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Probezeit beim Kfz-Führerschein

gefragt von brOOmStickbrOOmStick am 27.08.2009 um 16:35 Uhr

Ich will mich entschuldigen, sollte ich die Frage bereits gestellt haben,

aber mir ist aufgefallen, dass fast September ist... Da ich im September 2003 den Führerschein gemacht habe, stellt sich mir jetzt eine Frage.

Mir Vorgeschichte:

Habe einmal eine Woche nach der Prüfung nen leichten aber saudummen Unfall verursacht, Probezeit verlängert... Dann einmal hab ich einen LKW zu schnell überholt und bekam wiederum die Probezeit verlängert...

Meine Frage an euch, sofern ihr euch auskennt:

Ab WANN zählt die Verlängerung? Ab Datum des Vergehens oder ab Erhalt des Führerscheins?


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anonym
beantwortet von megamorphe am 27. August 2009 16:36
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des vergähns

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 27. August 2009 16:40

Kann man das irgendwo in Erfahrung bringen, wie lange die Probezeit noch läuft?

Weil ich nicht mehr weiß, wann das war :-D


anonym
beantwortet von megamorphe am 27. August 2009 16:36
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zusammen zählen 2 jahre + ---

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 27. August 2009 16:39

Jo das kann ich mir auch sehr gut vorstellen. Die Rechnen bestimmt 2 Jahre + 2 Jahre also ab erhalt des Führerschein


Franticek
beantwortet von Franticek am 27. August 2009 17:41
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Über die Probezeitverlängerung gibt es so viele Meinungen - weil halt zu wenige wirklich mal in FeV und StVG reinschauen und sich schlau machen.
.
1. Die Probezeit dauert erst einmal grundsätzlich 2 Jahre vom Erhalt des Führerscheins an (aber nicht bei Klassen MLST). Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. D.h. an die normale Probezeit werden zwei Jahre hinten angehängt, so dass sich dann insgesamt vier Jahre ergeben.
2. Ist man während der Probezeit seinen Führerschein mal los wie z.B. bei einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug, dann ruht in dieser Zeit die Probezeit. D.h. das Ende der Probezeit verschiebt sich entsprechend um diese Zeit.
3. Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden!! Sie kann also maximal vier Jahre betragen. Wenn du im Spet. 2003 den Führerschein erhalten hast, dann hast du die Probezeit schon seit 2007 hinter dir.


Siraaa
beantwortet von Siraaa am 28. August 2009 08:37
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du kannst bei der Führerscheinstelle deiner Stadt nachfragen. Habe ich auch getan. Die haben mir dann nen Ausdruck aus nem Rgister gegeben, wo unter anderem auch das Ende der Probezeit draufstand. (Und!!...ein wunder...die Auskunft ist KOSTENLOS!!!! LOL)


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