Ist die Probezeit jetzt bis zum Alter von 21 oder 2 Jahre nach Führerscheinausstellung? Danke

Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Bis zum Alter von 21 Jahren gilt man als Fahranfänger im Sinne der StVO und es gilt die 0,0 Promille-Regel.

Generell 2 Jahre, es gibt auch jede Menge Leute die den Führerschein (viel) später als mit 21 machen. Wenn du vorher einen Mofa-Führerschein gemacht hast, entfällt die Probezeit.
Siraaa am 26. September 2009 14:07 ??? bitte was, wenn man nen Mofa schein gemacht hat entfällt die Probezeit?? Die Probezeit entfällt nie. Wenn man Mofa, M, L, S gemacht hat läuft die Probezeit noch nicht. Aber wenn man z.B. A1 mit 16 macht, dann isse halt schon mit 18 vorbei
Franticek am 26. September 2009 15:13 Dem ist nichts hinzuzufügen. Genau so ist es korrekt.
2 Jahre nach dem Führerschein erhalt! Mit dem Alter hat es nichts zu tun!

Probezeit beträgt immer 2 Jahre ab Führerscheinausstellung - eseiden man verlängert sie durch Verstöße während der Probezeit noch weiter.
Aber vom Alter ist das völlig unabhängig, sonst hätte jemand der erst mit 21 den Schein macht ja gar keine Probezeit. Da muss aber jeder durch.