probesitzungen psychotherapie bei bu-versicherungsabschluss

5 Antworten

Hallo, diese Frage musst Du eindeutig beantworten. Dies wäre der klassische Fall, wenn Du mal angenommen in zwei bis drei Jahren nach Vertragsabschluss tatsächlich in eine solche Behandlung gehst, vielleicht, weil Du Dich gut gefühlt hast, auch wieder zum gleichen Doc.

Bei diesem Thema sind die VR sehr hellhörig und stellen Nachforschungen an wegen einer vorvertraglichen Untersuchung. Dann kommt es raus und die Ergebnisse sind hinlänglich bekannt: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht, Rücktritt vom Vertrag ab Vertragsbeginn.

Ergebnis: Keine BU-Rente (obwohl Du sie gerade dann benötigen würdest), keinen Versicherungsschutz mehr, weil der VR den Rücktritt erklärt hat und alle bisher bezahlten Beiträge sind verloren. Der VR braucht sie nämlich nicht mehr zurückbezahlen und Du bekommst aus all diesen Gründen und mit der neuen Erkrankung auch keinen neuen Veersicherungsvertrag mehr am Markt. Lohnt sich das alles wegen einer kleinen blöden Frage? Wenn Du diese Frage verneinst und später eine solche Erkrankung auftritt, dann kann Dir kein Rechtsanwalt oder Versicherungsberater mehr aus diesem Schlamassel helfen, es gibt unheimlich viele Urteile, die dieses Verhalten der Versicherer immer wieder bestätigen.

Alle anderen hier bisher getätigten Aussagen, sind rechtlich absolut falsch. Im Schadensfall wird Dir aber auch keiner helfen und die Rente an Dich bezahlen wegen seiner Empfehlung.

Wenn es um Psychotherapie geht, dann werden die von der Versicherung ziemlich aufmerksam. Ich bin mir nicht so sicher, ob man die Frage mit nein beantworten sollte. Denn im Leistungsfall wird der Anbieter den Antrag erstmals prüfen. Sollte sicher herausstellen, dass hier eine falsche Angabe zum Abschluss geführt hat, dann gibt es unter Umständen keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Verbraucherschützer raten immer bei der Wahrheit zu bleiben. Hier ein paar Tipps bei der Gesundheitsprüfung:

"1. Zeit beim Ausfüllen lassen 2. Sollten Sie bestimmte Fragen nicht verstehen, so kann der behandelnde Arzt konsultiert werden 3. Karteiauszug vom Arzt anfordern 4. Zusätzlich noch den Leistungsspiegel der Krankenversicherung einholen"

(Quelle: http://www.deutsche-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ursachen/psychotherapie/)

So kann man einfach keine Fehler mehr im Antrag begehen. Denn der Versicherung liegen mit dem Leistungsspiegel alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung zugrunde.

Die Frage, waren Sie schon einmal in psychotherapeutischer Behandlung kannst du mM mit Nein beantworten. Allerdings dürfte ja schon eine Diagnose gestellt worden sein, insbes. bei Überweisung durch den HA, so dass du sicherer fährst, die Frage nach einer psychischen Erkrankung in der Vergangenheit mit Ja zu beantworten.

Psychische Erkrankungen sind inzw. eine sehr häufige Ursache für eine BU, und wenn dann bei Recherchen der Versicherung so eine Sache ausgekramt wird, du also falsche Angaben gemacht hast, zahlt die Versicherung sowieso nicht.

Die Sitzungen sollten definitiv angegeben werden! Glaube aber nicht, dass Du dadruch ein Problem mit dem Abschluss der Versicherung bekommst, da es nicht zu einer Behandlung gekommen ist.

Da du offensichtlich nicht psychisch erkrankt bist und daher auch nichts aktenkundig ist, musst Du dies meines Erachtens nicht angeben. Du musst keine Angst haben - Du hattest ja keine Therapie. Also was willst du angeben?