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Problem mit Heizkosten

gefragt von Ronny1970Ronny1970 am 12.06.2009 um 21:32 Uhr

Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus.Unsere Wohnung beträgt knapp 100m²,die anderen haben weiniger.Geheizt wird mit Öl und wir machen einen monatliche Vorrauszahlung von 130.- Kalorienzähler oder wie die Teile an der Heizung heissen um den Verbrauch zu kontrollieren haben wir nicht.Sind die Pflicht wenn ja seit wann?Kann man den Verbrauch auf die m² umlegen oder darf man das? Über Antworten bin ich sehr Dankbar

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Ölheizung x 44 Heizkostenproblem x 1

heimwerker
beantwortet von heimwerker am 12. Juni 2009 21:50
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In Häusern mehr als 2 Mietzparteien muß verbrauchsabhängig abgelesen werden. Wenn nun pauschal abgerechnet wird, wäre dies in ordnung. Sollte eine Vorauszahlung geleistet werden, dann nicht.MfG

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 12. Juni 2009 21:59

wird die Vermieterin auch als Mieter gezählt?

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 12. Juni 2009 22:43

Als Mieter eher nicht. Als Umlagefähige Partei schon. Wenn es sich um eine Zentralheizung handelt. MfG


anonym
beantwortet von wanda0102 am 12. Juni 2009 21:37
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Wir haben auch diese Verdunster an der Heizung. Bei uns werden die Heizkosten dann 70% nach dem Verbrauch und 30% nach der Wohnungsgröße abgerechnet. Ein Anwalt sagt mirmal das es durchaus gänige Praxis ist so abzurechnen

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 12. Juni 2009 21:39

Gängig ist 50/50


hell11
beantwortet von hell11 am 12. Juni 2009 21:36
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Heizkosten betragen zZ im Durchschnitt 1 Euro pro qm plus 18 % für Baden/Duschen pro Monat


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 12. Juni 2009 21:35
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mind. 50% werden über die qm-Zahl umgelegt.
Darüber hinaus kann über die Verdampferröhrchen individuell abgerechnet werden.
Bei drei Familienhaus, ohne dass Vermieter mit drin wohnt, ist Letzteres Pflicht.

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 12. Juni 2009 21:43

der Vermieter wohnt mit im Haus!

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 12. Juni 2009 21:48

Dann hat er nur zwei vermietete Wohnungen und kann nach Wohnungsgröße umlegen.
Überdies ist in diesem Fall kaum eine Einsparung für den Einzelnen bei der Verbrauchsabrechnung.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 12. Juni 2009 21:34
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Wenn es ein Brenner für alle drei Parteien ist, dann wird es auf die qm umgerechnet.

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 12. Juni 2009 21:35

genau... aber steht nicht in deinem Mietvertrag drin, wie alles verrechnet wird??

Kommentar von 93960fa3c49ca6104b0c01147d563749smallDracoRex am 12. Juni 2009 21:37

das würde allerdings dazu gehören. Frage beim Vermieter an.


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