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Privatinsolvenz: an wen zahle ich?

gefragt von anjanni am 13.08.2008 um 14:45 Uhr

Meine ehemaligen Mieter sind in Privatinsolvenz.

Bei der Verfahrenseröffnung wird festgelegt: "Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter."

Nun bekommen sie noch etwas aus der Kaution zurück. Bin ich verpflichtet, das dem Insolvenzverwalter zu melden? Oder müßten das die ehemaligen Mieter tun?

Wenn ich in die Abrechnung schreibe: "wird an den Insolvenzverwalter überwiesen" - müßte das doch korrekt sein?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 13. August 2008 14:47
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Du überweist es dem Insolvenzverwalter unter Hinweis auf die Kautionsrückzahlung. Auch die Zinsen stehen dem Verwalterkonto zu.Dein Hinweis an den Mieter reicht aus.

Kommentar von anjanni am 13. August 2008 15:30

... und ich freue mich schon auf das blöde Gesicht der Ex-Mieter. Hihihi :-)

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 13. August 2008 15:39

Das ist jetzt aber gemein ;-))

Kommentar von anjanni am 14. August 2008 15:54

Wenn man kein gutes Verhältnis hatte, sondern eher das Gegenteil, fallen einem manchmal die seltsamsten Dinge ein.


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regideur
beantwortet von regideur am 13. August 2008 14:50
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Im Prinzip ist es egal an wen Du zahlst. Dein (Ex) Mieter ist in der Pflicht zu melden wenn das Geld eingegangen ist....

Wenn Du es direkt an den Insolvensverwalter zahlst würde ich in die Abrechnung schreiben: Kaution von Mieter xy.... überwiesen am..... an Insolvenzverwalter abc....

Lass Dir den Empfang in jedem Fall bestätigen!

Kommentar von anjanni am 19. August 2008 12:48

Nun, der Ex-Mieter wird es eher dem Insolvenzverwalter verschweigen, vermute ich.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 19. August 2008 16:09

Selbst wenn. Es kann Dir egal sein. Du bist doch nur zur Zahlung verpflichtet. Was währe denn wenn Du gar nichts von der Insolvenz erfahren hättest??? Unter normalen Umständen währe das doch so das Du von solchen privaten Dingen Deiner Exmieter gar nichts erfährst. Aber allein um Deine Exmieter zu ärgern kannst Du natürlich das Geld dem Verwalter überweisen und Deinem Exmieter einen lieben Brief schicken.


silver2009
beantwortet von silver2009 am 13. August 2008 14:47
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an den insolvenzverwalter zu zahlen, hat noch nie geschadet, der kann das immer noch richtig verteilen....


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. August 2008 14:47
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Ja immer schön an den Insolvenzverwalter der verteilt dann.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. August 2008 22:42
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Die Kaution steht dem Insolvenzverwalter zu. Vorsichtshalber sollte auch an diesen überwiesen werden.

Kommentar von anjanni am 14. August 2008 10:56

Ja, nett, daß Du auch noch antwortest.

Kann ich noch mal nachfragen: wo genau steht das eigentlich?

Ich habe inzwischen die ganze InsO durchgelesen und finde das nicht so ausdrücklich (also auch nichts, was über Zahlungen die über die Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis hinausgehen, nur noch was über eine Erbschaft).

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 15. August 2008 00:14

Vielleicht hier, bin aber kein Insolvenzrechtler:

§ 82 Leistungen an den Schuldner

Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. Hat er vor der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung geleistet, so wird vermutet, dass er die Eröffnung nicht kannte.

Aus der Vorschrift kannst Du ablesen, dass bei Leistung an den Insolvenzschuldner in der Regel keine Schuldbefreiung durch Erfüllung eintritt. Die gewählte Formulierung legt wohl zumindest nach der Bekanntmachung der Inso auch dem Schuldner des InsoSchuldners die Beweislast dafür auf, dass er die Inso nicht kannte. Die Probleme, eine negative Tatsache zu beweisen, sind Dir vermutlich bekannt.

Kommentar von anjanni am 19. August 2008 12:50

okay - ich hatte Kenntnis, also habe ich jetzt auch brav an den Insolvenzverwalter gezahlt. Danke!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 2. März 2009 19:28
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Alles geht an den Insolvenzverwalter. Du willst ja nicht betrügen, oder?

Kommentar von anjanni am 3. März 2009 16:06

Habe ich gemacht - jawoll. Insolvenzverwalter hat sich gewundert, weil das wohl nicht so oft vorkommt...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 22. August 2008 13:19
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mal ne dumme frage hinterher: weißt du überhaupt ob dein mieter an einem insolvenzverfahren teilnimmt? oder ist es hörensagen, absichtserklärung.... hat es dir der insolvenzverwalter oder der mieter schriftlich mitgeteilt?

Kommentar von anjanni am 27. August 2008 15:05

Nein, Obelhicks, Privatinsolvenzen sind überhaupt kein Geheimnis. Die werden sogar im Internet veröffentlicht.

Sonst käme ich ja auch nicht an einen Insolvenzverwalter und das passende Konto ran.

Kommentar von Obelhicks am 27. August 2008 18:02

du hast recht und ich hab blöd formulliert. was isch sagen wollte ist: bist du verpflichtet eine insolvenz zur kenntnis zu nehmen bzw. zu recherchieren bevor du eine zahlung tätigst? das ist leider kein mietrecht, darum kann ich auch nur mit diesem gedanken/gegenfrage versuchen zu helfen.

Kommentar von anjanni am 15. September 2008 00:14

Obelhicks, wenn Dein Mieter in Privatinsolvenz geht, braucht er eine Mietbescheinigung von Dir. Sonst gibt's ziemlich bald keine Miete mehr. Und dann fliegt er aus der Privatinsolvenz sofort wieder raus.

Fazit: Na klar, Du weißt, daß Dein Mieter in Privatinsolvenz ist, wenn er es ist. Und die übrigen rechtlichen Konsequenzen - die sind ganz schön spannend! Inzwischen blicke ich da etwas besser durch.


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