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Privatinsolvenz, Strafe, evtl Ausweisung eines Ausländers?

gefragt von saman2128 am 04.10.2009 um 21:47 Uhr

Guten Abend, Folgende Frage:

Ist ein Privatinsolvenz aufgrund der Schulden in Höhe von 30.000 Euro eine Straftat?Kann Ein Ausländer mit unbefristeten Aufetnthaltserlaubnis(Niederlassungserlaubnis) deshlab ausgeweisen bzw. abgeschoben werden?.Also diese Schulden sind nicht fahrlässig sondern nur aufgrund der Abeitslosigkeit eingetreten, da die Kredite nnicht mehr getilgt werden kann.

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Insolvenz x 1.129 Schulden x 999 Privatinsolvenz x 630 Strafe x 577 Ausländer x 317 Straftat x 135 Abschiebung x 42 Aufenthaltserlaubnis x 13 Ausweisung x 2

anonym
beantwortet von saman2128 am 4. Oktober 2009 22:05
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Frage ist, ob durch Privatinsolvenz ein Ausländer(derjenige der Privatinsolvenz beantragt hat) ausgewiesen werden kann?


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 4. Oktober 2009 21:51
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Eine Privatinsolvenz ist nie eine Straftat, sie ist ein Instrument, das der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt/will und die für den Schuldner freiwillig ist. In sofern verstehe ich Deine Frage nicht


biggie55
beantwortet von biggie55 am 4. Oktober 2009 21:48
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nein.du wirst ja noch nicht mal ausgewiesen,wenn du einen mord begangen hast....

Kommentar von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:51

Doch, denn Aufenthaltserlaubnis hat nichts mit Staatsbürgerschaft zu tun! Denn dann wird man (nach Verbüßung der Haftstrafe) sehr wohl ausgewiesen!


anonym
beantwortet von Joe17 am 4. Oktober 2009 21:48
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Alles NEIN! Insolvenz ist Insolvenz, das geht seinen rechtlichen Weg. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat da keinen Einfluss ...


anonym
beantwortet von hansdampf989 am 4. Oktober 2009 21:48
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oh jeh - schnell zu Anwalt!


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