Normalerweise geht man ja davon aus das wenn man Fotos zur automatischen Entwicklung gibt, das Personal darin nicht rumschnüffelt. Ich habe jetzt schon mehrfach in den Nachrichten (erst heute wieder) irgendwelche Schlagzeilen gesehen, wie ein Kinderpornobesitzer dadurch aufgefallen ist, weil er solche Fotos zur Entwicklung gab. Mal von solchen Schwnen abgesehen: Um das rauszubekommen muss man doch erst einmal in den privaten Fotos rumschnüffeln, oder? Das ist doch eigentlich die Privatsphäre des Kunden?
Ist denn überhaupt erlaubt oder machen sich die Entwickler dadurch nicht strafbar?
(Quelle *http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/8763458-Fotoentwicklung-ver...)
Habe selbst in einem Fotolabor gearbeitet: Am Ende wird aus jedem Film ein Foto mit einem Kontrollfoto verglichen (Farben, etc) und die Maschine ggf. nachgestellt. Außerdem: Die Fotos laufen über eine Walze zum Trocknen und müssen dann noch geschnitten werden. Man müsste schon blind sein, um nicht auf Missbrauchsfotos aufmerksam zu werden. Ehrlich gesagt bin ich auch froh darüber, dass es auffiel. Welchen Arbeiter interessieren ansonsten die privaten Urlaubsfotos anderer Menschen? Es wird ja alles zur Routine. Ein Postbote liest bestimmt auch keine Ansichtskarten mehr...
Meines Wissens nach werden bei nicht richtig entwickelten Bildern ( Farbfehler usw.) automatisch wegen verbesserungen nachgeschaut. gott sei Dank kann man in dem Fall nur sagen.
Die machen sich nicht strafbar, wenn sie eine Straftat aufklären.
Die Logik ist aber nicht richtig. Ich darf auch nicht in eine Fremde Wohnung einbrechen, mit der Begründung wenn ich dort Drogen finde und das der Polizei melde, dann mache ich mich nicht strafbar.
Wieso? Die dürfen sich doch stichprobenartig die Fotos anschauen, ob die Qualität in Ordnung ist.

das herumschnüffel, wie du es bezeichnest, gestattest du durch akzeptieren der agb

Nein, die machen stichprobenartig Kontrollen und ich finde das auch o.k., der Kunde weiss es ja nicht, aber solche Pädos werden dadurch manchmal entdeckt.

es werden stichproben gemacht und das ist gut so
Stichproben mit welcher Begründung? Um zu gucken, das die Fotos in guter Qualität sind oder um zu gucken, ob dort strafbare Inhalte sind?

Die Qualitätskontrolle kann immer noch keine Maschine machen. Und ich denke, wenn jemand solche Fotos entdeckt, ist man doch verpflichtet das zu melden.
Es ist offensichtlich, daß man mit Auftragserteilung einer systembedingten Sichtung seiner Bilder zustimmt, ansonsten kann man seine Bilder ja auch selbst entwickeln.

Nach Deinen Vorstellungen dürfen dann auch nur Blinde die Fotos einpacken.