kann mich mein Arbeitgeber in der Probezeit ,wenn ich krankgeschrieben bin kündigen?

soviel ich weiss braucht der chef keine angaben zu einer kündigung in der probezeit zu machen....

Der kann dich sogar ohne Krankschreibung kündigen. In den ersten 6 Monaten braucht er keinen Grund dafür.
danke,ja das weiß ich und auch wenn ich die Krankheit durch diese Firma bekommen habe und wie ist es bei einem wegeunfall?
bitmap am 30. Juni 2008 03:21 Du hast in den ersten 6 Monaten keinen Kündigungsschutz. Und Krankschreibung (egal nun, ob arbeitsbedingt oder einfach so) ist auch kein Kündigungsschutz.
danke.was ist wenn er mir mein lohn dann nicht mehr zahlt??muß ich dann zum Arbeitsgericht oder klährt das das Amt? Bin erst seit 1.Juni dort.
bitmap am 30. Juni 2008 03:30 Da müsstest du dann zum Arbeitsgericht. Die Arbeitsagentur ist nicht dafür zuständig deinen Lohn einzuklagen.
Wobei ich glaube dieser Tage hier gelernt zu haben, dass in den ersten Wochen KEIN Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, einfach mal die Suche hier anwerfen..
bitmap am 30. Juni 2008 08:32 In den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wir wissen aber nicht, seit wann Birgit krankgeschrieben ist.
superkorrekt am 30. Juni 2008 03:24 wenn du bei google probezeit krankhei kündigung eingibst bekommst du(leider)eine menge antworten...zb.diese
http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm
...aber wenn ich doch krankgeschrieben bin??
ja, auch dann