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probezeit troz neue arbeit?

gefragt von Franzi1988 am 01.11.2009 um 19:45 Uhr

muss ich die kundigungsfrist einhalten wenn ich neue arbeit habe ?


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brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 1. November 2009 19:47
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schon.

VERTRAG ist Vertrag.


anonym
beantwortet von bruno74 am 1. November 2009 19:47
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Ja, natürlich...


Lauwerzsee
beantwortet von Lauwerzsee am 1. November 2009 19:48
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natürlich, ausser du hast nen netten chef der dich früher aus dem vertrag lässt. einfach mal fragen.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 2. November 2009 09:36
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Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB).Und bis zum letzten Tag bist du zur Arbeit verpflichtet.


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