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Probearbeit

Frage von halime halime

Hi,Ich habe im Kaufland 2 tage Probe gearbeitet die hatten mir versprochen Vertrag zu machen jedoch hab ich sie nict gekriegt.Meine Frage ist ob ich ein Recht habe die Zeit wo ich da war ausgezaht kriegen könnte?

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Antworten (10)

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    Antwort von ibicks ibicks

    probearbeit zahlt das arbeitsamt, muß aber wohl VORHER beantragt werden

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    ist gemein. du fühlst dich ausgenutzt, aber vielleicht hat du deren Anforderungen nicht entsprochen

    Kommentar von halime halime

    Ja, die haben mich ja ausgenutzt erst haben die gesagt die brauchen Leute und dann die Antwort das die gut besetzt sind.Die haben ich an den Tagen richtig verarscht in dem ich da als Packerin aufraumen musste wei checkers unterwegs waren von oben.

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    Antwort von amateur1 amateur1

    Ich denke nicht das du was bezahlt bekommst.Sie wollten ja sehen ob du was kannst,daß wäre deine Chance gewesen.

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    Antwort von Sixxxer6 Sixxxer6

    nein man bekommt bis zu drei probearbeitstage nicht ausgezahlt außerdem wenn kein vertrag da ist ist auch kein geld in sicht

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Nööh, war probearbeiten und bist durchgefallen.

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    Antwort von prisunic prisunic

    Ich kenne es nur so, dass Probearbeiten nicht ausgezahlt wird,weil ja da erst die Probe aufs Exemple gemacht wird, od du für den Job geeignet bist.

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Das ist eine ganz linke Masche dieser Supermärkte. Die halten sich in Spitzenzeiten mit solchen angeblichen Probearbeitern über Wasser und nehmen deren Dienste unentgeltlich in Anspruch.

    Einen Anspruch auf Entlohnung hast Du nur, wenn das vorher ausgemacht war. Du könntest aber auch sagen, dass Du davon ausgegangen bist, dass Du nicht umsonst arbeiten musst. Es gibt dazu inzwischen einschlägige Urteile. Lass Dir das nicht gefallen.

    Du darfst nur nicht den Fehler machen und irgendwo einräumen, evtl. ohne Entgelt zu arbeiten, wenn Dir der Arbeitsvertrag in Aussicht stünde ... Dann hast Du verloren! Dein Standpunkt muss sein: es war von Anfang an klar, dass Du die Zeit bezahlt kriegst, ob mit Anstellung oder nicht!!!

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Das ist eine ganz linke Masche dieser Supermärkte. Die halten sich in Spitzenzeiten mit solchen angeblichen Probearbeitern über Wasser und nehmen deren Dienste unentgeltlich in Anspruch.

    Einen Anspruch auf Entlohnung hast Du nur, wenn das vorher ausgemacht war. Du könntest aber auch sagen, dass Du davon ausgegangen bist, dass Du nicht umsonst arbeiten musst. Es gibt dazu inzwischen einschlägige Urteile. Lass Dir das nicht gefallen.

    Du darfst nur nicht den Fehler machen und irgendwo einräumen, evtl. ohne Entgelt zu arbeiten, wenn Dir der Arbeitsvertrag in Aussicht stünde ... Dann hast Du verloren! Dein Standpunkt muss sein: es war von Anfang an klar, dass Du die Zeit bezahlt kriegst, ob mit Anstellung oder nicht!!!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Als was wolltest Du denn dort arbeiten? Mit Kundenkontakt?

    Ob Du ein Recht auf Auszahlung hast, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wenn unentgeltliches Probearbeiten vereinbart wurde, kannst Du auch nicht auf Auszahlung pochen. Und "Probe" bedeutet eben: wir schauen mal, ob wir Dich brauchen können. Anscheinend ist man zum Ergebnis gekommen, daß man Dich dort nicht brauchen kann.

    Statt hinter einer Auszahlung herzurennen, solltest Du Dich vielleicht lieber erkundigen, warum man Dich nun doch nicht genommen hat.

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    Antwort von Elenath Elenath

    Probearbeiten macht man freiwillig. Schließlich geht es ja um deine Zukunft. Frag nicht wieviel Freizeit ich opfern musst (Probearbeiten) nur um an einen Job zu kommen. Das gehört heutzutage dazu

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