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Privatverkauf, ab wann ein Gewerbe anmelden?

gefragt von LizzyzuetLizzyzuet am 27.03.2009 um 10:24 Uhr

Wenn ich mir eine private Homepage bastele und ZUM BEISPIEL dort nebenbei selbstgehäkelte Deckchen verkaufe oder irgendwelche Dienstleistungen anbiete, muss ich dann sofort ein Gewerbe anmelden und mich selbständig machen? Oder muss man erst über eine gewisse monatliche Summe kommen, damit das Ganze als Kommerziell angesehen wird (ähnlich wie bei Ebay)?


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Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 27. März 2009 10:30
3x
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Ich würde ein Kleingewerbe anmelden , dann bist Du auf der sicheren Seite . Kostet ca . 20 Euro beim Ordnungsamt . Schriftlich musst Du beim Kleingewerbe nicht viel nachweisen . Der Gewinn darf aber ca . 17000 Euro im Jahr nicht überschreiten . Ich habe das gleiche vor , und das Kleingewerbe schon angemeldet . Bin aber mit der Vorplanung noch nicht fertig .


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 27. März 2009 10:43
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Hallo Lizzyzuet,

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht geschieht.

Weiter unter http://www.kleingewerbe.com/,
da der Text urheberrechtlich geschützt ist.

Und ich empfehle Dir das wirklich durchzulesen.

Gruß aus Hagen

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 27. März 2009 10:44

Und dann dringenst noch etwas über Internetrecht.

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 27. März 2009 10:57

Internetrecht für Online-Shop (rechtssicher verkaufen

legalershop.de/demobereich/gesetze/ (Bitte den ganzen Link kopieren) Gruß aus Hagen

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 18. Juni 2009 14:19

Danke für DH.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. März 2009 10:28
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wenn du dadurch Einkommen erzielst ist es ein Gewerbe und somit Anmeldepflichtig...

Kommentar von Simple_avatar9smallLizzyzuet am 27. März 2009 10:28

Gibt's da nicht ne Grenze? Bei z.B. 2,50 im Monat kann man doch nicht von Einkommen sprechen.

Kommentar von jockl am 27. März 2009 10:30

Ja aber nicht wg. eines P.... ins Ofenrohr.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 27. März 2009 10:33

dieser Betrag sieht ja auch niemand als Einkommen...


anonym
beantwortet von jockl am 27. März 2009 10:28
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Probiere es doch einfach aus. Schreibe aber alle Ausgaben und Einnahmen auf, also sowas wie eine "Kleine Buchführung". Wer auch Immer es sein würde, kommt auf dich zu und sagt dir was du zu tun. Es passiert also nichts.Nur wenn du steuerpflicht bist und wenn du Umsatzsteuer einnimmst dann musst du gleich alles anmelden.


anonym
beantwortet von SpiritStar am 27. März 2009 10:48
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Jede fortgesetzte Tätigkeit mit entsprechender Gewinnerzielungsabsicht ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden! Aber der Vorschlag mit dem Kleingewerbe wäre eine gute Option! Umgegen kannst Du es nur, wenn Du mit deiner Tätigkeit nichts verdienst...! Aber immer besser einen Steuerfachmann bzw. Steuerberater fragen. Denn 100%ig weiß ich es auch nicht. Meldet man nicht an, dann wird einem schnell Steuerhinterziehung vorgeworfen. Denn wo kommt das Geld her? (Typische Finanzamtfrage). Meldet man an und setzt zu viel Ab ohne Gewinn zu erzielen, so wird einem Liebhaberei vorgeworfen. Vorteil eines Gewerbes ist eben, dass Du auch deine Ausgaben als Minderung geltend machen kannst.



anonym
beantwortet von maxxx2020 am 21. November 2009 09:05
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Du must ab den Zeitpunkt ein Gewerbe anmelden sobald du NEU Ware, Restposten oder ähnliches verkaufst. www.grosshaendleradressen.de


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