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Privatinsolvenz und Firmenwagen versteuern

gefragt von RoteZora40 am 01.01.2008 um 23:02 Uhr

Hallo,mein Arbeitgeber möchte den von mir nutzbaren Firmenwagen mit der 1%Regelung versteuern wegen Privatnutzung.Ich bin in der Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz.oweit ich nun weiss wird der zu versteuernde Betrag auf Bruttolohn hinzugerechnet und so erhöht sich ja erstmal mein Nettolohn....anschliessend wird mir was abgezogen. Welcher Betrag wird nun beim pfändbaren bzw.nicht pfändbaren Betrag berücksichtigt???


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Reply


rbeier
beantwortet von rbeier am 2. Januar 2008 00:39
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Der Nettolohn wird berücksichtigt und wird durch die Regelung in der Regel höher sein als vorher. Du solltest das mit deinem Treuhänder besprechen.

Kommentar von RoteZora40 am 2. Januar 2008 21:06

Leider ist die Kommunikation zwischen mir und der Treuhänderin nicht besonders...sie ist kaum zu sprechen,leider.Sie verweist da auf den Arbeitgeber,das er wissen muss,wie er was zu berechnen hat...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Januar 2008 06:56
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um eine wesentliche und ganz genau Auskunft zu bekomen, solltest du drigend solche Sachen mit dem Treuhänder absprechen, da es sich um geldwerte Vorteile des Arbeitgebers handelt


anonym
beantwortet von dreamer83 am 1. Januar 2008 23:37
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http://www.gehalt.de/pfaendung/Download.htm hier kannst du dir die aktuelle Tabelle/Berechnungsprogramm kostenlos runterladen.

Und der Nettolohn wird grundsätzlich berücksichtigt.




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