Ich habe die Feiertage mein Auto in einer Straße geparkt in der keine fest installierten Parkverbotschilder angebracht sind. Als ich nach ein paar Tagen zum Auto gekommen bin standen dort mobile Parkverbotschilder und ich habe einen Strafzettel bekommen. Ich konnte doch nicht ahnen, dass dort solche Schilder aufgestellt werden. Was kann ich jetzt tun?

möglicherweise kannst du da gar nichts machen. diese mobilen schilder müssen 3 tage vor ihrer gültigkeit aufgestellt werden, so dass man also zeit hat sein auto wegzufahren. wenn man über die feiertage ohne auto wegfährt, dann muss man halt einen nachbarn oder freund bitten nachzuschauen, ob schilder aufgestellt wurden und natürlich musst du auch deinen schlüssel dalassen, damit dein nachbar/freund das auto dann umparken kann. das ist die rechtslage...

Einspruch einlegen und erklären, dass Du dort schon mehrere Tage standest. Wirst ja dann vermutlich nicht der Einzige/die Einzige sein, dem/der das passiert ist. Oder kann es sein, dass Du ein Schild übersehen hast, auf dem Stand Parkverbot ab....?

Den Sachverhalt bei der Polizei schildern und nachweisen, dass Dein Auto schon vor Aufstellung der Schilder dort abgestellt war. Dann sollte das Knöllchen zurückgezogen werden.
Pech allerdings hättest Du, wenn das Aufstellen vorher sichtbar angekündigt wurde. Dann hättest Du Zeit gehabt, Dein Auto weg zu fahren.
WhiteAngelmzg am 7. Januar 2008 17:47 nix Polizei, wenn dann ist für sowas das ordnungsamt zuständig. deine logik krabbelt, parken soll auf einmal trotz verbotsschild erlaubt sein, nur weil das auto früher als das schild dagestanden hat??? die realität sieht anders aus
Macjohn am 7. Januar 2008 23:01 Wie denn, bitte?

du kannst bezahlen.
ist mir auch schon passiert. die sagten, ich hätte mich vor der abwesenheit informieren müssen, ob eventuell solche schilder da aufgestellt werden, oder eine person meines vertrauens hätte den autoschlüssel bekommen müssen, um es bei bedarf wegzufahren.

Dieses ist mir in meiner Heimatgemeinde passiert (30000 Einwohner).Samstags geparkt,Montag Abend Strafzettel.Bei Erhebung des Einspruches, mündlich auf dem Ordnungsamt, wurde ich belehrt, das die Aufstellung der mob. Schilder seit 14 Tagen in den amtlichen Organen wie Presse und Mitteilungsfenster einzusehen waren!Ich habe bezahlt....
die reine Ankündigung ein Schild aufzustellen reicht aber nicht! Schilder gelten frühestens nach 3 Tagen.

Mir ist sowas 1972 in Wien passiert.
Die netten Bauarbeiter haben meinen VW-Käfer einfach auf das Trottoir gehoben und der Fall war für sie und für mich erledigt.
Nach der neusten Rechtsprechung müssen mobile VZ-283, VZ-286 4 Tage plus ein Wochenende vor Baubeginn, Umzug, Baumarbeiten usw. aufgestellt werden, da ansonsten die bauausführenden Firmen keine Rechtsgrundlage zur Versetzung, ggfs. Sicherstellung eines KFZ haben.
Sollten Sie in Urlaub fahren sind Sie verpflichtet sich vor Urlaubsantritt bei Ihrer örtl. Ordnngsbehörde zu Erkundigen, ob Baumaßnahmen, Dreharbeiten oder andere Maßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ggfs. können Sie Ihren KFZ-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Hierüber ist aber die Ordnungsbehörde in Kenntnis zu setzen. MfG