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Probleme mit der Uni wenn man nicht mehr Krankenversichert ist?

gefragt von Babsi82Babsi82 am 14.04.2009 um 12:38 Uhr

Gibt es eine Bestimmung das man Krankenversichert sein muss rein von der Uni aus gesehen?

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Versicherung x 5.637 Studium x 3.847

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 14. April 2009 14:21
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Da Krankenversicherungspflicht besteht kann es natürlich schon sein das du bei Einschreibung an der Uni nachweisen muss das man versichert ist.


Realito
beantwortet von Realito am 14. April 2009 12:41
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Grundsätzlich muss jeder Versichert sein, wie auch immer. Glaube dass es in Verfassung verankert ist. :o)

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 12:56

ich weiß, das war aber nicht die Frage.


anonym
beantwortet von Silberheim am 14. April 2009 12:40
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Zur Frage JA ?

Zum Beitrag Volker, JA aber erst seit diesem Jahr und vorher wäre die Antwort auf die Frage auch schon JA gewesen !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 14. April 2009 12:43

Und nun? Welchen Nährwert hat Deine Aussage?

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 12:55

In welcher Hinsicht Probleme?

Kommentar von Silberheim am 14. April 2009 13:04

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! Als angehender Student benötigen Sie also die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse.

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 13:15

Super Antwort, danke... wenn der Schutz aber im Laufe der Zeit nicht mehr besteht, kann man dann Exmatrikuliert werden?

Kommentar von Silberheim am 14. April 2009 13:17

"In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht" Auf Grund dieses Satzes denke ich mal das es bei der Wiedereinschreibung zum nächsten Semster problematisch würde

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 14:45

steht das im SGB 5?


anonym
beantwortet von mig112 am 14. April 2009 12:40
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Wieso sollte sich dir Uni für sowas interessieren - NEIN.

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 12:55

Ich habe mir sagen lassen das dies zur Exmatrikulation führen kann.

Kommentar von mig112 am 14. April 2009 14:21

Hmm, du scheinst Feinde an der Uni zu haben - oder ein windiger Versicherungsvertreter wollte dir seine private studentische KV verticken...

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 14:44

Nee, ich bin nicht an der Uni, ich möchte einfach nur wissen wie es sich damit verhält.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 14. April 2009 12:39
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Das hat mit der Uni gar nichts zu tun. In Deutschland gilt Krankenversicherungspflicht!

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 14. April 2009 12:54

Ich weiß... Frage genau lesen! "rein von der Uni aus"


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