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Privatverkauf - Garantie?

gefragt von Debbie2311Debbie2311 am 08.07.2008 um 9:54 Uhr

Ich möchte mein Auto verkaufen. Ich habe ein Angebot eines Händlers und eines Privatmannes. MUSS ich eine Garantie oder eine Gewährleistung geben?? Oder kann ich soetwas einfach im Kaufvertrag ausschließen z.b. durch "gekauft wie gesehen" oder einfach "es gibt keine garantie/Gewährleistung"??

Danke!


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 8. Juli 2008 10:03
2x
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als privatmann brauchst du keine garantie geben. du darfst allerdings keine mängel verschweigen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Juli 2008 09:57
1x
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Nein, Privatverkäufe unterliegen nicht Garantie oder Gewährleistung

Wichtig ist, dass du den potentiellen Käufer über evtl. Unfälle und die daraus resultieren Reparaturen und offensichtliche Mängel informierst und im Kaufvertrag der Zusatz enthalten ist: Gekauft, wie gesehen

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 8. Juli 2008 09:58

Und was ist mit "nicht offensichtlichen" Mängeln? Wenn er eine Probefahrt macht und die Mängel nicht sofort sieht?!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Juli 2008 10:00

deshalb gekauft, wie gesehen..


anonym
beantwortet von tigeroli am 8. Juli 2008 09:59
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Natürlich kannst Du das machen. Alles ist eine Sache der Vertragsgestaltung.

Wenn Du allerdings einen Schaden an dem Auto hast, den Du vertuschen willst, könnte der Käufer anschließend trotz dieses Ausschlusses dennoch gegen Dich vorgehen; nämlich wenn er nachweisen kann, dass Du den Schaden kanntest und ihn verschwiegen hast.

Ich würde aber diesen Ausschluss auf jeden Fall in den Vertrag aufnehmen, denn sonst könnte der Käufer mit jeder Kleinigkeit anschließend kommen, und das kann bei einem Gebrauchten teuer werden.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 8. Juli 2008 10:00

Ich möchte nichts vertuschen, ich möchte nur nicht für anschließende Reparaturen aufkommen müssen. Auch nicht bei Teilen, die vielleicht jetzt schon kaputt oder fast kaputt sind, wovon ich aber nichts weiss.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. Juli 2008 10:00
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Du kannst als Privatman im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausschließen.

Als Privatperson gebe ich meist bei privaten Verkäufen eine Übernahmegarantie von 14 Tagen. Also z.B. wenn das Gerät nicht funktioniert etc. Das aber hauptsächlich im Versand. Wenn einer persönlich kauft, kann er sich ja vorher von dem Zustand der Ware überzeugen.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 8. Juli 2008 10:02

Eben! Also gekauft wie gesehen schließt nachträgliche Meckereien aus?!


Rabbicook
beantwortet von Rabbicook am 8. Juli 2008 14:51
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Lass doch einen Fahrzeugcheck bei der Dekra, beim Tüv oder beim ADAC machen, das kostet nicht die Welt und sichert sowohl Dich als auch den Käufer ab. (Stichpunkt verdeckte Mängel) Sonst hast Du im Zweifelsfall das Problem nachzuweisen daß Dir der Mangel nicht bekannt war.
LG.
Rabbicook





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