hallo also ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen. er geht arbeiten und hat netto ca. 1000€ im monat, ich bekomme zur zeit hartz 4 und ich habe noch ein insolvenzverfahren am laufen. kann mir einer hier sagen wie es laufen würde wenn wir zusammen ziehen was angerechnet wird. muss er dann für mich aufkommen und was ist wenn ich selber bald auch dann arbeit habe...wird mir dann alles gestrichen da er ja auch geld verdient und die pfändungsgrenze bei ca. 1200€ liegt.
Wenn ihr zwei zusammenzieht, kann man wohl davon ausgehen, daß ihr eine Beziehung habt. Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.Sein Einkommen würde dann bei der Berechnung von Hartz 4 angerechnet. Wenn dann noch eigenes Geld von dir dazukommt, fallt ihr wohl ganz aus Hartz 4 raus.Das hängt aber davon ab, wieviel du dann verdienst.

Du wirst auf jeden Fall weiterhin für deine Schulden zuständig sein. Alles andere mußt du auf den Ämtern fragen.
Bezüglich Hartz IV seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft - wie ceres0905 schon sagt. Aber für deine Schulden muss dein Freund nicht aufkommen, auch nicht nach einer evtl. Heirat. Da gibt es keine Sippenhaftung.
Hallo Shadow, zu deinen Fragen: 1. Wenn ihr zusammen zieht, bildet ihr im Rahmen von Hartz 4 eine Bedarfsgemeinschaft. Das heist, das im Rahmen von Hartz 4 das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird. Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft wäre er dir dann Unterhaltspflichtig sollange du keine eigenen Einkünfte hast. Würde mir das mit dem zusammenziehen noch mal überlegen bis auch du aus dem Hartz 4 Bezug raus bist.
Halt, stop! Was das Zusammenziehen bei Hartz IV angeht gibt es Regelungen, nach dem erst nach frühestem einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehengemeinschaft i. S. d. verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung besteht, d.h. erst frühestens nach Ablauf dieses Jahres kann das Einkommen Deines Freundes mit angerechnet werden, gem. z. B. dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen L 5 B 1362/05 AS ER vom 18.01.08, und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen L 19 B 85/05 AS ER (hier wird sogar ein mindesten 3-jähriges Zusammenleben vorausgesetzt). Wenn die Ämter sich querstellen, Anwalt (Beratungs- und Rechtskostenhilfe dürftest du ja bekommen) und Eilverfahren beantragen.