BIN IN DER PROBEZEIT UND SCHWANGER UND HABE EINEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG.
KANN MICH DER ARBEITGEBER KÜNDIGEN ?
Der Arbeitgeber wird den befristeten Vertrag nicht verlängern. Bei Kündigung gibt es evtl. Ärger, und den will er nicht.

Darf er natürlich nicht, wegen Schwangerschaft kündigen. Aber den Arbeitsvertrag verlängern wird er eher nicht! Alles Gute, K.
DaSu81 am 23. September 2008 22:46 Natürlich! Sie ist noch in der Probezeit! Wenn diese vorbei wäre, wäre sie nicht kündbar, aber so: klar kann sie gekündigt werden!
bitmap am 23. September 2008 22:49 ''klar kann sie gekündigt werden!''
Nö, der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt auch schon in der Probezeit. Allerdings wird ein befristeter Vertrag nicht gekündigt sondern läuft einfach aus, wie ka636 schon schrieb.
KalalaKa636 am 23. September 2008 22:53 danke, bitmap!
wo steht das drin ?
bitmap am 23. September 2008 22:51
DaSu81 am 23. September 2008 22:55 Bin ich blind??? Da steht doch nix von Probezeit und schwanger werden! Wäre ja noch schöner: da könnte ja jede in der Probezeit mal eben schwanger werden und wäre somit unkündbar!?! Oder liege ich da jetzt vollkommen falsch?!? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren; aber es ist das was ich mal gelernt habe vom Kündigungsschutz und Schwangerschaft... und Probezeit!
bitmap am 23. September 2008 23:02 Eben. Da steht nichts von Probezeit. Deswegen gilt der Kündigungsschutz auch von Anfang an. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass der Kündigungsschutz für einen bestimmten Zeitraum nicht gilt, dann hätte er das im entsprechenden § (oder an anderer Stelle im MuschG) vermerkt.
''da könnte ja jede in der Probezeit mal eben schwanger werden und wäre somit unkündbar!?''
So ungefähr. Aber es gibt ja Einschränkungen (''Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären.'')
DaSu81 am 23. September 2008 23:04 Okay; gebe mich "geschlagen"; aber ich hab's echt nicht gewusst! Danke also für die - auch mir - hilfreiche Info! DH... äh sehe gerade ich kann dir (bitmap) keinen Däumling geben... also denk ihn dir!
;-)
Siam1 am 24. September 2008 00:11 Warum machst Du das dann nicht, wenn jeder... Heutzutage ein Kind großzuziehen ist nicht immer ein Zuckerschlecken und wohlüberlegt.

Schrei bitte nicht so!!! Ja, in der Probezeit ist das möglich! Da benötigt eine Kündigung keinen Grund... wäre zwar wünschenswert, wenn es begründet würde... aber der AG ist dir gesetzlich keine rechenschaft schuldig = du bist "problemlos" künbar, kannst aber ebenso auch ohne Grund kündigen!
bitmap am 23. September 2008 22:52 ''du bist "problemlos" künbar,''
Nein. -> http://kuerzer.de/P9sWr6azX

Kündigen nein, den Arbeitsvertrag auslaufen lassen - ja.
LG
Wieselchen
In der Probezeit kannst Du ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
bitmap am 23. September 2008 22:51 Aber nicht bei Schwangerschaft. http://kuerzer.de/P9sWr6azX

In der Probezeit kann dir jederzeit gekündigt werden. Scheinbar falsch, sorry
bitmap am 23. September 2008 22:53 Nicht bei Schwangerschaft. Siehe mein Kommentar bei gerlin.
albundysohn am 23. September 2008 22:54 Habs gesehen, habs schon ausgebessert

Kündigung ist nicht möglich, aber er muss den AVertrag wird nach seinem Ablauf nicht verlängern.

Gekündigt wird es dir nicht, der Arbeitsvertrag wird aber leider nicht verlängert. Dafür sind ja die rot-grünen zuständig gewesen, die befristeten Arbeitsverträge ist auf derer Mist gewachsen. Trotzdem, Alles Gute, Glückwunsch und guter Verlauf deiner Schwangerschaft.
kündigen darf er nicht wenn sie schwanger sind,aber ich glaube nicht das er den vertrag verlängert.

kündigen darf er nicht ,soger wenn deine arbeit schaded baby du kannst eine bescheinigung von frauenarzt ihnen geben,wenn die haben keine andere arbeit für dich ,du kannst zu hause bleiben und du bekommst dein lohn,unglaublich aber wahr.das ist mutterschutzgesetz,egal porbezeit oder nicht die durfen nicht kündigen.machs gut