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Privatsphäre bei "Automatischer Fotoentwicklung" nicht geschützt?Oder begehen Entwickler Straftaten?

gefragt von glutlo am 21.08.2009 um 22:31 Uhr

Normalerweise geht man ja davon aus das wenn man Fotos zur automatischen Entwicklung gibt, das Personal darin nicht rumschnüffelt. Ich habe jetzt schon mehrfach in den Nachrichten (erst heute wieder) irgendwelche Schlagzeilen gesehen, wie ein Kinderpornobesitzer dadurch aufgefallen ist, weil er solche Fotos zur Entwicklung gab. Mal von solchen Schwnen abgesehen: Um das rauszubekommen muss man doch erst einmal in den privaten Fotos rumschnüffeln, oder? Das ist doch eigentlich die Privatsphäre des Kunden?

Ist denn überhaupt erlaubt oder machen sich die Entwickler dadurch nicht strafbar?

(Quelle *http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/8763458-Fotoentwicklung-ver...)

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Fotografie x 1.873 Privatsphäre x 111 Straftaten x 20 Fotoentwicklung x 12 Entwickler x 11

anonym
beantwortet von becky1973 am 21. August 2009 22:43
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Habe selbst in einem Fotolabor gearbeitet: Am Ende wird aus jedem Film ein Foto mit einem Kontrollfoto verglichen (Farben, etc) und die Maschine ggf. nachgestellt. Außerdem: Die Fotos laufen über eine Walze zum Trocknen und müssen dann noch geschnitten werden. Man müsste schon blind sein, um nicht auf Missbrauchsfotos aufmerksam zu werden. Ehrlich gesagt bin ich auch froh darüber, dass es auffiel. Welchen Arbeiter interessieren ansonsten die privaten Urlaubsfotos anderer Menschen? Es wird ja alles zur Routine. Ein Postbote liest bestimmt auch keine Ansichtskarten mehr...


Zitronensorbet
beantwortet von Zitronensorbet am 21. August 2009 22:34
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Meines Wissens nach werden bei nicht richtig entwickelten Bildern ( Farbfehler usw.) automatisch wegen verbesserungen nachgeschaut. gott sei Dank kann man in dem Fall nur sagen.


anonym
beantwortet von Helpless am 21. August 2009 22:33
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Die machen sich nicht strafbar, wenn sie eine Straftat aufklären.

Kommentar von glutlo am 21. August 2009 22:35

Die Logik ist aber nicht richtig. Ich darf auch nicht in eine Fremde Wohnung einbrechen, mit der Begründung wenn ich dort Drogen finde und das der Polizei melde, dann mache ich mich nicht strafbar.

Kommentar von Helpless am 21. August 2009 22:59

Wieso? Die dürfen sich doch stichprobenartig die Fotos anschauen, ob die Qualität in Ordnung ist.


puresteel
beantwortet von puresteel am 21. August 2009 22:33
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das herumschnüffel, wie du es bezeichnest, gestattest du durch akzeptieren der agb


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 21. August 2009 22:33
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Nein, die machen stichprobenartig Kontrollen und ich finde das auch o.k., der Kunde weiss es ja nicht, aber solche Pädos werden dadurch manchmal entdeckt.


tatjana9
beantwortet von tatjana9 am 21. August 2009 22:32
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es werden stichproben gemacht und das ist gut so

Kommentar von glutlo am 21. August 2009 22:36

Stichproben mit welcher Begründung? Um zu gucken, das die Fotos in guter Qualität sind oder um zu gucken, ob dort strafbare Inhalte sind?


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 21. August 2009 22:32
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Die Qualitätskontrolle kann immer noch keine Maschine machen. Und ich denke, wenn jemand solche Fotos entdeckt, ist man doch verpflichtet das zu melden.


anonym
beantwortet von gejka am 22. August 2009 06:53
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Es ist offensichtlich, daß man mit Auftragserteilung einer systembedingten Sichtung seiner Bilder zustimmt, ansonsten kann man seine Bilder ja auch selbst entwickeln.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 21. August 2009 23:23
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Nach Deinen Vorstellungen dürfen dann auch nur Blinde die Fotos einpacken.


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