Hallo, mal sehen ob uns hier jemand helfen kann. Eine Bekannte von mir hat den Antrag auf Privatinsolvenz gestellt, meine Fragen hierzu sind nun
Danke im vorraus für eure Antworten.
Lg Cordula
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Deine Bekannte soll mit ihren Problemen eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen oder einen Insolvenzanwalt. Die Pfändungsgrenze einer Einzelperson liegt je nach Einkkommen bei 990,- € und für jede Unterhaltspflichtige Person kommt noch was dazu. Es kann nicht sein, daß sie an diesen einen Gläubiger zahlt. Das soll sie einstellen und sich erkundigen. Man darf in der Insolvenz keinen Gläubiger bevorteilen.
Es gibt spezielle Foren zu diesem Thema.
Eins davon ist dieses hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-997.html
Hallo Cordula, die Pfändungsfreigrenze liegt bei einer Einzelperson derzeit bei 989,99 € netto,bei Unterhaltspflicht erhöht sich diese auf 1359,99 € für eine weitere Person bzw. 1569,99 bei zwei Personen. Es kommt nun darauf an, ob der Kindsvater unterhalt bezahlt oder nicht. Das prüft der Treuhänder. Zum Handyvertrag: Die Kaution von 100,00 € muss der Treuhänder einziehen da es verwertbares Vermögen darstellt. Das gleiche gilt für Mietkautionen. Je nach dem ob eine Mietkaution bezahlt wurde, sollte deine Bekannte im Vorfeld schon mal den Vermieter informieren. . Was aber noch schlimmer kommen kann ist die Lastschriftenrückgabe bei der Bank. Das heißt, der Treuhänder weist die Bank an, sämtliche Abbuchungen, welche per Lastschrift erfolgten, wie z.B. Handyrechnung oder Versicherungen, usw. zurück zu buchen. Das kann emenz neue Probleme bedeuten...
Die Mietkaution ist kein eigenes Vermögen. Sie gehört während der Dauer des Mietvertrages dem VER-Mieter und kann daher nicht vom Treuhänder eingezogen werden. Ausnahme: Wenn das Mietverhältnis während der Insolvenz gekündigt wird und die Kaution dann an den (Ex-)Mieter (insolvente Person) zurückgezahlt wird.
Hallo Mando, gebe dir da recht. Der Treuhänder informiert den Vermieter und dieser hat gegebenfalls bei Auszug die Kaution an den Treuhänder abzuführen. Aber in den meisten Fällen müssen ja noch Renovierungsarbeiten bei Auszug durchgeführt werden und ein guter Vermieter weis da Bescheid...
Sie zahlt doch garnicht, es geht nur darum uns mal zu erläutern, warum die 100Euro Kautionsrückzahlung in die Insolvenzmasse fließen.