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probezeit,schwanger mit befristeten arbeitsvertrag- kündbar?

gefragt von anaid78anaid78 am 23.09.2008 um 22:43 Uhr

BIN IN DER PROBEZEIT UND SCHWANGER UND HABE EINEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG.

KANN MICH DER ARBEITGEBER KÜNDIGEN ?


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Fotografin
beantwortet von Fotografin am 23. September 2008 22:45
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Der Arbeitgeber wird den befristeten Vertrag nicht verlängern. Bei Kündigung gibt es evtl. Ärger, und den will er nicht.


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 23. September 2008 22:45
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Darf er natürlich nicht, wegen Schwangerschaft kündigen. Aber den Arbeitsvertrag verlängern wird er eher nicht! Alles Gute, K.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 23. September 2008 22:46

Natürlich! Sie ist noch in der Probezeit! Wenn diese vorbei wäre, wäre sie nicht kündbar, aber so: klar kann sie gekündigt werden!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 22:49

''klar kann sie gekündigt werden!''

Nö, der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt auch schon in der Probezeit. Allerdings wird ein befristeter Vertrag nicht gekündigt sondern läuft einfach aus, wie ka636 schon schrieb.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 23. September 2008 22:53

danke, bitmap!

Kommentar von Simple_avatar3smallanaid78 am 23. September 2008 22:48

wo steht das drin ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 22:51
Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 23. September 2008 22:55

Bin ich blind??? Da steht doch nix von Probezeit und schwanger werden! Wäre ja noch schöner: da könnte ja jede in der Probezeit mal eben schwanger werden und wäre somit unkündbar!?! Oder liege ich da jetzt vollkommen falsch?!? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren; aber es ist das was ich mal gelernt habe vom Kündigungsschutz und Schwangerschaft... und Probezeit!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 23:02

Eben. Da steht nichts von Probezeit. Deswegen gilt der Kündigungsschutz auch von Anfang an. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass der Kündigungsschutz für einen bestimmten Zeitraum nicht gilt, dann hätte er das im entsprechenden § (oder an anderer Stelle im MuschG) vermerkt.


''da könnte ja jede in der Probezeit mal eben schwanger werden und wäre somit unkündbar!?''

So ungefähr. Aber es gibt ja Einschränkungen (''Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären.'')

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 23. September 2008 23:04

Okay; gebe mich "geschlagen"; aber ich hab's echt nicht gewusst! Danke also für die - auch mir - hilfreiche Info! DH... äh sehe gerade ich kann dir (bitmap) keinen Däumling geben... also denk ihn dir!

;-)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 24. September 2008 00:11

Warum machst Du das dann nicht, wenn jeder... Heutzutage ein Kind großzuziehen ist nicht immer ein Zuckerschlecken und wohlüberlegt.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 23. September 2008 22:45
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Schrei bitte nicht so!!! Ja, in der Probezeit ist das möglich! Da benötigt eine Kündigung keinen Grund... wäre zwar wünschenswert, wenn es begründet würde... aber der AG ist dir gesetzlich keine rechenschaft schuldig = du bist "problemlos" künbar, kannst aber ebenso auch ohne Grund kündigen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 22:52

''du bist "problemlos" künbar,''

Nein. -> http://kuerzer.de/P9sWr6azX


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 23. September 2008 22:46
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Kündigen nein, den Arbeitsvertrag auslaufen lassen - ja.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von gerlin am 23. September 2008 22:47
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In der Probezeit kannst Du ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 22:51

Aber nicht bei Schwangerschaft. http://kuerzer.de/P9sWr6azX


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 23. September 2008 22:52
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In der Probezeit kann dir jederzeit gekündigt werden. Scheinbar falsch, sorry

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2008 22:53

Nicht bei Schwangerschaft. Siehe mein Kommentar bei gerlin.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 23. September 2008 22:54

Habs gesehen, habs schon ausgebessert


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 23. September 2008 22:56
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Kündigung ist nicht möglich, aber er muss den AVertrag wird nach seinem Ablauf nicht verlängern.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 23. September 2008 23:02
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Gekündigt wird es dir nicht, der Arbeitsvertrag wird aber leider nicht verlängert. Dafür sind ja die rot-grünen zuständig gewesen, die befristeten Arbeitsverträge ist auf derer Mist gewachsen. Trotzdem, Alles Gute, Glückwunsch und guter Verlauf deiner Schwangerschaft.


pepito
beantwortet von pepito am 23. September 2008 23:03
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kündigen darf er nicht wenn sie schwanger sind,aber ich glaube nicht das er den vertrag verlängert.


mamashi
beantwortet von mamashi am 25. September 2008 12:29
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kündigen darf er nicht ,soger wenn deine arbeit schaded baby du kannst eine bescheinigung von frauenarzt ihnen geben,wenn die haben keine andere arbeit für dich ,du kannst zu hause bleiben und du bekommst dein lohn,unglaublich aber wahr.das ist mutterschutzgesetz,egal porbezeit oder nicht die durfen nicht kündigen.machs gut


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