Ich bin ein Privatverkäufer in ebay. Wieviel Artikel darf ich als Privatverkäufer pro Tag oder Pro Monat verkaufen? Könnte Ich alle indentische artikel im Monat verkaufen?
Privatverkäufer
Antworten (9)
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jemahojemaho
ich schließe mich meinen vorrednern an. sehr vorsichtig sein. es gibt auch gewisse freibeträge die du auch als privatperson erzielen darfst. definitiv alles bei deinem finanzamt erfragen.
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raeubertochter2raeubertochter2
Es ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Wenn Du mal nach diesem Thema googlest, weißt Du warum! Die Finanzämter sind sehr viel pingeliger geworden und gerade wenn Du mehrere identische Artikel verkaufst, selbst innerhalb eines Jahres, kannst Du ganz schnell ein Problem haben. Muß aber nicht sein, Du mußt Dein Risiko eben vorher abwegen!
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hudiblibuhudiblibu
Im Zweifelsfall die zuständige Finanzbehörde fragen, am besten schriftlich, damit ein Schriftstück der Behörde vorliegt, wenn es doch zu Forderungen seitens des Finanzamts kommt. Auf keinen Fall sich auf den eBay Kundenservice verlassen oder dort nachfragen, weil eBay nicht in Hoheitsrechte eingreifen würde, so deren Auskunft. eBay stellt den Behörden auf Nachfrage alle Daten, die ermittlungsrelevant sein könnten zur Verfügung. Eine linke Masche ist das!
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Guppy194Guppy194
wenn die Verkaufstätigkeit nicht über Deine persönliche Vermögensverwaltung hinausgeht, bist du Privatverkäufer; Du könntest z.b. Deine Briefmarkensammlung einzeln je Marke verkaufen; fällt es nicht mehr unter die persönliche Vermögensvewaltung 8z.B. wenn Du täglich ein Auto einstellst), ist es eine gewerbliche Tätigkeit.
Du unterliegst dann allen Pflichten, die auch ein Gewerbetreibender beachten muss.
Auch Online-Privatverkäufe von Gegenständen des persönlichen Hausrats und Vermögen unterliegen ab einem gewissen Aufkommen den Vorschriften des Fernabsatzrechts. Wann diese Schwelle erreicht wird, läßt sich wohl nur im Einzelfall festlegen. Vorsichtshalber sollte man lieber früher als später davon ausgehen, dass man den erweiterten Verbraucherschutz- und Informationspflichten unterliegt.
Nicht nur der Gewerbetreibende, auch der Privatverkäufer muss in diesem Fall seine Verkaufsangebote bei Ebay & Co. mit einer Widerrufsbelehrung versehen, die dem Käufer ein Rückgaberecht einräumt. Der Verkäufer muss dem Käufer, wenn der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Hin- und Rückversandkosten der Ware ersetzen. Außerdem muss er seine volle Adresse angeben, die Preisangabenverordnung
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SolveySolvey
10 pro Tag wieso wird da eine Grenze gesetzt? Schau doch mal in die AGB oder Hilfeseiten bei eBay, da steht bestimmt was drinnen
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medicmedic
frag dein finazamt oder ebay.. ab einer bestimmten anzahl gilt man als gew.
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sunpointsunpoint
Wenn Du Deinen Speicher / Keller leermachst oder eine Sammlung verkaufst wird es keine Probleme geben. Solltest Du aber regelmäßig Artikel einstellen um damit Gewinn zu erzielen bist du "gewerblich".
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hochglanzhochglanz
wenn du so viel Zeit hast,alles korrekt abwickeln und bewältigen zu können - warum nicht
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#38