Privatwagen Sonderechte (Absicherung von einer Unfallstelle) - darf ich ein Blaulicht auf mein Dach setzen ?

7 Antworten

Lernt man solche Verhaltensregeln nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr bevor man eingesetzt werden kann ?                                                                Ich stelle mir gerade das Chaos vor , wenn alle Helfer urplötzlich die Zufahrtsstraßen zur Brandstelle verstopfen...

so welche kommentare kann man sich sparen!

@Graunitz2001

nein, solche Kommentare sind notwendig.

diese Frage wurde hier bereits gefühlte 1 Million mal gestellt und immer mit den selben Konsequenz beantwortet: NEIN, wird in der Ausbildung beigebracht.

@Graunitz2001

Wenn du wahre Antworten nicht verträgst, stelle keine so welche Fragen.

Auf dem stehendem Fahrzeug darfst du ein oranges Blinklicht anbringen, zur Absicherung der Unfall- / Pannenstelle. Auf dem fahrenden Fahrzeug ist dir dies nur erlaubt wenn das orangefarbene Blinklicht in deinem KfZ-Schein eingetragen ist.

FG.

Raider

Hat man dir das nicht erklärt?

Ein freiwilliger Feuerwehrmann darf ein nicht-leuchtendes Schild mit der Aufschrift ,,(Freiwillige) Feuerwehr (im Einsatz)" an die Scheibe kleben (Dachaufsetzer bin ich mir nicht sicher). Extra-Leuchten (egal welche Farbe) darfst du nicht anbringen. Insbesondere blau!

Zur Absicherung einer Unfallstelle darfst du laut dem Gesetz keine Leuchten aufstellen, du hast jedoch die Möglichkeit, gelb blinkende Leuchten auf der Straße anzubringen (z.B. Powerflares), denn kein Polizist wird dich dafür ahnden. 


LG

Schon mal überlegt warum deine Kameraden kein Blaulicht auf ihren Fahrzeugen haben? Vermutlich weil sie den § 52 der StVZO kennen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Wenn du den Grundlehrgang machst gibt es da auch Unterrichtseinheiten die sich mit gesetzlichen Grundlagen beschäftigen. Da kannst du das Ganze gern mit deinem Ausbilder diskutieren.

Nein, das darfst auch Du nicht!