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Privatverkäufer hat Autoschahden nicht angegeben, was tun?

gefragt von Amelie07Amelie07 am 28.02.2009 um 18:58 Uhr

Hi. Habe mir ein Auto von privat gekauft. Nun habe ich einen Riss in der Frontscheibe und die in der Werkstatt haben gesagt, dass genau diese Stelle schon einmal repariert wurde und sie somit da nichts mehr machen können. Hätte das denn der Verkäufer nicht angeben müssen? Ihr wisst ja gar nicht, wie ich mich darüber ärger... wenn ich Pech habe, muss ich die Scheibe komplett auswechseln lassen!! :-( Ach so und wo wir schon mal dabei sind: Wisst ihr, wie teuer so was wird? (Ist n Fiat Punto) Vielen Dank.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Februar 2009 19:00
2x
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also einen Riss in der Frontscheinbe hättest doch beim Kauf sehen müssen...

nun haste ein Problem und eine schmerzliche Erfahrung

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 28. Februar 2009 19:03

Habe den Riss nicht gesehen, den hatte die Werkstatt anscheinend sehr gut behoben.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. Februar 2009 19:07

auf den Punkt: Pech gehabt...ist nicht böse gemeint..

Kommentar von 76bbbbe392004a68dfd8db3efa574ce5smalljetztgehtslos am 1. März 2009 13:08

Außerdem ist das ein Schaden den man nicht angeben muss. Wenn der Riss beim Kauf schon da war, hättest Du ihn sehen müssen. Auf diesen Kosten bleibst Du sitzen. Ich vermute mal, eine neue Scheibe wird so zwischen 400+500,- kosten. Zahlt aber die Teilkaskoversicherung, wenn Du eine hast.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 28. Februar 2009 18:59
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"Hätte das denn der Verkäufer nicht angeben müssen?"
Du hast ihn ja sicher vorher gefragt ob es Schäden hatte und ihr habt im Vertrag auch sicher nicht stehen 'Gekauft wie besehen' - also reklamieren

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 28. Februar 2009 19:01

Was heisst denn gekauft wie besehen??

Kommentar von 2b22be813cab07bf88e585b60647e68fsmallswenw am 28. Februar 2009 19:06

du hast den waagen gekauft und entbindest den verkäufer von seinen pflichten damit weil du den waagen eben dir angeschaut hast und somit ist davon auszugehen das du bei der besichtigung den schaden gesehen hast. diese klausel "gekauft wie gesehen" ist aber nach meiner erfahrung im privaten bereich eher selten.


heialex
beantwortet von heialex am 28. Februar 2009 19:00
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Neue Scheibe kostet ca. 450 Euro incl. Einbau.


Schmerzenegger
beantwortet von Schmerzenegger am 28. Februar 2009 19:00
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Klar kannst du da was machen. Aber was willste denn? Geld zurück? Ist das Privatverkauf? Gekauft wie gesehen? Je nach verkaufspreis würde ich von rechtlichen Schritten absehen.

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 28. Februar 2009 19:02

Ich weiss auch nicht was ich will... ärgert mich nur so... ich hätte en Wagen sicherlich auch gekauft, wenn ich von dem Schaden gewusst hätte... vielleicht hätten wir den Preis noch etwas senken können.

Kommentar von D7446b4c6a998dcbec8375e5aab2ad15smallSchmerzenegger am 28. Februar 2009 19:03

Ah ich weiss schon. Du fühlst dich über den Tisch gezogen. Verstehe. Nun, klar Rachegelüste hat da jeder. Aber bedenke das der Rechtsweg meist recht teuer ist. Ruf den Heini am besten an. Nicht jeder ist ein Abzocker, vielleicht lässt er mit sich reden.


anonym
beantwortet von Kenndrick am 28. Februar 2009 19:00
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Wenn er einen Unfallschaden nicht angegeben hat,dann ist es Betrug und er muss den wagen zurücknehmen.



Praline
beantwortet von Praline am 28. Februar 2009 19:00
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Sowas?! Das darf nicht sein. Monieren. Rumschreien und toben. Mit Kripo drohen - das hilft!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 28. Februar 2009 19:02
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Sorry, aber den Riss in der Frontscheibe hättest Du vorm Kauf sehen können.

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 28. Februar 2009 19:04

Auch wenn die Werkstatt ihn behoben hätte??? Habe nämlich echt nichts gesehen.


swenw
beantwortet von swenw am 28. Februar 2009 19:02
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wenn der verkäufer einen mangel absichtlich verschweigt ist der kaufvertrag anfechtbar.(BGB) ich gehe davon aus das der verkäufer davon wusste. entweder machst du ihn haftbar, heist er muss den schaden reparieren, natürlich auf seine kosten oder du trittst vom vertrag wegen o.g. grund zurück und forderst dein geld wieder.

Kommentar von 76bbbbe392004a68dfd8db3efa574ce5smalljetztgehtslos am 1. März 2009 13:10

Da der Schaden ja wohl behoben war, lag auch kein Mangel vor.


anonym
beantwortet von RAKuhlmann am 1. März 2009 22:46
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Es kommt eine komplette Rückabwicklung des Vertrages in Betracht. Der Vertrag könnte ggf. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden


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