Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus.Unsere Wohnung beträgt knapp 100m²,die anderen haben weiniger.Geheizt wird mit Öl und wir machen einen monatliche Vorrauszahlung von 130.- Kalorienzähler oder wie die Teile an der Heizung heissen um den Verbrauch zu kontrollieren haben wir nicht.Sind die Pflicht wenn ja seit wann?Kann man den Verbrauch auf die m² umlegen oder darf man das? Über Antworten bin ich sehr Dankbar

In Häusern mehr als 2 Mietzparteien muß verbrauchsabhängig abgelesen werden. Wenn nun pauschal abgerechnet wird, wäre dies in ordnung. Sollte eine Vorauszahlung geleistet werden, dann nicht.MfG
Wir haben auch diese Verdunster an der Heizung. Bei uns werden die Heizkosten dann 70% nach dem Verbrauch und 30% nach der Wohnungsgröße abgerechnet. Ein Anwalt sagt mirmal das es durchaus gänige Praxis ist so abzurechnen
Pumukl am 12. Juni 2009 21:39 Gängig ist 50/50

Heizkosten betragen zZ im Durchschnitt 1 Euro pro qm plus 18 % für Baden/Duschen pro Monat

mind. 50% werden über die qm-Zahl umgelegt.
Darüber hinaus kann über die Verdampferröhrchen individuell abgerechnet werden.
Bei drei Familienhaus, ohne dass Vermieter mit drin wohnt, ist Letzteres Pflicht.

Wenn es ein Brenner für alle drei Parteien ist, dann wird es auf die qm umgerechnet.
wird die Vermieterin auch als Mieter gezählt?
Als Mieter eher nicht. Als Umlagefähige Partei schon. Wenn es sich um eine Zentralheizung handelt. MfG