Privatschule akzeptiert ausserordentliche Kündigung nicht

5 Antworten

Wie sollen wir uns verhalten um keine unnötigen Kosten zu verursachen ?

Diese Frage kann man schlechterdings nicht beantworten ohne die Entgeltordnung der Schule und das Attest des Psychologen zu kennen.

Nur eins steht fest: Außerordentliche Kündigungsrechte bestehen selbstverständlich auch dann, wenn sie vertraglich nicht vereinbart worden sind. Allerdings muß ein Kündigungsgrund bestehen und er muß nachgewiesen werden. Viel besser wäre insofern, statt das Attest eines Psychologen das eines Amtsarztes vorlegen zu können. Dessen Unparteilichkeit könnte nicht angezweifelt werden, die eines von den Eltern bezahlten Psychologen aber doch.

Und wie Ihr Euch verhalten sollt? Wenn Ihr an Eure Position glaubt, dann könnt Ihr Euch auf einen Rechtsstreit einlassen.

Wenn laut Vertrag so ein Psychologisches Gutachten ein zulässiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, zahlt den reduzierten Betrag und lasst sie fordern und notfalls klagen. Deren "Einschätzung der Lage" dürfte nicht gegen ein fundiertes psychologisches Gutachten ankommen.

Sehe ich genauso. Der Autor schreibt zwar nicht, was da genau vorgefallen ist, aber wenn ein psychologisches Gutachten attestiert, dass es dem Kind nicht mehr wirklich möglich ist, vernünftig dort zur Schule zu gehen, dann braucht so etwas denke ich nicht einmal im Vertrag stehen. Das ist gewiss ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Ihr habt einen Vertrag mit der Privatschule - der muss eingehalten werden.

Dort stehen alle Kündigungsbestimmungen drin.

Zur Not einen Anwalt aufsuchen (wenn aber die Schule Recht bekommt, müsst Ihr den auch noch bezahlen)..

Anwalt ist erst nötig, wenn eine Klageschrift vom Gericht kommt. Klagen muss immer der, der was will.

Ihr habt einen Vertrag mit der Privatschule - der muss eingehalten werden.

Es sei denn, es liegt ein gewichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor...

Ich würde als erstes Mal den unstrittigen Preis zahlen. Dann fehlen noch 600 € und dann müsst ihr entscheiden, ob euch das Klagerisiko das wert ist. Die Schule wird aber beweisen/ belegen müssen, woran sie die andere Einschätzung der Lage festmachen. Ihr habt ein ärztliches Gutachten, was wollen sie dagegen setzen - das kann ein pädagogische Einschätzung sein.

Außerdem würde ich mit dem Schulvertrag mal zu einem Anwalt gehen und den prüfen lassen, ob ihr ein außerordentliche Kündigungsmöglichkeit überhaupt hattet. Wenn der das bejaht, dann würde ich das durchziehen. Wenn er das verneint, könnt ihr immer noch die restlichen 600 € zahlen.

Im Vertrag ist erwähnt dass das recht zur auserordentlichen Kündigung unberührt bleibt , es wird aber halt schlichtweg ignoriert.

@Astralfeger

Auf die Kündigung müssen die nicht reagieren. Wichtig ist nur, dass sie nachweislich angekommen ist und das ist ja passiert. Jetzt nur die Forderung zurückweisen und das Mahnverfahren aussitzen - nur einem gerichtlichen Mahnbescheid muss widersprochen werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund lässt sich nicht durch Vertrag oder AGB aushebeln.

Zum Rechtsanwalt gehen - aber das verursacht mehr Kosten als die angegebene Differenz.

Sucht es euch raus.

Es ist doch noch gar nicht geklagt worden, wozu dann der RA?

@kevin1905

Mei kevin1905....ein RA berät auch. Liest sich die Vertragsunterlagen durch..., das alleine kostet schon Geld. Dazu muss noch lange keine Klage erfolgen.

@rhapsodyinblue

genau - das kostet Geld - darum lieber erstmal selber lesen

@rhapsodyinblue

Was soll der denn beraten in diesem Fall? Offenbar gibt es einen Grund, warum das Kind nicht mehr dort zur Schule gehen kann. Das einzige, was hier beraten werden könnte wäre, ob dieser Grund gewichtig genug für eine außerordentliche Kündigung ist. Die Schule hat sich bereits selbst verraten, denn offenbar hat sie nicht nur eine andere Einschätzung der Lage, sondern auch diesem Grund keine Abhilfe geschaffen.