gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Privatverkäufer

gefragt von thien am 30.11.2008 um 22:20 Uhr

Ich bin ein Privatverkäufer in ebay. Wieviel Artikel darf ich als Privatverkäufer pro Tag oder Pro Monat verkaufen? Könnte Ich alle indentische artikel im Monat verkaufen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

internet (52976)
recht (34178)
ebay (5377)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von hochglanz am 30. November 2008 22:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du so viel Zeit hast,alles korrekt abwickeln und bewältigen zu können - warum nicht


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. November 2008 22:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du Deinen Speicher / Keller leermachst oder eine Sammlung verkaufst wird es keine Probleme geben. Solltest Du aber regelmäßig Artikel einstellen um damit Gewinn zu erzielen bist du "gewerblich".


medic
beantwortet von medic am 30. November 2008 22:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

frag dein finazamt oder ebay.. ab einer bestimmten anzahl gilt man als gew.

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 30. November 2008 22:25

Solvey
beantwortet von Solvey am 30. November 2008 22:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

10 pro Tag wieso wird da eine Grenze gesetzt? Schau doch mal in die AGB oder Hilfeseiten bei eBay, da steht bestimmt was drinnen


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 30. November 2008 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn die Verkaufstätigkeit nicht über Deine persönliche Vermögensverwaltung hinausgeht, bist du Privatverkäufer; Du könntest z.b. Deine Briefmarkensammlung einzeln je Marke verkaufen; fällt es nicht mehr unter die persönliche Vermögensvewaltung 8z.B. wenn Du täglich ein Auto einstellst), ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

Du unterliegst dann allen Pflichten, die auch ein Gewerbetreibender beachten muss.

Auch Online-Privatverkäufe von Gegenständen des persönlichen Hausrats und Vermögen unterliegen ab einem gewissen Aufkommen den Vorschriften des Fernabsatzrechts. Wann diese Schwelle erreicht wird, läßt sich wohl nur im Einzelfall festlegen. Vorsichtshalber sollte man lieber früher als später davon ausgehen, dass man den erweiterten Verbraucherschutz- und Informationspflichten unterliegt.

Nicht nur der Gewerbetreibende, auch der Privatverkäufer muss in diesem Fall seine Verkaufsangebote bei Ebay & Co. mit einer Widerrufsbelehrung versehen, die dem Käufer ein Rückgaberecht einräumt. Der Verkäufer muss dem Käufer, wenn der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Hin- und Rückversandkosten der Ware ersetzen. Außerdem muss er seine volle Adresse angeben, die Preisangabenverordnung


anonym
beantwortet von carlotac1 am 30. November 2008 22:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit etwas Zeit und Organisation wäre es zu schaffen.


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 1. Dezember 2008 09:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Zweifelsfall die zuständige Finanzbehörde fragen, am besten schriftlich, damit ein Schriftstück der Behörde vorliegt, wenn es doch zu Forderungen seitens des Finanzamts kommt. Auf keinen Fall sich auf den eBay Kundenservice verlassen oder dort nachfragen, weil eBay nicht in Hoheitsrechte eingreifen würde, so deren Auskunft. eBay stellt den Behörden auf Nachfrage alle Daten, die ermittlungsrelevant sein könnten zur Verfügung. Eine linke Masche ist das!


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 1. Dezember 2008 13:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Wenn Du mal nach diesem Thema googlest, weißt Du warum! Die Finanzämter sind sehr viel pingeliger geworden und gerade wenn Du mehrere identische Artikel verkaufst, selbst innerhalb eines Jahres, kannst Du ganz schnell ein Problem haben. Muß aber nicht sein, Du mußt Dein Risiko eben vorher abwegen!


jemaho
beantwortet von jemaho am 2. Dezember 2008 10:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich schließe mich meinen vorrednern an. sehr vorsichtig sein. es gibt auch gewisse freibeträge die du auch als privatperson erzielen darfst. definitiv alles bei deinem finanzamt erfragen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Seriösen Verkäufer bei eBay erkennen?

    Wieso kann man bei Ebay ....?

    Ich hab eeine Frage zu ebay



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.