Guten Tag, vor ca. 2 Wochen habe ich auf einer großen Auktionsplattform für meine Tochter ein Gebrauchtfahrzeug von Privat ersteigert. Nicht ohne vorher den Verkäufer zum techn. Zustand des Fahrzeugs zu kontaktieren. Mir wurde telef. versichert, dass das KFZ zwar seit 2 Monaten abgemeldet sei, der KM-Stand v. 129TKM original sei und sie die nächsten Jahre problemlos mit dem Auto fahren könne. Erst recht die 700km vom Standort bis nach Hause. Wir kauften also Bahntickets für 117,- EUR im Vorverkauf und reisten am Sonntag mittag an, um das Auto abzuholen. Technisch wie optisch entsprach alles den Beschreibungen des Verkäufers und auch unseren Vorstellungen. Motor keine Nebengeräusche etc. Der VK fuhr uns dann das Auto vom Grundstück auf die Straße und wir unterzeichneten den Kaufvertrag und übergaben die Kaufsumme. Dann fuhren wir los. Nach ca. 800m noch im selben Ort ging plötzlich der Motor aus und sprang nicht mehr an. Ich rief den VK an und er kam dann mit seinem Auto. Wir überbrückten die Batterien und versuchten zu starten. Nichts. Nach 5 Min. nochmal. Wieder nichts. Der VK meinte, das hätte er auch schon mal gehabt, dann 20 Min. gewartet und dann gings wieder. Ok, dann warten wir. Und plötzlich sprang der Motor auch an, lief aber nur 3 Min. und dasselbe ging von vorne los. Als 5 Ltr. Benzin einfüllen auch keinen Erfolg brachte, verlangte ich den Kaufpreis zurück

Liebe/r perfecto,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren bzw. nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, welchen Art Du denn nun suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
war das beste was du machen konntest, hört sich an als hätte er dich ganz schön übers ohr gehauen, meld es der plattform wo dun ersteigert hast
Die Frage findet ihre Fortsetzung in Probleme beim Autokauf2 weil die Zeichenanzahl begrenzt war.
Hallo so wie Du den Fall schilderst solltest Du lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen. Gerade das Vorgehen bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen ist rechtlich eher nichts für Laien.Das Mängelgewährleistungsrecht ist kompliziert und wenn man nicht in der gesetzlich bestimmten Art und Weise vorgeht kann es zu einem Verlust der Ansprüche kommen. Hier noch ein Link zu einer Kanzlei die dieses Thema bearbeitet. www.damrath-pahl.de