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Probleme mit einem mobilen Parkverbotschild?

gefragt von derAussendienst am 07.01.2008 um 17:38 Uhr

Ich habe die Feiertage mein Auto in einer Straße geparkt in der keine fest installierten Parkverbotschilder angebracht sind. Als ich nach ein paar Tagen zum Auto gekommen bin standen dort mobile Parkverbotschilder und ich habe einen Strafzettel bekommen. Ich konnte doch nicht ahnen, dass dort solche Schilder aufgestellt werden. Was kann ich jetzt tun?


Reply


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 7. Januar 2008 17:42
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möglicherweise kannst du da gar nichts machen. diese mobilen schilder müssen 3 tage vor ihrer gültigkeit aufgestellt werden, so dass man also zeit hat sein auto wegzufahren. wenn man über die feiertage ohne auto wegfährt, dann muss man halt einen nachbarn oder freund bitten nachzuschauen, ob schilder aufgestellt wurden und natürlich musst du auch deinen schlüssel dalassen, damit dein nachbar/freund das auto dann umparken kann. das ist die rechtslage...


koira1975
beantwortet von koira1975 am 7. Januar 2008 17:40
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Einspruch einlegen und erklären, dass Du dort schon mehrere Tage standest. Wirst ja dann vermutlich nicht der Einzige/die Einzige sein, dem/der das passiert ist. Oder kann es sein, dass Du ein Schild übersehen hast, auf dem Stand Parkverbot ab....?


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 7. Januar 2008 17:41
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Den Sachverhalt bei der Polizei schildern und nachweisen, dass Dein Auto schon vor Aufstellung der Schilder dort abgestellt war. Dann sollte das Knöllchen zurückgezogen werden.

Pech allerdings hättest Du, wenn das Aufstellen vorher sichtbar angekündigt wurde. Dann hättest Du Zeit gehabt, Dein Auto weg zu fahren.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 7. Januar 2008 17:47

nix Polizei, wenn dann ist für sowas das ordnungsamt zuständig. deine logik krabbelt, parken soll auf einmal trotz verbotsschild erlaubt sein, nur weil das auto früher als das schild dagestanden hat??? die realität sieht anders aus

Kommentar von A89ef949951a983380ecdfb8443b12c3smallMacjohn am 7. Januar 2008 23:01

Wie denn, bitte?


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 7. Januar 2008 17:44
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du kannst bezahlen.
ist mir auch schon passiert. die sagten, ich hätte mich vor der abwesenheit informieren müssen, ob eventuell solche schilder da aufgestellt werden, oder eine person meines vertrauens hätte den autoschlüssel bekommen müssen, um es bei bedarf wegzufahren.


strick4a
beantwortet von strick4a am 7. Januar 2008 17:49
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Dieses ist mir in meiner Heimatgemeinde passiert (30000 Einwohner).Samstags geparkt,Montag Abend Strafzettel.Bei Erhebung des Einspruches, mündlich auf dem Ordnungsamt, wurde ich belehrt, das die Aufstellung der mob. Schilder seit 14 Tagen in den amtlichen Organen wie Presse und Mitteilungsfenster einzusehen waren!Ich habe bezahlt....




Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. Januar 2008 18:15

die reine Ankündigung ein Schild aufzustellen reicht aber nicht! Schilder gelten frühestens nach 3 Tagen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. Januar 2008 18:16

ein Ortsfremder liest nämlich keine reginale Presse! Dies darf niemand zum Vorwurf gemacht werden

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 7. Januar 2008 18:22

ich war kein Ortsfremder, das war 25 m von meiner Haustüre entfernt...


Weiser
beantwortet von Weiser am 7. Januar 2008 21:43
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Mir ist sowas 1972 in Wien passiert.

Die netten Bauarbeiter haben meinen VW-Käfer einfach auf das Trottoir gehoben und der Fall war für sie und für mich erledigt.


anonym
beantwortet von Hans-georg Kurth am 15. April 2008 17:14
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Nach der neusten Rechtsprechung müssen mobile VZ-283, VZ-286 4 Tage plus ein Wochenende vor Baubeginn, Umzug, Baumarbeiten usw. aufgestellt werden, da ansonsten die bauausführenden Firmen keine Rechtsgrundlage zur Versetzung, ggfs. Sicherstellung eines KFZ haben.

Sollten Sie in Urlaub fahren sind Sie verpflichtet sich vor Urlaubsantritt bei Ihrer örtl. Ordnngsbehörde zu Erkundigen, ob Baumaßnahmen, Dreharbeiten oder andere Maßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ggfs. können Sie Ihren KFZ-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Hierüber ist aber die Ordnungsbehörde in Kenntnis zu setzen. MfG


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