Guten Abend, Folgende Frage:
Ist ein Privatinsolvenz aufgrund der Schulden in Höhe von 30.000 Euro eine Straftat?Kann Ein Ausländer mit unbefristeten Aufetnthaltserlaubnis(Niederlassungserlaubnis) deshlab ausgeweisen bzw. abgeschoben werden?.Also diese Schulden sind nicht fahrlässig sondern nur aufgrund der Abeitslosigkeit eingetreten, da die Kredite nnicht mehr getilgt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Frage ist, ob durch Privatinsolvenz ein Ausländer(derjenige der Privatinsolvenz beantragt hat) ausgewiesen werden kann?

Eine Privatinsolvenz ist nie eine Straftat, sie ist ein Instrument, das der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt/will und die für den Schuldner freiwillig ist. In sofern verstehe ich Deine Frage nicht

nein.du wirst ja noch nicht mal ausgewiesen,wenn du einen mord begangen hast....
Doch, denn Aufenthaltserlaubnis hat nichts mit Staatsbürgerschaft zu tun! Denn dann wird man (nach Verbüßung der Haftstrafe) sehr wohl ausgewiesen!
Alles NEIN! Insolvenz ist Insolvenz, das geht seinen rechtlichen Weg. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat da keinen Einfluss ...
http://www.juraforum.de/gesetze/AufenthG/gesetz%FCberdenaufenthalt%2Cdieerwerbst%E4tigkeitunddieintegrationvonausl%E4ndernimbundesgebiet_.html