gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Probleme mit Kauf bei Ebay

gefragt von skywalker66skywalker66 am 22.07.2008 um 0:09 Uhr

Hallo zusammen.Ich habe bei Ebay für meinen Sohn ein PSP + 4Spiele für 170 Euro +8,00 Euro Versand ersteigert.Nach Lieferung stellte mein Sohn fest,dass ein Spiel nicht funktioniert.Am PSP selber, lässt sich die Klappe,wo die Spiele reinkommen nicht richtig schliessen.Ich habe die Verkäuferin angeschrieben und diese teilte mir mit, bei ihr wäre die Klappe in Ordnung gewesen,ich solle alles zurück senden. Ich habe Ihr meine Kontonummer mitgeteilt, mit der Bemerkung nach Zahlungseingang, werde ich versenden.Die Verkäuferin teilte mir mit, sie werde erst überweisen,wenn ich ihr alles zugesandt habe. Ich habe Ebay eingeschaltet, die können jedoch nichts tun. Was soll ich machen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (8939)
Internet (8583)
Ebay (804)
ähnliche Fragen

Reply


Miss Marple
beantwortet von Miss Marple am 22. Juli 2008 00:17
3x
Thumb_up

das ist das Risiko bei Ebay ...

der Weg ist meistens so: bei Rücksendung, erst die Ware, dann das Geld!

schicke es mit Hermes versichert zurück!!

Wenn Du das Geld nicht bekommst,weil sie evtl. sagt, sie hätte es nicht bekommen, mach eine Verlustmeldung an Hermes. Hermes ersetzt es!


ColaLibre
beantwortet von ColaLibre am 22. Juli 2008 00:52
2x
Thumb_up

Egal ob du ihr nun trauen kannst oder nicht, es ist tatsächlich so dass auch bei einer rücksendung erst die ware zurückgeht, und dann das geld zurückerstattet wird, bei der RÜCKSENDUNG darauf achten, dass es versichert und per einschreibeverfahren zurückgesendet wird, damit du auch beweisen kannst, was genau du zurückgesendet hast, dann hast du alle trümpfe in der hand, du solltest natürlich alle E-mails gut aufbewahren, am besten drucken, wenn sie dann immer noch nicht zahlen sollte, dann handelt sie sich richtig ärger ein, d.h. sofortiger ausschluss aus ebay, und vor gericht hätte sie ebenfalls keine chance, weil bei ebay alles in der Datenbank gespeichert ist, man kann alles zurückverfolgen, außerdem ist die retour berechtigt, da jeder Verkäufer für seine Artikelbeschreibung verantwortlich ist, und wenn die artikelbeschreibung nicht den Tatsachen entspricht, dann verstößt man automatisch gegen die Richtlinien von Ebay.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 22. Juli 2008 10:12

So ist es.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 23:12

Sie hat mir mitgeteilt, dass was Ebay ihr sagt, wäre ihr Egal. Wenn Ebay ihren Account löscht, würde sie einen neuen unter anderen Namen einrichten. Ich habe alle Emails von ihr, in einer Datei an Ebay weitergeleitet. Zumal sie mir gedroht hat.

Kommentar von F215a2b8e40f264151961c21d79df7afsmallColaLibre am 1. August 2008 03:29

Das soll sie mal versuchen, dann müsste sie allerdings umziehen, da automatisch ihre anschrift gesperrt wird, welche man bei ebay angeben muss, so dumm ist ebay auch nicht, außerdem stellt ebay alle daten zur verfügung, welche vor gericht als beweis dienen könnten. Vor allem sieht die sache jetzt noch anders aus, da sie dir wie auch immer gedroht hat, zieh dir ruhig jemanden zur hilfe, sie verliert haushoch, denn du bist im recht, und nicht vergessen jeden schriftverkehr zu speichern. Sowas kann man sich bei ebay als verkäufer nicht leisten, das wird sie schnell merken. Wegen mir wurden bereits zwei ebay-Konten gesperrt, das war einfacher als ich dachte, also lass dir nix gefallen.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 22. Juli 2008 00:11
1x
Thumb_up

Sich mit der Verkäuferin gütig einigen.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 00:14

Die letzte Mail habe ich gerade eben bekommen, sie war sehr beleidigend. Eine gütige Einigung möchte sie nicht. Ich möchte ihr die Ware ohne Zahlungseingang nicht zurück senden, da ich befürchte aufgrund ihrer verbalen Äußerungen, dass ich mein Geld nie wieder sehe.

Kommentar von opderberg am 22. Juli 2008 00:25

Bevor die Situation sich fest fährt und keine Einigung mehr möglich ist (Den Wortlaut eures Schriftverkehr kennen wir nicht), überlege ob es besser ist das Du einlenken solltest. Das die Verkäuferin mit Unverständnis reagiert ist verständlich. Du hast doch alle Trümpfe in der Hand, auch wenn Du zuerst die Ware zurücksendest.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 00:27

Was ist wenn sie nicht überweist? Dann habe ich weder Geld noch mein Sohn sein lang gespartes PSP.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 22. Juli 2008 00:42

Ja,das kenne ich auch habe auch mein geld nicht wieder bekommen. bin 400€ los und stattsanwaltschaft hat beigelegt. da sie kein betrug gefunden haben und ich nur die einzige war.Am besten per nachnahme oder per gutachter oder behälste und bewertes negativ???Lg

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 23:00

per Nachnahme habe ich auch angeboten. Vobei ich die 2,50 Euro selber übenehmen wollte. Diesen Vorschlag hat sie nicht angenommen.


anonym
beantwortet von opderberg am 22. Juli 2008 00:16
1x
Thumb_up

In der Regel ist es so, dass, egal ob Ebay Käufe, jeder Händler zuerst die Ware zurück bekommt, bevor der Händler oder Verkäufer den Kaufpreis erstattet. Damit, dass Du das umkehren willst, ist die Verkäuferin natürlich nicht einverstanden. Warum soviel Misstrauen? Die Verkäuferin hat doch signalisiert die Ware gegen Erstattung zurück zu nehmen.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 00:18

Ich habe doch auch zuerst überwiesen und dann die Ware bekommen.

Kommentar von opderberg am 22. Juli 2008 00:27

Versuche Dein Vorgehen mal gegen einen grossen Anbieter so durchzusetzen wie Du das gegen diese Verkäuferin durchziehen möchtest. Das führt zu nichts. Das Ergebnis ist gleich.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 00:29

Ebay selber hat mir geraten, die Ware solange zu behalten, bis ich das Geld habe.

Kommentar von opderberg am 22. Juli 2008 00:45

Was Ebay Dir Rät hilft Dir nicht weiter, Es scheint ja so, dass nach Deiner Reklamation, die Klappe lässt sich nicht schliessen, die Verkäuferin sofort den Verkauf rückgängig machen will und angeboten hat, den VK Preis zu ersetzen. Deine Vermutung ist eventuell, die Verkäuferin wusste um den Mangel und will Dich nun ein 2tes mal übers Ohr hauen. Dein Misststrauen in Ehren, es geht aber darum dass Du Dein Geld bekommst und die Verkäuferin ihre Ware. Beide Seiten misstrauen sich. Sammele Beweise für den Mangel. Video und Zeugen. Mach das schriftlich ect. Lenke ein, schicke das Gerät zurück und bestehe darauf, das die Verkäuferin selber angeboten hat den Kaufpreis nach Erhalt der Ware vorbehaltlos zu erstatten. Dann gibt es auch keinen Streit mehr darüber ob die Klappe nicht funktioniert.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 22. Juli 2008 10:14

Das ist etwas anderes. Der Sinn, bei Defekt zuerst die Ware zurück schicken, ist der, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, zu prüfen. Das ist wirklich der normale Ablauf.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 23:06

Sie hat mich mit dieser angeblichen Geräteversicherung, die nicht exestiert bereits übers Ohr gehauen. Dann die unverschämten Mails, sorry Leute, aber ich wirklich sehr diplomatisch und gutmütig. Aber das schreit zum Himmel


wim50
beantwortet von wim50 am 22. Juli 2008 00:19
1x
Thumb_up

Wenn du die Sachen bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast und sie neu sind, bist du schon mal gut dran. Dann sollte es keine Probleme geben.

Dass du zuerst zurück sendest und dann erst dein Geld retour bekommst, ist doch im Versandhandel allgemein üblich.

Wenn ich dir die Story erzähle, die ich mit einem bekannten Kaffeeliferanten wegen einer einfachen Unterbau-Halogenlampe für die Küche hatte, kommt dir das Geschäft gar nicht mehr komisch vor.




Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 00:23

Nein sie ist ein privater Verkäufer. Sie hat in ihrer Aution geschrieben, das Gerät hätte eine Geräte-Versicherung. Bei Lieferung lag ein Schein von einer Versicherung dabei. Die Versicherung teilte mir , nach telefonischer Anfrage mit, es gäbe keine Versicherung. Daher mein Misstrauen gegenüber der Verkäuferin.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 22. Juli 2008 00:40

Nun ja, das ändert die Sache etwas, aber letztendlich bleibt dann doch noch die Hilfe von eBay. Die unternehmen erst mal gar nichts, aber man hat dann die Möglichkeit, einen Streitfall zu melden und nach einer festgelegten Wartezeit schalten sie sich dann aber ein.

Ich habe gerade ein kleines Problem wegen 2 nicht gelieferter CDs aus den USA. Allerdings nicht bei eBay, sondern bei PayPal. Da muss ich nun auch warten, bis die Frist am 1.8. abläuft. Erst dann wird PayPal aktiv.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 22. Juli 2008 01:08
0x
Thumb_up

Ich würde die Verkäuferin natürlich fragen, wieso Du den Kaufbetrag vorab überweisen musstest, wenn sie zu gleichem nicht bereit ist. Aber das bringt Dich nicht weiter. Fotografiere den genauen Zustand der Ware direkt vorm Versenden und verpacke es vor den Augen eines Zeugen. Versende es dann versichert. Vorher würde ich die Verkäuferin vielleicht noch fragen, ob sie die Ware durch einen Paketdienst abholen lassen will oder ob Du es auf Ihre Kosten versichert versenden sollst. Wenn sie später das Geld nicht wie zugesichert komplett überweist, würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Alternativ kannst Du ihr auch vorschlagen, dass sie einen Nachnahmelieferung bezahlt. Der Zahlbetrag sollte dann Verkaufspreis plus Lieferung und die Nachnahmelieferkosten beinhalten. Den Betrag zahlt sie an den Paketboten bei Übergabe des Paketes. Wenn sie Theater wegen dem Nachnahmebetrag macht, kannst Du Dich auch dazu entscheiden, dass Du das übernimmst (ca. 5 EUR). Immerhin gehst Du dann sicher, dass Du wenigstens das schon bezahlte Geld zurückbekommst und die Verkäuferin belkommt ihre defekte Ware sicher zurück. Wenn sie mit letzterem Vorschlag nicht einverstanden ist, dann ist zu befürchten, dass sie Dich wirklich übers Ohr hauen wollte.

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 23:08

Denn Vorschlag per Nachnahme hat Sie abgelehnt. Siehe meine Bemerkungen oben.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 23. Juli 2008 13:41

Dafür kann es kaum eine sinnvolle Begründung geben, außer dass Sie Dich betrügen will. Lass Dir von hr schristlich bestätigen, dass Sie Kaufpreis, Porto und Rücksendekosten bezahlt, dann verpack die Ware im Beisein eines Zeugen (Freund oder Nachbar), fotografiere die Ware vorher, um den äußerlichen Zustand zu dokumentieren, sende es versichert, inklusive Packliste mit Deiner Unterschrift und Unterschrift des Zeugen an die Verkäufern und räume ihr eine Frist zur Rückzahlung von 14 Tagen ein (Kontoverbindung nicht vergessen) und mache sie auch gleich auf Konsequenzen bei Nichtzahlung aufmerksam. Nach Ablauf der Frist erstattest Du Anzeige bei der Polizei. Aber vielleicht solltest Du einfach mal vorab bei der Polizei nachfragen, wie Du Dich verhalten sollst, vielleicht haben die auch einen vernünftigen Tipp.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 22. Juli 2008 01:13
0x
Thumb_up

Probier doch diene Überweisung rückgängig zu machen und dan schickst du das Päckchen VERSICHERT wieder an sie zurück!

Weiß aber icht ob noch geht mit der überweisung musst du mit deine Bank abklähren!

LG

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 22. Juli 2008 23:09

Man kann keine Überweisungen zurück pfeifen. Nur Lastschriften




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.