nickymaus am 17.12.2008 um 20:27 Uhr
Muss man in einer Privatinsolvenz alle Kontoauszüge der 7 Jahre aufbewahren?
Das wird nicht verlangt. Schliesslich kommen bei einem Angestellten ohnehin nur noch die unpfändbaren Einkünfte aufs Konto - der Rest wird schon vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen. Deshalb spielen die Kontoauszüge praktisch keine Rolle. Die Pflicht, evtl. sonstige Einkünfte anzugeben, hat der Schuldner gegenüber dem IV sowieso. Er muss aber nichts beweisen, was nicht auf das Konto gekommen ist, zumal im Falle eines beabsichtigten Betruges der Schuldner das Geld kaum über sein Konto laufen lassen wird...

ich habe nun seit 2 1/2J diese blöde Inso und mich hat noch nie Jemand nach Kontoauszügen gefragt, trotzdem hebe ich alle Belege auf und führ ein Haushaltsbuch für mich, somit kann man sein verfügbares Geld besser einteilen, fühl mich wohler dabei
nickymaus am 17. Dezember 2008 20:30 ich habe noch 2 Jahre vor mir,dann bin ich fertig.Allerdings habe ich in irgendeinem Schreiben mal gelesen,dass man die aufheben muss,meine Bekannte musste das allerdings vor ein paar jahren noch nicht