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Privatinsolvenz, was geschieht mit der Lohnsteuerrückerstattung

gefragt von Vagant am 11.06.2009 um 13:24 Uhr

Ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe nun eine Rückerstattung der Lohnsteuer bekommen. Was passiert nun mit der Rückerstattung? Muß ich es melden, bekommt der Treuhänder ein Teil des Geldes oder alles? Oder gar nichts? Bitte nicht nur schreiben er bekommt alles oder gar nichts, sondern bitte auch begründen und fundiert.

10 Stimmen : Gläubiger erhalten alles (0) ; Gläubiger erhalten ein Teil (0) ; Gläubiger erhalten nichts (1) ; Bin mir nicht sicher (4) ; Ist mir egal (1) ; Zahl alles hast ja auch die Schuldengemacht (4)
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Privatinsolvenz x 629 Steuerrückerstattung x 14

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 11. Juni 2009 13:26
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AAAAAAAARGGGGGHHHHHH - wenn ich sowas schon lese, kommt mir echt die Galle hoch!

Frag doch einfach den Treuhänder - der wird Dir das schon sagen! Und selbstverständlich mußt Du es melden - selbst wenn Du es behalten kannst, sollte der Treuhänder darüber Bescheid wissen.

abgestimmt für: Zahl alles hast ja auch die Schuldengemacht
Kommentar von Vagant am 11. Juni 2009 13:37

Danke für deine nicht sehr hilfreiche Antwort. Wer keine Ahnung hat braucht hier nicht antworten. Was die Option Zahl alles, su hast ja auch die Schulden gemacht angeht. Wenn man keine Ahnung hat wie es zu den Schulden gekommen ist sollte man sich nicht herausnehmen es zu bewerten.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 11. Juni 2009 13:50

Wer hat denn diese Antwortmöglichkeit vorgegeben? Habe ich mir die ausgedacht oder hast Du die da reingeschrieben?


anonym
beantwortet von manndo am 12. Juni 2009 14:01
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Hallo Vagant, zunächst einmal: Mach Dir nichts daraus, dass man hier bei "gutefrage.net" oftmals schwachsinnige Antworten von Leuten bekommt, die keine Ahnung haben. Gute Antworten sind selten hier.

Gruiten hat Deine Frage weitgehend richtig beantwortet. Du hast ja geschrieben, dass Du Dich in der Wohlverhaltensphase befindest. D.h., dass das eigentliche Insolvenzverfahren bei Dir abgeschlossen ist und in diesem Fall darfst Du die Steuerrückerstattung behalten. Es wird nur noch der pfändbare Anteil Deines monatlichen Einkommens und 50% einer eventuell anfallenden Erbschaft an den Treuhänder abgeführt.

abgestimmt für: Gläubiger erhalten nichts

Raller
beantwortet von Raller am 11. Juni 2009 14:16
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abgestimmt für: Bin mir nicht sicher

Gruiten
beantwortet von Gruiten am 11. Juni 2009 13:58
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es kommt drauf an in welcher Phase du dich befindest - wenn der gerichtliche Teil noch nicht abgeschlosse ist solltest das auf jeden Fall angeben - welchen Teil einbehalten wird weiss ich nicht - aber wenn das rauskommt wars das mit der Insolvenz.

Sollte der ger. Teil abgeschlossen sein, darfst wieder eigenes Vermögen haben und auch aufbauen.

Ich rate dir abe auf jedne Fall das zu melden sonst kanns echt sein das du dir die Insovlenz vermasselst.

abgestimmt für: Bin mir nicht sicher
Kommentar von Vagant am 11. Juni 2009 14:13

Ich danke dir, werde mal den Treuhänder kontaktieren


malake
beantwortet von malake am 11. Juni 2009 13:29
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abgestimmt für: Zahl alles hast ja auch die Schuldengemacht

Maja99
beantwortet von Maja99 am 11. Juni 2009 13:27
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War b.z.w.,bin nicht in dieser Situation.

abgestimmt für: Bin mir nicht sicher

heialex
beantwortet von heialex am 11. Juni 2009 13:27
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abgestimmt für: Zahl alles hast ja auch die Schuldengemacht

romeo27
beantwortet von romeo27 am 11. Juni 2009 13:27
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abgestimmt für: Zahl alles hast ja auch die Schuldengemacht

Homer33
beantwortet von Homer33 am 11. Juni 2009 13:26
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abgestimmt für: Ist mir egal

NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 11. Juni 2009 13:26
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aber ich denke das die rückzahlung zur tilgung eingesetz wird...

abgestimmt für: Bin mir nicht sicher

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