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Privatinsolvenz, Zwei Fragen

gefragt von Casper2005Casper2005 am 02.07.2008 um 21:26 Uhr

Hallo, mal sehen ob uns hier jemand helfen kann. Eine Bekannte von mir hat den Antrag auf Privatinsolvenz gestellt, meine Fragen hierzu sind nun

  1. Wie hoch ist die Pfändungsgrenze bei einer alleinerziehenden Mutter?
  2. Sie hatte einen Handyvertrag und bei Abschluss wurden 100Euro Kaution hinterlegt, aufgrund der Insolvenz wurde dieser Vertrag ihr gekündigt. Laut der Treuhänderin fließen diese 100Euro in die Insolvenzmasse ein. Warum ist das so? Sie bezieht derzeit ja nur Kindergeld, Wohngeld, ALG1 und Kindesunterhalt, also liegt sie weit unter der Pfändungsgrenze.

Danke im vorraus für eure Antworten.

Lg Cordula


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pegolina
beantwortet von pegolina am 2. Juli 2008 21:32
1x
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Deine Bekannte soll mit ihren Problemen eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen oder einen Insolvenzanwalt. Die Pfändungsgrenze einer Einzelperson liegt je nach Einkkommen bei 990,- € und für jede Unterhaltspflichtige Person kommt noch was dazu. Es kann nicht sein, daß sie an diesen einen Gläubiger zahlt. Das soll sie einstellen und sich erkundigen. Man darf in der Insolvenz keinen Gläubiger bevorteilen.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 2. Juli 2008 21:34

Sie zahlt doch garnicht, es geht nur darum uns mal zu erläutern, warum die 100Euro Kautionsrückzahlung in die Insolvenzmasse fließen.


anonym
beantwortet von Lissa am 2. Juli 2008 21:37
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Es gibt spezielle Foren zu diesem Thema.

Eins davon ist dieses hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-997.html


anonym
beantwortet von schulli1304 am 3. Juli 2008 09:06
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Hallo Cordula, die Pfändungsfreigrenze liegt bei einer Einzelperson derzeit bei 989,99 € netto,bei Unterhaltspflicht erhöht sich diese auf 1359,99 € für eine weitere Person bzw. 1569,99 bei zwei Personen. Es kommt nun darauf an, ob der Kindsvater unterhalt bezahlt oder nicht. Das prüft der Treuhänder. Zum Handyvertrag: Die Kaution von 100,00 € muss der Treuhänder einziehen da es verwertbares Vermögen darstellt. Das gleiche gilt für Mietkautionen. Je nach dem ob eine Mietkaution bezahlt wurde, sollte deine Bekannte im Vorfeld schon mal den Vermieter informieren. . Was aber noch schlimmer kommen kann ist die Lastschriftenrückgabe bei der Bank. Das heißt, der Treuhänder weist die Bank an, sämtliche Abbuchungen, welche per Lastschrift erfolgten, wie z.B. Handyrechnung oder Versicherungen, usw. zurück zu buchen. Das kann emenz neue Probleme bedeuten...

Kommentar von manndo am 3. Juli 2008 20:04

Die Mietkaution ist kein eigenes Vermögen. Sie gehört während der Dauer des Mietvertrages dem VER-Mieter und kann daher nicht vom Treuhänder eingezogen werden. Ausnahme: Wenn das Mietverhältnis während der Insolvenz gekündigt wird und die Kaution dann an den (Ex-)Mieter (insolvente Person) zurückgezahlt wird.

Kommentar von schulli1304 am 4. Juli 2008 11:21

Hallo Mando, gebe dir da recht. Der Treuhänder informiert den Vermieter und dieser hat gegebenfalls bei Auszug die Kaution an den Treuhänder abzuführen. Aber in den meisten Fällen müssen ja noch Renovierungsarbeiten bei Auszug durchgeführt werden und ein guter Vermieter weis da Bescheid...


Casper2005
beantwortet von Casper2005 am 3. Juli 2008 13:28
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Vielen Dank für eure Antworten.

Lg Cordula


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