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Probleme mit der Arge. Wielang darf mein Freund hier bleiben??

gefragt von princess9907princess9907 am 12.08.2008 um 23:22 Uhr

Hallo.. habe wieder Probleme mit dem Amt. In 2 Wochen ist die Gerichtsverhandlung, diesmal habe ich es mir nicht gefallen lassen. Also, das Problem liegt da, das ich mit meinen Freund eine kleine Tochter (11 Monate) habe und er uns am Wochenende besuchen kommt. Von Freitag nachmittag bis Montag morgen. Jetzt hat die Arge mir die Beihilfe für die Alleinerziehung gestrichen, da ich ja scheinbar nicht mehr alleinerziehend bin und mein Freund mit seiner Anwesenheit für die Familie sorgt. War nicht früher mal die Regelung, ein bzw. der Freund darf ein paar Wochen bleiben??? Macht er zwar nicht, aber ich möcht vorbereitet sein u.wissen, ob mein Freund übers Wo.-Ende bleiben darf?? Vielen Dank

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Recht x 35.268 gesetz x 2.121 freund x 1.376 arge x 1.110

Jazz844
beantwortet von Jazz844 am 8. Januar 2009 12:42
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LAch sorry aber ich sag da auch mal was zu. Ich hatte ne überprüfung von der arge in der alten wohnung,da is dann zur sprache gekommen das ich ab und zu nachmittags bei meinen eltern war,so zum kaffee oder so man kennt das ja bestimmt. da sagt mir die dame von der Arge das ich NICH ALLEIN ERZIEHEND bin nur weil ich ab und zu mit meiner mum n kaffee trinke... da kann man mal sehen was die herrschaften sich so vorstellen. wenn es denen nach ginge würde ich den ganzen tag mit meinem sohn alleine sitzen das war dann mein kommentar dazu... Ämter soll man verstehen


anonym
beantwortet von Karli123 am 12. August 2008 23:46
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also wenn das arbeitsamt da im recht ist, sollte es mich doch sehr wundern! ich weiß es nicht sicher, aber mein gesunder menschenverstand sagt mir, dass du weiterhin alleinerziehend bist, weil er ja nur am we da ist. schließlich hat er das kind nur in der freizeit. du machst den ganzen alltagskram unter der woche. in der verwaltung und eigentlich überall sonst kommt es meist nur auf die argumentation an. viel glück. für eure tochter ist es doch super, den papa regelmäßig zu sehen! :)


Tonica
beantwortet von Tonica am 12. August 2008 23:29
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Meine Freunde/ innen besuchen mich täglich, ich habe auch ein Gästezimmer. Wohnst Du mit Ihm zusammen? Wenn nicht, keine Sorge. L.G.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 12. August 2008 23:24
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du darfst für 6wochen einen besuch haben ohne ihn anzumelden.

Kommentar von 638db21b45fd312b462f290401b10f42smallprincess9907 am 12. August 2008 23:48

Das dachte ich auch...und habe es denen auch gesagt und die haben nur gesagt, das es mal war, aber jetzt dürfe mein Freund nichtmal 2 Wochenenden nacheinander hierbleiben, da es sonst wie eine Eheähnliche Gemeinschaft wäre. Die sagten, das er sich dann ja auch schön um d.kleine kümmert u.dann bin ich halt nicht alleinerziehend, schließlich heißt es ALLEIN. Es ist der Arge auch bekannt, das er nicht ganz gesund ist (psychisch) und er ist garnicht in der lage sich wirklich um die kleine zu kümmern und die sagten nur, er sieht die kleine wohl öfter, als ein Vater, der den ganzen Tag arbeitet und die kinder auch nur am Wochenende sieht. Stimmt aber nicht. Er hat seine eigene Whg. 30km entfernt und nun ist auch sein Vermieter zur Verhandlung geladen, um die Situation zu klären, das er nicht wirklich oft in seiner Whg ist (in der Woche) er ist immer unterwegs (seine Eltern ect.) aber bei mir nur am Wochenende. Ich bekomme auch kein Unterhaltsvorschuß, da der Vater sich ja drum kümmert und das reicht dem Jugendamt. Aber das er sich aufgrund seiner Krankheit nicht drum kümmern kann, interessiert niemanden und sie wird in 2 Wochen 1 Jahr alt und ich kann an einer Hand z.B.abzählen, wann er sie gewickelt oder gefüttert hat. Nu hab ich mir ein Anwalt genommen und hab trotzdem wahnsinnig respekt vor der Verhandlung. Warum weiß ich nicht, denn ich weiß, das ich im Recht bin. Aber das mir den 6 Wochen soll definitiv nicht mehr so sein. Trotzdem vielen Dank


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