Meine ehemaligen Mieter sind in Privatinsolvenz.
Bei der Verfahrenseröffnung wird festgelegt: "Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter."
Nun bekommen sie noch etwas aus der Kaution zurück. Bin ich verpflichtet, das dem Insolvenzverwalter zu melden? Oder müßten das die ehemaligen Mieter tun?
Wenn ich in die Abrechnung schreibe: "wird an den Insolvenzverwalter überwiesen" - müßte das doch korrekt sein?
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Du überweist es dem Insolvenzverwalter unter Hinweis auf die Kautionsrückzahlung. Auch die Zinsen stehen dem Verwalterkonto zu.Dein Hinweis an den Mieter reicht aus.

Im Prinzip ist es egal an wen Du zahlst. Dein (Ex) Mieter ist in der Pflicht zu melden wenn das Geld eingegangen ist....
Wenn Du es direkt an den Insolvensverwalter zahlst würde ich in die Abrechnung schreiben: Kaution von Mieter xy.... überwiesen am..... an Insolvenzverwalter abc....
Lass Dir den Empfang in jedem Fall bestätigen!
Nun, der Ex-Mieter wird es eher dem Insolvenzverwalter verschweigen, vermute ich.
regideur am 19. August 2008 16:09 Selbst wenn. Es kann Dir egal sein. Du bist doch nur zur Zahlung verpflichtet. Was währe denn wenn Du gar nichts von der Insolvenz erfahren hättest??? Unter normalen Umständen währe das doch so das Du von solchen privaten Dingen Deiner Exmieter gar nichts erfährst. Aber allein um Deine Exmieter zu ärgern kannst Du natürlich das Geld dem Verwalter überweisen und Deinem Exmieter einen lieben Brief schicken.

an den insolvenzverwalter zu zahlen, hat noch nie geschadet, der kann das immer noch richtig verteilen....
Ja immer schön an den Insolvenzverwalter der verteilt dann.

Die Kaution steht dem Insolvenzverwalter zu. Vorsichtshalber sollte auch an diesen überwiesen werden.
Ja, nett, daß Du auch noch antwortest.
Kann ich noch mal nachfragen: wo genau steht das eigentlich?
Ich habe inzwischen die ganze InsO durchgelesen und finde das nicht so ausdrücklich (also auch nichts, was über Zahlungen die über die Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis hinausgehen, nur noch was über eine Erbschaft).
vollyhn am 15. August 2008 00:14 Vielleicht hier, bin aber kein Insolvenzrechtler:
§ 82 Leistungen an den Schuldner
Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. Hat er vor der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung geleistet, so wird vermutet, dass er die Eröffnung nicht kannte.
Aus der Vorschrift kannst Du ablesen, dass bei Leistung an den Insolvenzschuldner in der Regel keine Schuldbefreiung durch Erfüllung eintritt. Die gewählte Formulierung legt wohl zumindest nach der Bekanntmachung der Inso auch dem Schuldner des InsoSchuldners die Beweislast dafür auf, dass er die Inso nicht kannte. Die Probleme, eine negative Tatsache zu beweisen, sind Dir vermutlich bekannt.
okay - ich hatte Kenntnis, also habe ich jetzt auch brav an den Insolvenzverwalter gezahlt. Danke!
Alles geht an den Insolvenzverwalter. Du willst ja nicht betrügen, oder?
Habe ich gemacht - jawoll. Insolvenzverwalter hat sich gewundert, weil das wohl nicht so oft vorkommt...
mal ne dumme frage hinterher: weißt du überhaupt ob dein mieter an einem insolvenzverfahren teilnimmt? oder ist es hörensagen, absichtserklärung.... hat es dir der insolvenzverwalter oder der mieter schriftlich mitgeteilt?
Nein, Obelhicks, Privatinsolvenzen sind überhaupt kein Geheimnis. Die werden sogar im Internet veröffentlicht.
Sonst käme ich ja auch nicht an einen Insolvenzverwalter und das passende Konto ran.
du hast recht und ich hab blöd formulliert. was isch sagen wollte ist: bist du verpflichtet eine insolvenz zur kenntnis zu nehmen bzw. zu recherchieren bevor du eine zahlung tätigst? das ist leider kein mietrecht, darum kann ich auch nur mit diesem gedanken/gegenfrage versuchen zu helfen.
Obelhicks, wenn Dein Mieter in Privatinsolvenz geht, braucht er eine Mietbescheinigung von Dir. Sonst gibt's ziemlich bald keine Miete mehr. Und dann fliegt er aus der Privatinsolvenz sofort wieder raus.
Fazit: Na klar, Du weißt, daß Dein Mieter in Privatinsolvenz ist, wenn er es ist. Und die übrigen rechtlichen Konsequenzen - die sind ganz schön spannend! Inzwischen blicke ich da etwas besser durch.
... und ich freue mich schon auf das blöde Gesicht der Ex-Mieter. Hihihi :-)
Das ist jetzt aber gemein ;-))
Wenn man kein gutes Verhältnis hatte, sondern eher das Gegenteil, fallen einem manchmal die seltsamsten Dinge ein.