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privatparkplatz verstellt

gefragt von mgerdenitschmgerdenitsch am 11.06.2009 um 18:48 Uhr

hallo. bin gerade heimgekommen und habe feststellen müssen, dass ein fremdes auto auf unserem tiefgaragenparkplatz steht. die polizei meinte, sie könne in diesem fall nichts tun. ich kann das auto nur auf meine eigenen kosten abschleppen lassen. eine anzeige sei nur bei gericht möglich. so weit möcht ich ja gar nicht gehen. wisst ihr rat???


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 11. Juni 2009 18:49
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Du kannst nur auf Deine Kosten abschleppen lassen und die Kosten dann einfordern.

Mach einen Zettel dran, damit es nicht wieder vorkommt.

Vielleicht hat derjenige sich nur vertan.

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 11. Juni 2009 18:52

Wichtig!!!!!!!!!!!!! Bevor du ihn abschleppen lässt mache fotos vom Auto und eventl. Beschädigungen am fahrzeug.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Juni 2009 20:19

Guter Tipp.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 11. Juni 2009 19:00
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Es wird qausdrücklich der Privatparkplatz in der Tiefgarage genannt - Hier endet die Zuständigkeit der Polizei bei Ordnugnswidrigkeiten - wären Pkw in der Garage aufgebrochen, dan Zuständigkeit gegeben -

Das erwähnte Zuparken wäre ein Nötigung und Vergehen, falls dann Anzeige von Falschgpakrer gemacht wird hat Garagenplatzinhaber leider das Nachsehen

Auf eigene Kosten abscheleppen ist zwar möglich, man kann aber ganz schnell auf seinen Kosten sitzen bleiben - sollte später einen Einspruch geben von Falschparker und man kann nich tNachweisne, dass anderswo auch außerhalb das Pakrnew nicht möglich war, hat man wieder das Nachsehen

Da man aber ein berechtigte Interesse hat, sollte man die Halterdaten von der Poliez bekommen, um z.B. nachzusehen, ob dr Falschparekr irgenwo wohnt, auch die Zulassungstelle gibt die Daten, allerdings gegen Gebühr

Nun, der aufmaerksame Lerser wird erkennen, dass der der im Recht ist leider meist kein Recht bekommt und der Falschparker alles darf, das ist Deutschland

Wir haben kein Geschädigten-Recht sondern ein Recht für alle Kotzbrocken dieser Welt - leider


Uweles
beantwortet von Uweles am 11. Juni 2009 18:49
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Zuparken! Wenn du sonst niemanden behinderst ist das OK!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Juni 2009 18:49

Das ist nicht zulässig. Nicht mal auf einem privaten Parkplatz.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 11. Juni 2009 18:55

Wäre aber eine gute Methode, den Falschparker zu stellen. Zuparken und einen Zettel an die Scheibe hängen. Wenn er wegfahren will, muss er erst beim Parkplatzbesitzer klingeln. Und weshalb ist das nicht zulässig? Wenn einer MEIN Eigentum/Besitz (je nach Situation) zustellt, so kann ich mich dagegen wehren - das fällt auch unter Notwehr.

Kommentar von Bdc98c4dce28dc93ddd63a068730142asmallUweles am 11. Juni 2009 19:24

Ist mal bei einem Arzt passiert, der Falschparker musste daraufhin 12 Std. warten bis die Schicht zu Ende war. Zuparken, und fertig. Wichtig ist nur das man anschließend eine gute Begründung hat, z.B. Mir war so schlecht das ich nicht mnehr aus dem Bad kommen konnte!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Juni 2009 20:19

Nein, das ist Nötigung und kann sehr teuer werden.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. Juni 2009 22:31

wenn man im Auto einen Zettel mit der aktuellen Erreichbarkeit hinterlässt und vermerkt, dass man das Fahrzeug bei Benachrichtigung umgehend entfernt, ist es keine Nötigung. So könnte man dann an den Falschparker rankommen ...

Bringt einen aber wohl auch nicht viel weiter


FtRon
beantwortet von FtRon am 11. Juni 2009 18:49
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ruf die Polizei an und sag da Parkt einer Falsch du weisst aber nicht ob es ein Privatparkplatz ist.Dann kommen die schon.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. Juni 2009 22:31

sie kommen... und fahren wieder weg .. und das Auto steht immernoch da.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 11. Juni 2009 18:49
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eine Anzeige muss auch bei der Polizei möglich sein.


Melek1
beantwortet von Melek1 am 11. Juni 2009 18:49
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Zuparken gilt als Nötigung...frag im Haus nach!

Kommentar von B78ee568b16896072ad270a6050d6029smallmgerdenitsch am 11. Juni 2009 18:50

es gibt hier ca. 30 häuser für eine garage...

Kommentar von 9d47411ca0ff1b9b7425119147558323smallMelek1 am 11. Juni 2009 18:52

das ist schlecht ;-)


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 11. Juni 2009 18:50
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Rausklingeln.....

Kommentar von B78ee568b16896072ad270a6050d6029smallmgerdenitsch am 11. Juni 2009 18:51

...und wen bitte sehr....

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 11. Juni 2009 18:59

alle und sagen bedankt Euch bei dem netten Typ der meinen Parkplatz blockiert


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 11. Juni 2009 18:51
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Das ist leider richtig. "Natürlich" kannst Du die Kosten fürs Abschleppen vom Falschparker einfordern, ob Du sie je bekommst, ist fraglich. Beobachten und zur Rede stellen. Anzeigen wird nichts bringen, ich glaube eher nicht, dass ein Staatsanwalt so etwas verfolgen wird.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 11. Juni 2009 18:54
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Mach ihm einen Zettel ran mit der Mitteilung, dass Du ihn beim nächsten Mal kostenpflichtig abschleppen läßt.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 11. Juni 2009 18:57
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Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 11. Juni 2009 19:03

Raustragen!


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