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Problem mit Vermieter

gefragt von Ronny1970Ronny1970 am 24.08.2009 um 17:29 Uhr

Hallo erstmal, ich schildere kurz die Situation. Wir wohnen in einem 3 Familenhaus,unten wir,in der Mitte die Vermieterin und oben meine Schwägerin.Wir haben die untere Wohnung inkl. Gartenalleinnutzung gemietet. Nun gehen die Problem mit der Vermieterin los.Vom Garten aus geht eine Treppe runter in einen unserer Keller.Dort,nur erkennbar wenn man die Treppe runter geht,habe ich eine Gartenschlauchhalterung mittels 2 Schrauben befestigt.Dieses wird mir nun zur Last gelegt da ich diese 2 Löcher ohne Genehmigung der Vermieterin gebohrt habe.Hat sie Recht???Was darf ich im garten und was nicht???Da sie anscheinend den Streit mit uns sucht gehe ich jetzt in die offensive.Sie hat einen Putzfimmel und putz wohl mehrmals am Tag ihre Wohnung über uns.Durch das ewige hin und herrücken der Stühle oder ähnlichen Möbel in ihrer Wohnung auf den Fliesen,entstehen bei uns doch störende Geräusche.Dieses ist morgen zwischen 8-9,Mittags 12-13 und abends 20-21 Uhr.Da wir sie schon mal drauf angesprochen haben und nichts passiert ist,können wir die Miete kürzen??? Über hilfreiche Antworten würden wir uns sehr freuen.Danke


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anonym
beantwortet von tergenna am 24. August 2009 17:31
2x
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glaube nicht, dass ds ein Mietminderungsgrund ist. ABER ich frage mich, ob DAS der richtige Weg ist. Ist nicht ein offenes Gespräch für die Zunkunft besser? Wenn du jetzt so anfängst, baut es sich doch immer weiter auf und irgendwann suchst du dann das Weite, weil es nicht mehr auszuhalten ist!

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 24. August 2009 17:34

Wir haben schon 2 mal das Gespräch gesucht und auch gehabt,aber die Frau ist nicht zu ändern.Wir werden uns auf jeden Fall etwas neues suchen,nur soll es ja etwas vernünftiges sein und das kann dauern bis man was findet.Und in der Zeit wollen wir einfach auf ihre Angriffe gefasst sein und uns durch geringe kosten wehren


anonym
beantwortet von marinaellen am 24. August 2009 17:31
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Wende dich doch an den Mieterschutzverein. Ich glaube nicht, dass du die Miete kürzen darfst. Die Bohrlöcher sind o.k.


Bengy
beantwortet von Bengy am 24. August 2009 17:34
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Ich fürchte, deine Vermieterin ist im Recht. Gartennutzung heißt nicht, Bohrungen im Kelleraufgang ohne Rücksprache setzen zu dürfen. Es ist ihr Eigentum. (Etwas anderes sind Bohrungen im Wohnbereich. Die gehören zur Nutzung einfach dazu.) Auch gegen ihren Putzfimmel ist grundsätzlich nichts zu sagen, nur das abendliche Putzen sollte eingestellt werden. Alles in allem sehe ich aber da noch keinen Grund für eine Mietkürzung.

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 24. August 2009 17:39

wenn ich die Bohrungen im Sichtbereich gemacht hätte würde ich es ja verstehen,aber diesen Schlauhalter sehen nur wir und sinst keiner.Muss ich den wirklich wieder demontieren?

Kommentar von 5b6391921aacad747a5214e3e859c685smallBengy am 24. August 2009 17:52

Ja sicher ist das kleinlich von ihr und der Schlauchhalter hat ja auch eine Funktion. Ob Sichtbereich oder nicht - trotzdem kann sie die Bohrungen verbieten, genau wie z. B. Bohrungen zur Anbringung einer Markise


MichaB82
beantwortet von MichaB82 am 24. August 2009 17:34
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Versuch dich mit ihr so zu einigen, und versuch im guten mit ihr auszukommen.

Ich habe 2x in Wohnungen gewohnt, wo der Vermieter/in auch drinne gewohnt hat, und werde nie wieder ne Wohnung wo Vermieter auch im Haus wohnt nehmen, nur schlechte Erfahrungen bis jetzt.

-->> Entweder, wird wegen Kleinigkeiten rumgemeckert, oder es passt denen sonst was net.

Wenn du in die "Volloffensive" gehst, kann es übel enden; extrem wird es meistens wenn Anwälte eingeschaltet werden.


tabeah
beantwortet von tabeah am 24. August 2009 17:34
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wenn man deine Fragen liest- hast du ja ständig Probleme und alle Anderen sind im Unrecht

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 24. August 2009 17:37

wir sind vor dieser Vermieterin gewarnt worden,doch wir kennen sie schon 10 Jahre,habe erst ein Haus daneben gewohnt,und hatten nie Probleme.Sie hatte diese Probleme immer mit anderen und da wir immer nur ihre Seite kannten waren wir wohl zu gutgläubig und haben diese Wohnung gemietet.Jetzt sind wir schlauer

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 24. August 2009 17:46

na ja, Nachbarn... Polizei.... du hast ja schon mehrere Fragen gestellt und wenn du von der Vermieterin "gewarnt" wurdest, warum bist du eingezogen??


anonym
beantwortet von Sally2809 am 24. August 2009 17:34
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Also eine Mietkürzung wegen störender Geräusche ist nicht möglich. Versuch es doch mal mit einem Gespräch. Entweder allein oder mit Hilfe eines Mediators. Schiedsmann wäre auch eine Möglichkeit. Falls Du die Löcher von außen ins Mauerwerk gebohrt hast, ist Deine Vermieterin im Recht. Du hast Den Garten gemietet, d.h. Du kannst ihn nutzen, aber nichts bauen oder verändern ohne Einwilligung des Eigentümers.


anonym
beantwortet von Miezekatze32 am 24. August 2009 17:35
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Seid nett zueinander, lad deine Vermieterin doch mal zum Kaffee ein und plaudere ein bisschen mit ihr. Der Klügere gibt nach. Ich würde mich nicht so ohne Weiteres mit meinen Vermietern anlegen, wenn ich es nicht erstmal im Netten probiert hätte. Stress mit Nachbarn und Vermietern ist die Hölle. Du willst doch dort noch wohnen bleiben, oder?


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