Hallo, ich war am Wochenende kurzfristig mit dem Wagen meines Freundes, der in Italien zugelassen ist unterwegs. Mein Auto hatte sich kurzfristig verabschiedet und ich musste zu einem wichtigen Termin nach Deutschland. Ich selber bin zwar Deutsche, lebe aber im Tessin. Als ich die Schweiz verlassen wollte, machte der schweizer Zöllner einen Riesenaufstand, von wegen ich würde ein unverzolltes Fahrzeug in der Schweiz führen. Er kontrolliere lang und ausführlich alle Papiere, verwies mich mit Nachdruck darauf, dass das was ich da tun würde illegal wäre und liess mich dann aber trotzdem weiterfahren. Angeblich gibts da nen Paragraphen, der in Notfällen das Führen ausländischer Autos erlaubt.... Kennt sich jemand damit aus? Darf ich wirklich kein auslänisches Auto fahren, wenn ich selber in der Schweiz gemeldet bin. Ich hatte nie Probleme mit dem Wagen meines Vaters, der in Bayern gemeldet ist.... Kann man sich da irgendwie absichern? Gibts nen Vordruck, ein Formular oder so, dass bestätigen würde, dass ich das Auto mit der Genehmigung des Wagenhalters benutzen darf? Danke für eure Hinweise

Nein, Du darfst es nicht ausführen außer Du hast eine notariell beglaubigte Erlaubnis vom dem Fahrzeughalter. Hätten Sie Dich mit Deines Freundes Auto in Italien angehalten hättest Du sogar riskiert, dass sie das Auto beschlagnahmen.
Und was kann passieren, wenn ich das Auto in Italien führe, ûnd mein Partner aber dabei ist???
Nellina am 14. Juli 2009 14:02 dann nichts, weil er dabei ist. Du darfst als Ausländerin kein Auto mit italienischem Kennzeichen führen, außer Du hast die Genehmigung dafür. Ich lebe in Italien und habe selber in der Familie 2 Autos mit italienischem Kennzeichen. Aber benötigte, nachdem ich keinen italienischen Führerschein hatte, den Europäischen.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, hatte der Zöllner völlig recht! Früher durfte man hier als Deutscher bzw. mit Wohnsitz in Deutschland auch kein ausländisches Fahrzeug fahren, das galt als Steuerhinterziehung. Seit Bestehen der EU und entsprechender Verträge gilt das nicht mehr, aber wie gesagt, die Schweiz gehört nicht zur EU...

Als Inhaber eines Internationalen Führerscheins darfst Du Autos, die in anderen Ländern zugelassen sind, fahren. Mit dem normalen Führerschein nur Fahreuge die in Deinem Heimatland zugelassen sind.
Wo bekmmt man denn nen internationalen Führerschein?
SwissMilk am 12. September 2009 11:35 im strassenverkehrsamt sofern du in der schweiz lebst. oder beim tcs / acs usw.
SwissMilk am 12. September 2009 11:39 dann fahr mal mit deinem internationalen meinen wagen von der schweiz nach zb. griechenland das über den landweg. wetten das fahrzeug wird sichergestellt und du eingebuchtet? lach.... ich habe da sehr abenteuerliche erlebnisse gemacht mit den österreichern ungaren bukgaren rumänen und türken. ja sogar die griechen wollten mich nicht ausreisen lassen, da das auto nicht auf mich sondern auf meine firma eingelöst ist. geht an @ monja1995