2

Privatverkäufer

Frage von thien thien

Ich bin ein Privatverkäufer in ebay. Wieviel Artikel darf ich als Privatverkäufer pro Tag oder Pro Monat verkaufen? Könnte Ich alle indentische artikel im Monat verkaufen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 0
    Antwort von jemaho jemaho

    ich schließe mich meinen vorrednern an. sehr vorsichtig sein. es gibt auch gewisse freibeträge die du auch als privatperson erzielen darfst. definitiv alles bei deinem finanzamt erfragen.

  • 0
    Antwort von raeubertochter2 raeubertochter2

    Es ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Wenn Du mal nach diesem Thema googlest, weißt Du warum! Die Finanzämter sind sehr viel pingeliger geworden und gerade wenn Du mehrere identische Artikel verkaufst, selbst innerhalb eines Jahres, kannst Du ganz schnell ein Problem haben. Muß aber nicht sein, Du mußt Dein Risiko eben vorher abwegen!

  • 0
    Antwort von hudiblibu hudiblibu

    Im Zweifelsfall die zuständige Finanzbehörde fragen, am besten schriftlich, damit ein Schriftstück der Behörde vorliegt, wenn es doch zu Forderungen seitens des Finanzamts kommt. Auf keinen Fall sich auf den eBay Kundenservice verlassen oder dort nachfragen, weil eBay nicht in Hoheitsrechte eingreifen würde, so deren Auskunft. eBay stellt den Behörden auf Nachfrage alle Daten, die ermittlungsrelevant sein könnten zur Verfügung. Eine linke Masche ist das!

  • 0
    Antwort von carlotac1 carlotac1

    Mit etwas Zeit und Organisation wäre es zu schaffen.

  • 0
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wenn die Verkaufstätigkeit nicht über Deine persönliche Vermögensverwaltung hinausgeht, bist du Privatverkäufer; Du könntest z.b. Deine Briefmarkensammlung einzeln je Marke verkaufen; fällt es nicht mehr unter die persönliche Vermögensvewaltung 8z.B. wenn Du täglich ein Auto einstellst), ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

    Du unterliegst dann allen Pflichten, die auch ein Gewerbetreibender beachten muss.

    Auch Online-Privatverkäufe von Gegenständen des persönlichen Hausrats und Vermögen unterliegen ab einem gewissen Aufkommen den Vorschriften des Fernabsatzrechts. Wann diese Schwelle erreicht wird, läßt sich wohl nur im Einzelfall festlegen. Vorsichtshalber sollte man lieber früher als später davon ausgehen, dass man den erweiterten Verbraucherschutz- und Informationspflichten unterliegt.

    Nicht nur der Gewerbetreibende, auch der Privatverkäufer muss in diesem Fall seine Verkaufsangebote bei Ebay & Co. mit einer Widerrufsbelehrung versehen, die dem Käufer ein Rückgaberecht einräumt. Der Verkäufer muss dem Käufer, wenn der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Hin- und Rückversandkosten der Ware ersetzen. Außerdem muss er seine volle Adresse angeben, die Preisangabenverordnung

  • 0
    Antwort von Solvey Solvey

    10 pro Tag wieso wird da eine Grenze gesetzt? Schau doch mal in die AGB oder Hilfeseiten bei eBay, da steht bestimmt was drinnen

  • 0
    Antwort von medic medic

    frag dein finazamt oder ebay.. ab einer bestimmten anzahl gilt man als gew.

    Kommentar von medic medicmedic

    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#38

  • 0
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Wenn Du Deinen Speicher / Keller leermachst oder eine Sammlung verkaufst wird es keine Probleme geben. Solltest Du aber regelmäßig Artikel einstellen um damit Gewinn zu erzielen bist du "gewerblich".

  • 0
    Antwort von hochglanz hochglanz

    wenn du so viel Zeit hast,alles korrekt abwickeln und bewältigen zu können - warum nicht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.