Hallo,mein Arbeitgeber möchte den von mir nutzbaren Firmenwagen mit der 1%Regelung versteuern wegen Privatnutzung.Ich bin in der Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz.oweit ich nun weiss wird der zu versteuernde Betrag auf Bruttolohn hinzugerechnet und so erhöht sich ja erstmal mein Nettolohn....anschliessend wird mir was abgezogen. Welcher Betrag wird nun beim pfändbaren bzw.nicht pfändbaren Betrag berücksichtigt???
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Der Nettolohn wird berücksichtigt und wird durch die Regelung in der Regel höher sein als vorher. Du solltest das mit deinem Treuhänder besprechen.

um eine wesentliche und ganz genau Auskunft zu bekomen, solltest du drigend solche Sachen mit dem Treuhänder absprechen, da es sich um geldwerte Vorteile des Arbeitgebers handelt
http://www.gehalt.de/pfaendung/Download.htm hier kannst du dir die aktuelle Tabelle/Berechnungsprogramm kostenlos runterladen.
Und der Nettolohn wird grundsätzlich berücksichtigt.
Leider ist die Kommunikation zwischen mir und der Treuhänderin nicht besonders...sie ist kaum zu sprechen,leider.Sie verweist da auf den Arbeitgeber,das er wissen muss,wie er was zu berechnen hat...