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Probearbeit

gefragt von halimehalime am 04.12.2008 um 22:26 Uhr

Hi,Ich habe im Kaufland 2 tage Probe gearbeitet die hatten mir versprochen Vertrag zu machen jedoch hab ich sie nict gekriegt.Meine Frage ist ob ich ein Recht habe die Zeit wo ich da war ausgezaht kriegen könnte?


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 4. Dezember 2008 22:27
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Nööh, war probearbeiten und bist durchgefallen.


Sixxxer6
beantwortet von Sixxxer6 am 4. Dezember 2008 22:27
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nein man bekommt bis zu drei probearbeitstage nicht ausgezahlt außerdem wenn kein vertrag da ist ist auch kein geld in sicht


amateur1
beantwortet von amateur1 am 4. Dezember 2008 22:29
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Ich denke nicht das du was bezahlt bekommst.Sie wollten ja sehen ob du was kannst,daß wäre deine Chance gewesen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 4. Dezember 2008 22:29
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ist gemein. du fühlst dich ausgenutzt, aber vielleicht hat du deren Anforderungen nicht entsprochen

Kommentar von Simple_avatar8smallhalime am 4. Dezember 2008 22:35

Ja, die haben mich ja ausgenutzt erst haben die gesagt die brauchen Leute und dann die Antwort das die gut besetzt sind.Die haben ich an den Tagen richtig verarscht in dem ich da als Packerin aufraumen musste wei checkers unterwegs waren von oben.


ibicks
beantwortet von ibicks am 4. Dezember 2008 22:33
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probearbeit zahlt das arbeitsamt, muß aber wohl VORHER beantragt werden



anonym
beantwortet von anjanni am 4. Dezember 2008 22:28
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Als was wolltest Du denn dort arbeiten? Mit Kundenkontakt?

Ob Du ein Recht auf Auszahlung hast, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wenn unentgeltliches Probearbeiten vereinbart wurde, kannst Du auch nicht auf Auszahlung pochen. Und "Probe" bedeutet eben: wir schauen mal, ob wir Dich brauchen können. Anscheinend ist man zum Ergebnis gekommen, daß man Dich dort nicht brauchen kann.

Statt hinter einer Auszahlung herzurennen, solltest Du Dich vielleicht lieber erkundigen, warum man Dich nun doch nicht genommen hat.


anonym
beantwortet von tigeroli am 4. Dezember 2008 22:29
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Das ist eine ganz linke Masche dieser Supermärkte. Die halten sich in Spitzenzeiten mit solchen angeblichen Probearbeitern über Wasser und nehmen deren Dienste unentgeltlich in Anspruch.

Einen Anspruch auf Entlohnung hast Du nur, wenn das vorher ausgemacht war. Du könntest aber auch sagen, dass Du davon ausgegangen bist, dass Du nicht umsonst arbeiten musst. Es gibt dazu inzwischen einschlägige Urteile. Lass Dir das nicht gefallen.

Du darfst nur nicht den Fehler machen und irgendwo einräumen, evtl. ohne Entgelt zu arbeiten, wenn Dir der Arbeitsvertrag in Aussicht stünde ... Dann hast Du verloren! Dein Standpunkt muss sein: es war von Anfang an klar, dass Du die Zeit bezahlt kriegst, ob mit Anstellung oder nicht!!!


anonym
beantwortet von tigeroli am 4. Dezember 2008 22:29
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Das ist eine ganz linke Masche dieser Supermärkte. Die halten sich in Spitzenzeiten mit solchen angeblichen Probearbeitern über Wasser und nehmen deren Dienste unentgeltlich in Anspruch.

Einen Anspruch auf Entlohnung hast Du nur, wenn das vorher ausgemacht war. Du könntest aber auch sagen, dass Du davon ausgegangen bist, dass Du nicht umsonst arbeiten musst. Es gibt dazu inzwischen einschlägige Urteile. Lass Dir das nicht gefallen.

Du darfst nur nicht den Fehler machen und irgendwo einräumen, evtl. ohne Entgelt zu arbeiten, wenn Dir der Arbeitsvertrag in Aussicht stünde ... Dann hast Du verloren! Dein Standpunkt muss sein: es war von Anfang an klar, dass Du die Zeit bezahlt kriegst, ob mit Anstellung oder nicht!!!


anonym
beantwortet von prisunic am 4. Dezember 2008 22:29
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Ich kenne es nur so, dass Probearbeiten nicht ausgezahlt wird,weil ja da erst die Probe aufs Exemple gemacht wird, od du für den Job geeignet bist.


Elenath
beantwortet von Elenath am 4. Dezember 2008 23:10
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Probearbeiten macht man freiwillig. Schließlich geht es ja um deine Zukunft. Frag nicht wieviel Freizeit ich opfern musst (Probearbeiten) nur um an einen Job zu kommen. Das gehört heutzutage dazu


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