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privatinsolvenz.....was darf ich behalten???

gefragt von gitte52 am 18.11.2008 um 13:54 Uhr

hallo, gehe in die privatinsolvenz.....und habe ein 12tlg. villeroy & boch tafel-und speiseservice....kann mir das genommen werden...obwohl ich diese sachen als geschenk über mehrere jahre bekam...

danke für eure antworten im voraus gitti


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 18. November 2008 14:02
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Sachen die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und die gebraucht werden, fallen nicht in die Insolvenzmasse wenn offensichtlich ist, dass sie keinen erheblichen Wert darstellen. (§ 36 InsO); Umkehrschluss: stellen sie einen erheblichen Wert dar, gehören sie zur Insolvenzmasse


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 18. November 2008 13:54
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Das darfst behalten.


akademikus
beantwortet von akademikus am 18. November 2008 13:54
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du hast nichts mehr! silencium est aureum.


anonym
beantwortet von ManfredP am 18. November 2008 13:57
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'Man' ist nur an barem interessiert. (nur Bares ist wahres)

Kommentar von Mietnormade am 18. November 2008 13:58

Man ist am Eigentum interessiert. Häuser werden auch verkauft. Und Schmuck ist auch zu veräußern.

Kommentar von ManfredP am 18. November 2008 14:00

*... auch verkauft -- sage ich doch Bar - flüssig - Kohle ... *

Kommentar von Mietnormade am 18. November 2008 14:02

Das ist aber falsch man ist an Insolvenzmasse interessiert. Und Briefmarken, Tafelsilber, edle Uhren und Bestecke, Services etc. können auch verwertet werden.

Kommentar von ManfredP am 18. November 2008 14:11

@ Mietnormade

einigen wir uns auf können - mir ist noch kein fall bekannt bei dem irgendwelche Familienerbstücke o. ä. in die Insolvenz aufgenommen wurden, sind doch solche Dinge bei evtl. Pfändungen gar nicht (mehr) vorhanden.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. November 2008 13:57
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Das kommt auf den Wert des Service an. Wenn das 5K Euro kostet könnte es passieren das Du ein Ersatzservice bekommst und das überschüssige Geld zur Schuldentilgung verwand wird. Aber dafür müssen die Sachen schon extrem teuer sein.


divel0
beantwortet von divel0 am 18. November 2008 13:58
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Das ist kein Problem. Anders bei Auto, Wertanlagen etc.


Gruiten
beantwortet von Gruiten am 18. November 2008 13:59
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kommt auf den Wert an - wenn das Service wertvoll ist wird es wohl in die Insolvenzmasse gehen. Wenn dich der Invo-verwalter nach Wertgegeänständen fragt musst du das auf jeden Fall angegen. Verschweigen aus Angst vor pfändung kann dich die Insolvenz kosten

Kannst dir als Grenze mal merken das wohl alles in die Insolvenzmasse geht was auch ein Gerichtsvollzieher pfänden würde.


curafe
beantwortet von curafe am 18. November 2008 14:04
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darfst du behalten wenn der wert 1000€ nicht übersteigt und da es gebraucht ist wird man diesen wert nicht erzielen können, einen gebrauchten kleinwagen muss ja auch nicht veräussert werden wenn der wert unter 3000€ liegt, älteres modell für weniger bringt wieder reparaturkosten mit sich, ergo beläst man es dabei vor allem wen man das fahrzeug zur arbeit braucht


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 18. November 2008 14:14
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Würde auch sagen, daß es auf den Wert ankommt.


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