Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?

9 Antworten

Zu 1.

Nichts, warum auch. Es gelten doch die mietvertraglichen Vereinbarungen.

Zu 2.

Nein, natürlich nicht. Mietvertragliche Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden für solche Angelegenheiten.

Beachte: Die Damen und Herren von den Mietervereinen haben keine Ahnung, sie kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon, so jedenfalls meine zahlreichen Erlebnisse. Zudem haben wir alle Gerichtverfahren von denen haushoch gewinnen können.

Hallo Gerhart,

die Gemeinde teilt die Hausnumern zu.
Ein Grundstück= EINE Hausnummer.
Der Grundstückseigentümmer KANN den Antrag stellen mehrer Hausnummern zu bekommen und muss dies begründen.
Die Gemeinde kann antragsbemäß mehrere Hausnummern zuweisen, muss dies aber nicht.

Unabhängig von den andern Angaben/Problemen von Bernhardinerfan wird der Vermieter scheitern die Kosten einer nachträglichen Hausnummernvermehrung dem Mieter auszuhalsen, es sein den der Mieter verlangt das schriftlich und erklärt vorher sein ausdrückliches Einverständnis zur Kostentragung. 

Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht.

Es gilt das, was im Mietvertrag steht und dort steht nicht alleiniges Nutzungsrecht.

Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....

Man darf nicht einfach die Hausnummer ändern, das gilt für Mieter und Vermieter.

Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?

Kaum vorstellbar. Der Mieterbund weiß bestimmt nicht alle Fakten.

Die Mieter sind nicht berechtigt eine Hausnummer zu verändern. Allerdings ist es nicht normal, dass 1 Vier-Parteien Miethaus mit 2 getrennten Eingängen nur eine Hausnummer ausweist. Empfehlung > Hausnummern a un b beantragen, DPA umschreiben, alle Ämter und Versicherungen benachrichtigen und Kosten den renitenten Mietern aufhalsen. 

Zur Lage: Im Kataster ist vermutlich das Grundstück nicht in 2 Flurstücke geteilt, daher kann auch auf die Hausnummerteilung verzichtet werden. 

Leider hat der Vermieter den Mietern die Mitbenutzung seines gesamten ungeteilten Gartens im Mietvertrag gestattet. Eigentlich sollte nun die Hausordnung darüber Auskunft geben, wie diese Mitbenutzung zeitlich und materiell geregelt ist, wenn es keine gesonderte Gartennutzungsvereinbarung gibt. Es ist aber zu vermuten, dass darüber gar keine Regelungen vorliegen.

Die Mieter haben jeweils eine Wohnung gemietet und nicht als Mieterpartei ein gesamtes Haus. Damit muss über nicht über den Anspruch der Einzelmieter auf die Gartenhälfte ausschließlich zur alleinigen Nutzung diskutiert werden.

Dein Bekannter soll dem Absender dieser Ansprüche widersprechen und bei weiteren Drängen eine Unterlassungsklage einreichen. Beiden Mietern ist eine Abmahnung anzudrohen, falls sie diese Ansprüche weiter verfolgen wollen. 

Zur gütlichen Regelung kann eine Gartennutzungsvereinbarung mit den Mieter verhandelt werden.

Die Hausnummer vergibt die Gemeinde und stehen im Flurplan. Je nach Gestaltung des Mietvertrages, kann er bei der Durchsetzung der Gartenmiete, den Mietpreis erhöhen, da es eine Veränderung der Mietfläche (nicht Wohnfläche) ist.