Siam1 am 24.10.2008 um 17:08 Uhr
Ein User antortet heute:Während der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.War ich doch immer der Meinung ,innerhalb der Probezeit kann beiderseitig von einem auf den anderen Tag ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Bin ich im Irrtum?
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neiun , du hast Recht, während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen
bitmap am 24. Oktober 2008 17:16 Falsch.

äh nö... ist richtig. In der Probezeit kann man fristlos kündigen und gekündigt werden

in der regel gilt eine 14 tägige kündigungsfrist für beide seiten. dies ist aber im arbeitsvertrag genau geregelt.
Kommt immer auf die Formulierung drauf an wie ein Vertrag geschrieben ist.
Nein, hat er nicht.
ok...man sollte einfach keine juristischen Fragen beantworten. Der Eindruck, das es jederzeit möglich ist, entstand sicher, da man bei Kündigung in der Probezeit oftmals für den Rest dieser freigestellt wird (von AG Seite) und als AN dann meist einen gelben Schein vorlegt.