mgerdenitsch am 11.06.2009 um 18:48 Uhr
hallo. bin gerade heimgekommen und habe feststellen müssen, dass ein fremdes auto auf unserem tiefgaragenparkplatz steht. die polizei meinte, sie könne in diesem fall nichts tun. ich kann das auto nur auf meine eigenen kosten abschleppen lassen. eine anzeige sei nur bei gericht möglich. so weit möcht ich ja gar nicht gehen. wisst ihr rat???

Du kannst nur auf Deine Kosten abschleppen lassen und die Kosten dann einfordern.
Mach einen Zettel dran, damit es nicht wieder vorkommt.
Vielleicht hat derjenige sich nur vertan.

Es wird qausdrücklich der Privatparkplatz in der Tiefgarage genannt - Hier endet die Zuständigkeit der Polizei bei Ordnugnswidrigkeiten - wären Pkw in der Garage aufgebrochen, dan Zuständigkeit gegeben -
Das erwähnte Zuparken wäre ein Nötigung und Vergehen, falls dann Anzeige von Falschgpakrer gemacht wird hat Garagenplatzinhaber leider das Nachsehen
Auf eigene Kosten abscheleppen ist zwar möglich, man kann aber ganz schnell auf seinen Kosten sitzen bleiben - sollte später einen Einspruch geben von Falschparker und man kann nich tNachweisne, dass anderswo auch außerhalb das Pakrnew nicht möglich war, hat man wieder das Nachsehen
Da man aber ein berechtigte Interesse hat, sollte man die Halterdaten von der Poliez bekommen, um z.B. nachzusehen, ob dr Falschparekr irgenwo wohnt, auch die Zulassungstelle gibt die Daten, allerdings gegen Gebühr
Nun, der aufmaerksame Lerser wird erkennen, dass der der im Recht ist leider meist kein Recht bekommt und der Falschparker alles darf, das ist Deutschland
Wir haben kein Geschädigten-Recht sondern ein Recht für alle Kotzbrocken dieser Welt - leider

Zuparken! Wenn du sonst niemanden behinderst ist das OK!
GerdaG am 11. Juni 2009 18:49 Das ist nicht zulässig. Nicht mal auf einem privaten Parkplatz.
ungererbad am 11. Juni 2009 18:55 Wäre aber eine gute Methode, den Falschparker zu stellen. Zuparken und einen Zettel an die Scheibe hängen. Wenn er wegfahren will, muss er erst beim Parkplatzbesitzer klingeln. Und weshalb ist das nicht zulässig? Wenn einer MEIN Eigentum/Besitz (je nach Situation) zustellt, so kann ich mich dagegen wehren - das fällt auch unter Notwehr.
Uweles am 11. Juni 2009 19:24 Ist mal bei einem Arzt passiert, der Falschparker musste daraufhin 12 Std. warten bis die Schicht zu Ende war. Zuparken, und fertig. Wichtig ist nur das man anschließend eine gute Begründung hat, z.B. Mir war so schlecht das ich nicht mnehr aus dem Bad kommen konnte!
GerdaG am 11. Juni 2009 20:19 Nein, das ist Nötigung und kann sehr teuer werden.
PepsiMaster am 11. Juni 2009 22:31 wenn man im Auto einen Zettel mit der aktuellen Erreichbarkeit hinterlässt und vermerkt, dass man das Fahrzeug bei Benachrichtigung umgehend entfernt, ist es keine Nötigung. So könnte man dann an den Falschparker rankommen ...
Bringt einen aber wohl auch nicht viel weiter

ruf die Polizei an und sag da Parkt einer Falsch du weisst aber nicht ob es ein Privatparkplatz ist.Dann kommen die schon.
PepsiMaster am 11. Juni 2009 22:31 sie kommen... und fahren wieder weg .. und das Auto steht immernoch da.

Zuparken gilt als Nötigung...frag im Haus nach!
mgerdenitsch am 11. Juni 2009 18:50 es gibt hier ca. 30 häuser für eine garage...
Melek1 am 11. Juni 2009 18:52 das ist schlecht ;-)

Rausklingeln.....
mgerdenitsch am 11. Juni 2009 18:51 ...und wen bitte sehr....
Leichnam69 am 11. Juni 2009 18:59 alle und sagen bedankt Euch bei dem netten Typ der meinen Parkplatz blockiert

Das ist leider richtig. "Natürlich" kannst Du die Kosten fürs Abschleppen vom Falschparker einfordern, ob Du sie je bekommst, ist fraglich. Beobachten und zur Rede stellen. Anzeigen wird nichts bringen, ich glaube eher nicht, dass ein Staatsanwalt so etwas verfolgen wird.

Mach ihm einen Zettel ran mit der Mitteilung, dass Du ihn beim nächsten Mal kostenpflichtig abschleppen läßt.

Leichnam69 am 11. Juni 2009 19:03 Raustragen!
Wichtig!!!!!!!!!!!!! Bevor du ihn abschleppen lässt mache fotos vom Auto und eventl. Beschädigungen am fahrzeug.
Guter Tipp.