Mich würde interessieren, ob der privatkonkurs in österreich auch in anderen eu-ländern bis zum existensminimum exekutiert wird...
würde ich jetzt z. B nach deutschland gehen und dort zu arbeiten beginnen, würde dann mein gehalt ebenso exekutiert....
schliesslich muss man ja nur 10% in 7 jahren mind. zurückzahlen...das heisst würde ich z.b auf ein treuhandkonto monatlich einen kleinen betrag zahlen, wäre das doch möglich , oder??
bitte um info.....ebenso würde mich auch sehr interessieren ob eine vorstrafe innerhalb der EU aufscheint wenn ich das land verlasse??
Danke.....
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ich kenne eine person (umgekehrter fall) die in österreich neu (beruflich und finanziell)angefangen hat. und trotz eidesstattlicher und vorstrafe ganz normal lebt, kreditkarten und konto hat, und kürzlich (nach einem knappemn jahr aufenthalt) ein auto geleast hat.
ich könnte mir aber vorstellen das du dich nach ö-recht strafbar machst, und ein eu-haftbefehl ausgestellt wird (veraschleppung insolvenz etc.)
übrigens, vorstrafen werdenn innerhalb europas über die s.g. "sirene" abgerufen. ist aber egal. du hast auch mit vorstrafe keine probleme in deutschland. niemand hindert dich daran, in deutschland zu leben und arbeiten. die einwohnermeldeämter hier werden nichts von deiner vorstrafe wissen, und die deutsche schufa nichts von deiner insolvenz. gepfändet wird nur im zuge der amtshilfe und nur dann, wenn du dich nicht kümmerst (offenlegung einkommen etc.)
Ja, Vorstrafen können EU-weit aufgerufen werden.