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privatinsolvenz und zusammen ziehen

gefragt von Shadowwoman am 06.07.2008 um 14:20 Uhr

hallo also ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen. er geht arbeiten und hat netto ca. 1000€ im monat, ich bekomme zur zeit hartz 4 und ich habe noch ein insolvenzverfahren am laufen. kann mir einer hier sagen wie es laufen würde wenn wir zusammen ziehen was angerechnet wird. muss er dann für mich aufkommen und was ist wenn ich selber bald auch dann arbeit habe...wird mir dann alles gestrichen da er ja auch geld verdient und die pfändungsgrenze bei ca. 1200€ liegt.


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privatinsolvenz (159)
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ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 6. Juli 2008 14:25
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Wenn ihr zwei zusammenzieht, kann man wohl davon ausgehen, daß ihr eine Beziehung habt. Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.Sein Einkommen würde dann bei der Berechnung von Hartz 4 angerechnet. Wenn dann noch eigenes Geld von dir dazukommt, fallt ihr wohl ganz aus Hartz 4 raus.Das hängt aber davon ab, wieviel du dann verdienst.


pegolina
beantwortet von pegolina am 6. Juli 2008 14:55
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Du wirst auf jeden Fall weiterhin für deine Schulden zuständig sein. Alles andere mußt du auf den Ämtern fragen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. Juli 2008 22:14
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Bezüglich Hartz IV seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft - wie ceres0905 schon sagt. Aber für deine Schulden muss dein Freund nicht aufkommen, auch nicht nach einer evtl. Heirat. Da gibt es keine Sippenhaftung.


anonym
beantwortet von schulli1304 am 8. Juli 2008 10:22
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Hallo Shadow, zu deinen Fragen: 1. Wenn ihr zusammen zieht, bildet ihr im Rahmen von Hartz 4 eine Bedarfsgemeinschaft. Das heist, das im Rahmen von Hartz 4 das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird. Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft wäre er dir dann Unterhaltspflichtig sollange du keine eigenen Einkünfte hast. Würde mir das mit dem zusammenziehen noch mal überlegen bis auch du aus dem Hartz 4 Bezug raus bist.

  1. Dein Freund muss für deine Schulden nicht haften wenn ihr zusammen zieht. Ihr werdet im Rahmen der Privatinsolvenz auch nicht zusammen veranlagt, da es deine und nicht seine Schulden sind. Dir würde auf jeden Fall ein pfändungsfreier Betrag von 989,99 € netto verbleiben, das Einkommen deines Freundes ist tabu. Da darf niemand im Rahmen deiner Insolvenz ran. Einkommen welches über der Pfändungsfreigrenze liegt, ist anteilig abzuführen.

anonym
beantwortet von Seonnead am 12. Juli 2008 16:35
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Halt, stop! Was das Zusammenziehen bei Hartz IV angeht gibt es Regelungen, nach dem erst nach frühestem einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehengemeinschaft i. S. d. verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung besteht, d.h. erst frühestens nach Ablauf dieses Jahres kann das Einkommen Deines Freundes mit angerechnet werden, gem. z. B. dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen L 5 B 1362/05 AS ER vom 18.01.08, und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen L 19 B 85/05 AS ER (hier wird sogar ein mindesten 3-jähriges Zusammenleben vorausgesetzt). Wenn die Ämter sich querstellen, Anwalt (Beratungs- und Rechtskostenhilfe dürftest du ja bekommen) und Eilverfahren beantragen.




Kommentar von Seonnead am 18. Juli 2008 08:39




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