Privatinsolvenz, wirklich so schlimm wie alle sagen?

4 Antworten

1. Ja, theoretisch kommt man aus einer Insolvenz auch wieder raus, wenn alle Schulden abbezahlt sind. Aber andererseits geht man ja nicht in Insolvenz, wenn man die Schulden bezahlen kann, das ergibt gar keinen Sinn.

2. "Extrem hoch" ist ja immer relativ. Für manche können 2000 Euro auch schon extrem hoch sein, einfach wenn kein Einkommen und auch keinerlei Perspektive darauf vorhanden ist. Man kann also auch mit relativ kleinen Summen in Insolvenz gehen. Sinnig ist das aber eben wie gesagt nur, wenn man die Schulden wirklich nicht bezahlen kann.

3. Die Privatinsolvenz ist im Grunde der letzte Ausweg aus den Schulden. Natürlich ist das alles andere als schön - du wirst immer Probleme beim Abschließen von Verträgen haben, es wird immer schwer sein eine ordentliche Wohnung zu finden. Aber es ist immer noch besser als den Gerichtsvollzieher vor der Tür zu haben.

Zu 2. Eine Insolvenz "lohnt" sich dann, wenn man nicht in der Lage ist mit einem monatlichen Betrag, der dem pfändbaren Einkommensanteil einsprechen würde, seine Schulden in einem Zeitraum unter sechs Jahren abzubezahlen. (Alternative Rechnung: eine verkürzte Insolvenz von 3 Jahren durch Zahlung von 35% der Schulden + Verfahrenskosten)
Man kann das also nicht pauschal beantworten sondern muss es im individuellen Fall ausrechnen.

Zu 3. Ich glaube schlecht zu schlafen und jeden Tag Angst zu haben den Briefkasten zu öffnen, ist weitaus schlimmer. Und jeder Tag den Du wartest, ist verschwendete Lebenszeit, wenn Du in 6 Jahren wieder sorgenfrei leben kannst. Vorausgesetzt du läufst nicht noch mal in die Falle.

1. nein, man macht ja insolvenz, weil man die schulden nicht mehr bezahlen kann, wenn an sie bezahlen kann, geht man nicht in die insolvenz

2. du bekommst das nicht automatisch, wenn du die schulden bedienen kannst, bekommst du keine PI, dann zahlst du einfach

3. es ist nicht schön, aber besser als die andere möglichkeit

so wie du schreibst, denke ich, dass dir die PI verwehrt wird und du einfach bezahlen kannst

  1. Eine einmal eröffnete Insolvenz kann, bei vollständiger Bezahlung der Schulden und der entstandenen Kosten, nur durch einen entsprechenden Antrag des Insolvenzverwalters/Treuhänders bei Insolvengericht aufgehoben werden.
  2. Die Inso macht nur Sinn, wenn die vorligenden Verbindlichkeiten das normale Einkommen stark überschreiten und, meist bei mehreren Gläubigern, keine Einigung über die Rückzahlung gefunden werden kann.
  3. Die Insolvenz ist sicher nicht so achlimm als das was einen erwartet wenn man sich um nichts kümmert. Die Inso bewahrt einen vor "Drohbriefen" von Inkassobuden, besuchen vom Gerichtsvollzieher etc. Was die Möglichkeiten zum Abschluß von Kerditen, Ratenzahlungsverträgen etc. angeht so bekommt man da, wenn man reif für die Inso ist, ohnehin durch die Schufaeintrage nichts mehr. Bei der Inso ist damit aber nach 9 Jahren Schluß, dann verschwindet der Eintrag aus der Schufa.