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Probleme mit dem Vermieter und der Wohnung

gefragt von brainstorm79 am 18.02.2009 um 1:06 Uhr

Hallo, ich wohne in einer 1 Zimmer Wohnug ,die laut Mietvertrag 26m² haben soll. Die Wohnung befindet sich in einem 1 Familien Haus ,das "umfunktioniert" wurde zu mehreren kleinen Wohnungen! Der Vermieter vermietet buchstäblich jeden freien m² . Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Ich habe ein Wohnzimmer knapp 9 m² und vom wohnzimmer aus gelangt man in den Keller ,wo sich das Bad und ein kleiner " Raum" von ca 6 m² befindet. Also stimmt die Angabe im Mietvertrag schonmal nicht,und mich würde mal intressieren, ob es überhaupt zulässig ist den Keller mit zur Wohnfläche zuzählen ?? Hinzu kommt ,das ich im Keller einen Wasser schaden hatte (undichtes KellerFenster) und nun mit schimmel zu kämpfen hab ! Aber das ist noch nicht alles ! ich höre alles was um mich rum passiert (da die Wände nur aus Rigips sind...) -ich höre z.b. wenn mein nachbar sein Lichtschalter betätigt ("klack") -man hört jeden Schritt vom Mieter,der über mir wohnt (keine Schalldämmung unterm Laminat?) -und gaaanz schlimm ,2mieter des Hauses parken mit ihrem Auto direkt vor meinem wohnzimmer Fenster (2m abstand maximal) Mir wurde schon geraten in den "Mieterschutz" beizutreten.. was ich mir z.z. leider nicht leisten kann ... Ich bezahle für dieses Loch

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mietrecht x 3.902 mietminderung x 342

Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 18. Februar 2009 01:15
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Deiner Beschreibung nach gibt es hier mehrere Mängel: 1: der Keller zählt nur dann, wenn er ausgebaut ist. Genauso gibt es Souterrain Wohnungen, die ja eigentlich Keller sind, aber eben ausgebaut. Wie die von der Beschaffenheit her sein müssen ist eigentlich klar geregelt. Das erfährst du beim Mieterschutzbund. 2: die Quadratmeter sind so geregelt, dass einmal die Wohnfläche ausgeschrieben wird und einmal die Nutzfläche. In deinem Fall wurde anscheinend die Nutz- zur Wohnfläche gemacht, bzw die Gesamtfläche zur Wohnfläche, was so auch nicht stimmen kann. 3: Der Schall der anderen Wohnungen ist nicht relevant. Zwar gibt es Bestimmungen für einen Schallschutz innerhalb der Bauten, aber die erfragst du ebenfalls am Besten beim Mieterschutz. 4: Das Parken der Autos wirst du nicht verhindern können, sofern es ein öffentlicher Parkplatz ist. Wenn der aber im Hof ist oder im Grundstück selber, dann gilt auch das wieder als Wertminderung. Wertminderung ist in deinem Fall generell ein großes Stichwort 5: Mieterschutz nicht leisten? Soviel kostet das nicht und wenn du die ( in meinen Augen sehr große) Chance hast, zu gewinnen, sollte es vor Gericht gehen, dann investiere doch in kompetente Beratung! Noch ein Tipp: leise schreiben, weil die Nachbarn sicher deine Tastatur hören können! ;) Wünsche dir viel Erfolg!

Kommentar von brainstorm79 am 18. Februar 2009 01:20

Danke für diese ausfürliche Antwort! Die Autos parken nicht auf einem Parkplatz,sondern auf unserem Hof,direkt neben meinem fenster .weils ja gemütlicher ist (man muss nicht so weit laufen grummel) Und danke für den Tip mit den tippen grins


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 18. Februar 2009 01:10
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Die Wohnfläche wird wie folgt ermittelt: jeden Raum Wandfläche zu Wandfläche messen, von diesen Flächen werden 3 % abgezogen. Balkonflächen zählen zu 50 % zur Wohnfläche. Keller- und Abstellräume sind Nebennutzflächen und werden nicht berücksichtigt. Räume mit Dachschrägen bis 2 m Höhe zählen zu 50 %, darunter mit 0 %.

Kommentar von brainstorm79 am 18. Februar 2009 01:16

das heisst,das keller nicht zu den 26 quadrat mtern wohnnfläche gehören ? ich muss wohl wirklich zum mieterschutz. Hoffe meine chacen stehen gut


albatros
beantwortet von albatros am 18. Februar 2009 12:15
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als du die wohnung angemietet hast, warst du bereit, für diese in dem vorhandenen zustand miete zu zahlen in der vereinbarten höhe. da beißt die maus keinen faden ab. jetzt ebend diesen zustand zu beklagen ist sinnlos. du hattest die wahl: nehmen oder nicht. jetzt bleibt dir eigentlich nur, eine andre bleibe zu suchen. da wird dir kein anwalt und kein mieterverein etwas andres ernsthaft sagen können. es wäre vergeudetes geld was du denen zahlen müsstest. verwende es besser für den umzug und und die einrichtung der neuen wohnung.


gamasche
beantwortet von gamasche am 18. Februar 2009 01:10
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Also, an Deiner Stelle würde ich jede verfügbare Energie auf die Wohnungssuche verwenden. Is ja katastrophal!


rushh1988
beantwortet von rushh1988 am 18. Februar 2009 01:09
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Melde dich mein Mieterschutzbund an!!! Die helfen und das mit dem Schimmel ist schon mal gar nicht ok so wie es ist!!!

Kommentar von 6b24eb33346aa4fb74ffc3425f18c9d7smallrushh1988 am 18. Februar 2009 01:11

Sorry hatte das mit dem Schutzbund überlesen!! Wenn du so wenig Geld hast dann ges zum Amsgericht hol dir nen Beratungshilfeschein und dann ab zum Anwalt der setzt dann schreiben etc. auf!


Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 18. Februar 2009 01:08
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Da gibt es nur eins.....ausziehen !

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 18. Februar 2009 01:23

DH, schließe mich an. Mieterschutzbund etc. hin oder her...


Guzza
beantwortet von Guzza am 18. Februar 2009 01:08
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Lies Dich mal in das Thema "Mietminderung" ein und konsultiere im Zweifelsfall einen Anwalt. Und an den Support: bitte hochgestellte Zahlen darstellen ;)


anonym
beantwortet von kunni am 19. Februar 2009 11:12
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a) zahlst du kaltmiete + NK b) oder Pauschal all inclusiv c) wenn du NK bezahlst ist im Miet- vertrag eine Verteilergrundlage (qm) festgehalten d) wie lange wohnst du da schon e) hast du deinen Wasserschaden
gemeldet f) Hast du deinen Schimmelbefall dem vermieter gemeldet und die Ursache usw. Fragen über Fragen, die die Beantwortung deiner Fragen schon wieder in Frage stellen

Überprüfe deine Wohnfläche nach der Verordnung für wohnflächenberechnung

z.b. Heizkosten dürfen nur für beheizte Räume umgelegt werden

usw. unzählige Fragen, die man nur beantworten kann wenn man den Mietvertrag kennt.


ddestroyer
beantwortet von ddestroyer am 18. Februar 2009 01:21
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Was soll Dir hier jemand raten ? Du weißt doch selbst daß das unhaltbare Zustände sind. Man kann Dir nur den Rat geben schnellstmöglich auszuziehen. Der Mieterbund (der übrigens gar nicht so teuer ist) wird Dir auch nix anderes raten...


Armindo
beantwortet von Armindo am 18. Februar 2009 01:11
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ohne Rechtsbeistand bist Du auf geschmissen,warum bist Du denn dort eingezogen das hört sich nicht gut an.Ist denn die Wohnung sehr billig?


Lena101
beantwortet von Lena101 am 18. Februar 2009 01:09
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Warum ziehst du nicht aus?


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 18. Februar 2009 01:09
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Such dir doch 'ne bessere Wohnung.

Das hast du doch schon beim Einzug gewußt, dass das Bad z. B. im Keller ist und alles andere wohl auch.


existiert
beantwortet von existiert am 18. Februar 2009 01:08
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..und warum bist du eingezogen?

Kommentar von SimoneAndrea am 18. Februar 2009 01:08

gas habe ich mich auch schon gefragt

Kommentar von brainstorm79 am 18. Februar 2009 01:11

aufgrund finanzieller probleme konnte ich nicht wählerisch sein ,und da mich meine Ex rausgeschmissen hatte ,brauchte ich dringend ein Dach übern kopf...


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