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Privatverkauf ebay: Kann man beim Verkaufen einzelne Artikel auf der Originalrechnung ausstreichen?

gefragt von fung0r am 07.11.2009 um 1:00 Uhr

Möchte einen einzelnen Artikel auf ebay verkaufen, auf der Originalrechnung sind aber mehrere Artikel mit seriennummer etc. kann ich die anderen Artikel ausstreichen? Kann ich das auch mit meiner Lieferanschrift machen? Garantie läuft eh über die Seriennummer der Geräte, frage ist aber eher ob das Dokument dann noch seine Gültigkeit behält?

Danke

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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 7. November 2009 01:45
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Du mußt die Rechnung nicht mitschicken.

Du kannst ihm sagen, daß Du ihm im Falle einer Garantrie behilflich bist, da auf dem Kaufbeleg noch andere Geräte druaf sind, die für Dich Garantie bedeuten.


Sindyspferde
beantwortet von Sindyspferde am 7. November 2009 01:03
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Hey Normal kannst Du die Sachen ausstreichen solang die anderen Daten lesbar sind hat Sie Ihre Gültigkeit.

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 7. November 2009 01:08

RickyEU
beantwortet von RickyEU am 7. November 2009 01:02
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wozu die Rechnung?

Kommentar von guerteltier1 am 7. November 2009 01:03

Garantie?

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 7. November 2009 01:04

für den Käufer?

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 7. November 2009 01:04

für den Käufer?

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 7. November 2009 01:04

für den Käufer?

Kommentar von fung0r am 7. November 2009 01:11

ja, zu etwaigen reklamationszwecken

Kommentar von fung0r am 7. November 2009 01:06

Die Frage ist berechtigt, die Abwicklung läuft eigentlich nur über die Seriennummer.

Aber kommt besser beim Verkaufen und wer weiß ob jemand nicht irgendwie schindluder mit den anderen Seriennummern (es handelt sich um mobiltelefone) treiben kann

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 7. November 2009 01:11

zur not mach neKopie und schick die mit.Wenn es zum Garantiefall kommt bist du sowieso an der Reihe... Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muß dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, daß die Sache bei Gefahrübergang (das ist in er Regel die Übergabe) mangelfrei war.

Kommentar von fung0r am 7. November 2009 01:23

Das ist klar, die Rechnung soll ja auch nur als Kaufnachweis dienen. Aber Du hast schon recht :) auch als privater Verkäufer egal ob gebraucht oder neu muss ich wohl dafür geradestehen...

Kommentar von fung0r am 7. November 2009 01:24

Das wurde aber nicht gefragt. hier geht es um die Gültigkeit eines Dokuments, hier die Rechnung.

;)


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 7. November 2009 01:02
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müsste noch gültig sein, aber wenns jetzt nichts schmuddeliges wäre würde ich die rechnung so lassen wie sie ist. ist ja nicht schlimm.

Kommentar von fung0r am 7. November 2009 01:05

ist nichts schmuddeliges will nur nicht dass der käufer die anderen Seriennummern erhält.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 7. November 2009 01:26

mit den seriennummer kann er ja nichts anfangen


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