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Probezeit :Kündigung jederzeit möglich?

gefragt von Siam1Siam1 am 24.10.2008 um 17:08 Uhr

Ein User antortet heute:Während der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.War ich doch immer der Meinung ,innerhalb der Probezeit kann beiderseitig von einem auf den anderen Tag ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Bin ich im Irrtum?


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oleandra
beantwortet von oleandra am 24. Oktober 2008 17:09
2x
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Meines Wissens hast DU Recht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:16

Nein, hat er nicht.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 24. Oktober 2008 17:36

ok...man sollte einfach keine juristischen Fragen beantworten. Der Eindruck, das es jederzeit möglich ist, entstand sicher, da man bei Kündigung in der Probezeit oftmals für den Rest dieser freigestellt wird (von AG Seite) und als AN dann meist einen gelben Schein vorlegt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Oktober 2008 17:09
2x
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neiun , du hast Recht, während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:16

Falsch.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Oktober 2008 17:15
2x
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''Bin ich im Irrtum?''

Ja.

Siehe http://kuerzer.de/xbPvrUonI Absätze 3 + 4.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 24. Oktober 2008 17:20

DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:20

Ausnahme: Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (aber es war ja nach einem Angestelltenverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis gefragt)


Sternschnupfen
beantwortet von Sternschnupfen am 24. Oktober 2008 17:09
1x
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äh nö... ist richtig. In der Probezeit kann man fristlos kündigen und gekündigt werden

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 24. Oktober 2008 17:11

DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:16

Falsch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:16

Falsch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Oktober 2008 17:18

Uuups doppelt. Bitte 1 x beanstanden.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 24. Oktober 2008 17:10
1x
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in der regel gilt eine 14 tägige kündigungsfrist für beide seiten. dies ist aber im arbeitsvertrag genau geregelt.


anonym
beantwortet von annemarieB am 24. Oktober 2008 17:13
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Kommt immer auf die Formulierung drauf an wie ein Vertrag geschrieben ist.


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