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Problem mit Ebay Käufer!

gefragt von meetaling am 03.10.2009 um 18:43 Uhr

Hallo, habe am 22.08 einen kleinen holz glas tisch bei ebay verkauft, die kiste wwar komplett gepolstert und so weiter. Der Käufer informierte mich nach erhalt der Ware das der Tisch massive beschädigt sei was er auch anhand von fotos beweisen konnte. Da bei mir in der Auktion unten stand das ich Privatverkäufer bin und Garantie und Rücknahme ausschließe usw. machte ich ihm ein Angebot 30 ,00 € als Schadensersatz zu Überweisen, womit er aber nicht einverstanden sei da es ja ein Transportschaden ist. Nach ein paar Wochen hin und her , auch bei Hermes Reklamiert usw., wollt Hermes nach etwas Druck von mir Bilder der innenverpackung. Dies schrieb ich dem Käufer wobei der mir entlich nach 3 Wochen nun entlich die Bilder zu sendete. Wie soll ich mich weiter verhalten?? Mich am A... lecken lassen und eine Negative Bewertung in Kauf nehmen??

danke schonmal.. mfg

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ebay x 5.831

DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 3. Oktober 2009 18:47
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Der Gefahren-Übergang dürfte bei der Abgabe bei Hermes liegen. Damit bist Du, zumindest rechtlich und wenn das Paket ordentlich verpackt war, eigentlich aus der Nummer raus, es ist das Problem des Empfängers, soll der sich mit Hermes streiten. Rein moralisch kannst Du Dich in der Pflicht fühlen, musst es aber nicht. Vor schlechten Bewertungen bei Ebay bist Du damit aber nicht gefeit.

Kommentar von meetaling am 3. Oktober 2009 18:49

ich habe alles versucht bis jetzt, schadenersatz angeboten,den schaden gemeldet usw. ...bin mir keiner schuld bewusst...

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 3. Oktober 2009 18:56

Dann lass es jetzt gut sein. Soll sich der Empfänger weiter ärgern und nimm die schlechte Bewertung in Kauf (mit entsprechenden Kommentar natürlich). Im Notfall wende Dich an Ebay.

Kommentar von meetaling am 3. Oktober 2009 18:58

ja hast ja eh recht, sowas regt mich nur tierisch auf wenn manche meinen sie sind könig nur wiel sie martin semmelrogge die Nägel machen..;)mfg

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 3. Oktober 2009 19:17

Im Knast oder draußen? ;-)

Kommentar von justiziasgolem am 4. Oktober 2009 09:17

Ganz so einfach ist es natürlich auch nicht. Zwar geht die Gefahr ab Übergabe auf den Empfänger über. Dennoch hat der Absender den Artikel angemessen zu verpacken. Und DAS widerrum ist Auslegungssache.

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 4. Oktober 2009 17:01

"...und wenn das Paket ordentlich verpackt war..."
Lesen hilft.


anonym
beantwortet von trauerman am 3. Oktober 2009 18:46
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Der Käufer muss bei Hermes reklamieren. Er ist dämlich, wenn er die beschädigte Ware abgenommen hat und keinen Vermerk durch den Spediteur auf dem Lieferschein hat. Da die Verpackung bei dir einwandfrei war, davon gehe ich aus, ist der Empfänger beweispflichtig


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. Oktober 2009 18:45
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Wenn es ein Transportschaden ist, muss Hermes dafür aufkommen. Natürlich musst Du den entsprechenden Beweis liefern.

Kommentar von meetaling am 3. Oktober 2009 18:48

das weis ich auch,aber mach das mal hermes klar..bei einem schaden von 135,00euro spielen die da nicht mehr so mit..

Kommentar von SUNFRIEND4 am 3. Oktober 2009 20:03

Ob sie mitspielen wollen oder nicht. Da gibt es eine klare Regelung, dass sie für Transportschäden aufkommen müssen. Hast Du schon mal gesehen, wie die mit Paketen umgehen? Mich wundert, dass da nicht viel mehr kaputt geht.


anonym
beantwortet von m7515m am 3. Oktober 2009 18:44
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du hast doch was geschreiben was du machen köntest

Kommentar von meetaling am 3. Oktober 2009 18:46

ja , nur käufer will den Tisch komplett zurückgeben und seine kohle wider haben!


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