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Privatinsolvenz,Kündigung der Wohnung durch die Genossenschaft

gefragt von Mischa79 am 24.09.2008 um 14:10 Uhr

Meine Frage ist,kann mich meine Genossenschaft von sich aus kündigen wenn sie vo meinem Insolvenzverwalter erfährt das ich in die Privatinsolvenz gegangen bin??? Normalerweise gibt es keinen Grund habe immer pünktlich Miete gezalt und bin sonst auch nicht unangenehm aufgefallen!!!


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LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 24. September 2008 14:11
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nein, warum denn?


98spike
beantwortet von 98spike am 24. September 2008 14:12
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Dann brauchst Dir doch eigentlich keine Gedanken machen, oder haben sie Dir schon gekündigt?


anonym
beantwortet von possel am 24. September 2008 14:15
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Allein wegen der Insolvenz kann Dir erst mal nicht gekündigt werden. Problematisch in solchen Fällen sind allerdings Deine Genossenschaftsanteile (wenn Du welche hast), da diese zu Deinem Vermögen zählen und in der Insolvenz verwertet werden können! Guck mal unter www.forum-schuldnerberatung.de, da war das schon öfter mal Thema!

Cheers Possel


dock69
beantwortet von dock69 am 24. September 2008 14:15
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Nein. Insolvent bedeutet nicht vogelfrei.


LiviaCat
beantwortet von LiviaCat am 24. September 2008 14:18
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Eine Genossenschaft kann dir die Wohnung nur kündigen, wenn du drei Monate Mietrückstand hast.

Andere Kündigungsgründe gibt es nur, wenn du die Wohnung massiv beschädigst oder die Genossenschaft schädigst.

Da du ja als Inhaber einer Genossenschaftswohnung auch Genossenschaftsanteile eingezahlt hast, bist du Teilhaber der Genossenschaft und hast auch keinen Mietvertrag sondern einen Nutzungsvertrag.

Sonst so, wie possel schreibt. Aber normalerweise sind die Anteile so gering und dienen dem Erhalt deiner Wohnung, dass es da eher keine Probleme gibt.


Casper2005
beantwortet von Casper2005 am 24. September 2008 14:19
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Hallo, mir wurde gesagt, das man das bei Mietvertragsunterzeichnung angeben muß, da sonst der Vermieter den Vertrag anfechten kann.

Lg Cordula

Kommentar von Saarland60 am 24. September 2008 14:20

Es geht um ein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft!


anonym
beantwortet von Mischa79 am 24. September 2008 14:23
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Danke das ihr so schnell geantwortet habt!!! Bin ein bischen beruhigter jetzt! Ist nur so das mir mein Handyvertrag fristlos gekündigt wurde ohne das ich mir in vier Jahren was zu schulden hab kommen lassen und ich deswegen gedacht habe das die Genossenschaft das jetzt auch darf! Zumal ich mit meinem Arbeitgeber und meiner Bank keine Probleme diesbezüglich hatte!!!

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 24. September 2008 14:36

Das hatte ne Freundin von mir auch, das hängt irgendwie mit der Schufa zusammen. Hol Dir ne Prepaid Karte.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 24. September 2008 14:38

naja der handyvertrag ist nicht so wichtig. aber so einfach ist der auch nicht kündbar. ansonsten gibt es total günstige prepaidangebote.. guck mal unter congstar oder fonic.alles gute für die zukunft gruss akademikus


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 24. September 2008 14:43
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Ein Vermieter könnte auch nur wegen Irrtum in der Erklärung bzw. arglistiger Täuschung anfechten. Selbst das würde schwer werden. Solange die Miete regelmäßig auf dem jeweiligen Konto eingeht, können die einem nix.


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