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privatinsolvenz bei neuem ausländischem arbeitgeber

gefragt von micki9999 am 01.05.2008 um 19:35 Uhr

ich befinde mich seit 4 jahren in der privatinsolvenz. ich möchte zu einem österreichischen arbeitgeber wechseln, ich wohne in stuttgart. was muss ich abführen, bzw. was kann ich sparen !!!


Reply


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 1. Mai 2008 19:39
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Wenn du in Privatinsolvenz bist, müsstest du ja einen Insolvenzverwalter haben. Der kann dir auch sagen, wieviel du von deinem Geld behalten darfst.

Weitere Infos findest Du sicher auch hier:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/


mitra54
beantwortet von mitra54 am 1. Mai 2008 19:42
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Ich verstehe deine Frage nicht. Wie meinst du das mit dem Sparen und Abführen? Du wirst weiterhin den Pfändungsfreien Betrag behalten.


anonym
beantwortet von micki9999 am 1. Mai 2008 20:26
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wenn der arbeitgeber im ausland ist, greift doch das deutsche insolvenzrecht nicht !!! da benötige ich gewissheit

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 5. Mai 2008 22:02

Die Private Insolvenz bezieht sich ja auf den Schuldner, also Sie, und nicht auf Arbeitgeber und andere. Daher geht die P.I. immer mit dem Schuldner, egal wo er sich aufhält denn er ist laut Deutschem Recht in einer Privaten Insolvenz egal wo er ist auf dem Globus. Aber wenn man dem Treuhänder mitteilt das man eine andere Arbeitsstelle hat dann kann man sich mit Ihm meistens über die Vorgehensweise einigen, vor allem im Euro-Raum wo fast alle die gleiche Währung haben.


Noddy
beantwortet von Noddy am 5. Mai 2008 21:56
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Soweit mir bekannt ist macht es dem Deutschen Treuhänder nichts aus wo ein Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat. Das heißt wenn man nach Deutschem Recht eine Private Insolvenz am Hals hat kann man diese nicht dadurch abschütteln. Denn es zählt - so wurde es mir von einer Rechtspflegerin erklärt - wo die Private Insolvenz angemeldet wurde. Daher kann man sie auch nicht ummelden, denn sonst würde jeder Deutsche der kann z.B. nach England ziehen denn dort dauert eine P.I. nur 14 Monate! Ich könnte mir allerdings vorstellen das der neue Gehaltszettel vielleicht einen anderen Nettolohn aufweist und das daher der Pfändbare Betrag niederer wird. Oder das durch die neue Arbeitsstelle Mehrkosten entstehen die bei der Pfändung berücksichtigt werden müssen. Vielleicht ist der neue Arbeitgeber flexibel und gibt Ihnen einen geringeren Nettolohn, daher senkt man den Pfändbaren Betrag, aber dafür gibt er Ihnen höhere Spesen die Sie dann behalten dürfen. Also nochmal alles durchrechnen!


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