Hallo erstmal, ich schildere kurz die Situation. Wir wohnen in einem 3 Familenhaus,unten wir,in der Mitte die Vermieterin und oben meine Schwägerin.Wir haben die untere Wohnung inkl. Gartenalleinnutzung gemietet. Nun gehen die Problem mit der Vermieterin los.Vom Garten aus geht eine Treppe runter in einen unserer Keller.Dort,nur erkennbar wenn man die Treppe runter geht,habe ich eine Gartenschlauchhalterung mittels 2 Schrauben befestigt.Dieses wird mir nun zur Last gelegt da ich diese 2 Löcher ohne Genehmigung der Vermieterin gebohrt habe.Hat sie Recht???Was darf ich im garten und was nicht???Da sie anscheinend den Streit mit uns sucht gehe ich jetzt in die offensive.Sie hat einen Putzfimmel und putz wohl mehrmals am Tag ihre Wohnung über uns.Durch das ewige hin und herrücken der Stühle oder ähnlichen Möbel in ihrer Wohnung auf den Fliesen,entstehen bei uns doch störende Geräusche.Dieses ist morgen zwischen 8-9,Mittags 12-13 und abends 20-21 Uhr.Da wir sie schon mal drauf angesprochen haben und nichts passiert ist,können wir die Miete kürzen??? Über hilfreiche Antworten würden wir uns sehr freuen.Danke
Problem mit Vermieter
Antworten (7)
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tergennatergenna
glaube nicht, dass ds ein Mietminderungsgrund ist. ABER ich frage mich, ob DAS der richtige Weg ist. Ist nicht ein offenes Gespräch für die Zunkunft besser? Wenn du jetzt so anfängst, baut es sich doch immer weiter auf und irgendwann suchst du dann das Weite, weil es nicht mehr auszuhalten ist!
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marinaellen Wende dich doch an den Mieterschutzverein. Ich glaube nicht, dass du die Miete kürzen darfst. Die Bohrlöcher sind o.k.
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Miezekatze32Miezekatze32
Seid nett zueinander, lad deine Vermieterin doch mal zum Kaffee ein und plaudere ein bisschen mit ihr. Der Klügere gibt nach. Ich würde mich nicht so ohne Weiteres mit meinen Vermietern anlegen, wenn ich es nicht erstmal im Netten probiert hätte. Stress mit Nachbarn und Vermietern ist die Hölle. Du willst doch dort noch wohnen bleiben, oder?
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Sally2809Sally2809
Also eine Mietkürzung wegen störender Geräusche ist nicht möglich. Versuch es doch mal mit einem Gespräch. Entweder allein oder mit Hilfe eines Mediators. Schiedsmann wäre auch eine Möglichkeit. Falls Du die Löcher von außen ins Mauerwerk gebohrt hast, ist Deine Vermieterin im Recht. Du hast Den Garten gemietet, d.h. Du kannst ihn nutzen, aber nichts bauen oder verändern ohne Einwilligung des Eigentümers.
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tabeahtabeah
wenn man deine Fragen liest- hast du ja ständig Probleme und alle Anderen sind im Unrecht
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Ronny1970 wir sind vor dieser Vermieterin gewarnt worden,doch wir kennen sie schon 10 Jahre,habe erst ein Haus daneben gewohnt,und hatten nie Probleme.Sie hatte diese Probleme immer mit anderen und da wir immer nur ihre Seite kannten waren wir wohl zu gutgläubig und haben diese Wohnung gemietet.Jetzt sind wir schlauer
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tabeahtabeah na ja, Nachbarn... Polizei.... du hast ja schon mehrere Fragen gestellt und wenn du von der Vermieterin "gewarnt" wurdest, warum bist du eingezogen??
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MichaB82MichaB82
Versuch dich mit ihr so zu einigen, und versuch im guten mit ihr auszukommen.
Ich habe 2x in Wohnungen gewohnt, wo der Vermieter/in auch drinne gewohnt hat, und werde nie wieder ne Wohnung wo Vermieter auch im Haus wohnt nehmen, nur schlechte Erfahrungen bis jetzt.
-->> Entweder, wird wegen Kleinigkeiten rumgemeckert, oder es passt denen sonst was net.
Wenn du in die "Volloffensive" gehst, kann es übel enden; extrem wird es meistens wenn Anwälte eingeschaltet werden.
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BengyBengy
Ich fürchte, deine Vermieterin ist im Recht. Gartennutzung heißt nicht, Bohrungen im Kelleraufgang ohne Rücksprache setzen zu dürfen. Es ist ihr Eigentum. (Etwas anderes sind Bohrungen im Wohnbereich. Die gehören zur Nutzung einfach dazu.) Auch gegen ihren Putzfimmel ist grundsätzlich nichts zu sagen, nur das abendliche Putzen sollte eingestellt werden. Alles in allem sehe ich aber da noch keinen Grund für eine Mietkürzung.
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Ronny1970 wenn ich die Bohrungen im Sichtbereich gemacht hätte würde ich es ja verstehen,aber diesen Schlauhalter sehen nur wir und sinst keiner.Muss ich den wirklich wieder demontieren?
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BengyBengy Ja sicher ist das kleinlich von ihr und der Schlauchhalter hat ja auch eine Funktion. Ob Sichtbereich oder nicht - trotzdem kann sie die Bohrungen verbieten, genau wie z. B. Bohrungen zur Anbringung einer Markise
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Wir haben schon 2 mal das Gespräch gesucht und auch gehabt,aber die Frau ist nicht zu ändern.Wir werden uns auf jeden Fall etwas neues suchen,nur soll es ja etwas vernünftiges sein und das kann dauern bis man was findet.Und in der Zeit wollen wir einfach auf ihre Angriffe gefasst sein und uns durch geringe kosten wehren