Nana77 am 13.12.2007 um 12:38 Uhr
Hallo. Wir sind seit knapp 2 Jahren Privatinsolvent. Mein Mann ist z. Zt. noch Alleinverdiener und meinen Kindern und mir unterhaltsverpflichtet. Wieviel darf ich als Ehefrau dazuverdienen, ohne dass ich aus der Unterhaltsverpflichtung meines Mannes rausfalle und ihm wohlmöglich noch was gepfändet wird. Z. Zt. sind wir ein sog. "0"-Fall, es darf also nur das gepfändet werden, was über 1.800,--€ geht. Vielen Dank für die Antworten.

Ich finde es ja schon interessant, dass ihr keinen Cent Eurer Schulden zurück zahlen wollt. Ich wünsche Euch, das ihr auch einmal Gläubiger werdet und die Schuldner sich dann auf Eurem Geld ausruhen.
Na, da freut sich der Gläubiger! Bloss keine Verantwortung übernehmen, sondern gucken, wie man das Beste für sich rausholen kann.
Kabark am 13. Dezember 2007 13:37 Ich bin überzeugt, dass 99% genauso handlen würden.
Du hast bestimmt recht - umso schlimmer. Ich mach's anders, und das ist ein gutes Gefühl!
Im Prinzip seid Ihr verpflichtet, soviel von den Schulden zurückzuzahlen, wie es nur geht. Sinniger Weise daurf Ihr auch beliebeig viel verdienen, damit ir mehr abbazahlen könnt. Alles andere, z.B. das ablehnen einer Annehmbaren Arbeit ist ein verstoß gegen die Wohlverhaltensregeln.
Also Dazuverdienen ja, aber alles, was über die pfendunggrenze hinaus geht, wird verpfändet!

schurke hat recht. wenn man schon viele schulden macht, dass man in die privatinsolvenz gehen muss, dann sollte man wenigstens so viel wie möglich zurückzahlen...
Solche Menschen sind genau der Grund für die hohen Steuern. Bestellen, kaufen ohne Kohle zu haben oder sich ein Haus bauen ohne einen Plan zu haben, wiviel man da reinsteckt. Schulden machen ist einfach und kostet nix. Unverbindliche Preisempfehlung! Macht weiter so!
medicangel am 13. Dezember 2007 13:28 was haben solche menschen mit steuererhöhungen zu tun?
Nana77 am 14. Dezember 2007 06:08 Die, die mit Ihren "dämlichen" Antworten nicht zu Hause bleiben können, die muß ich leider nur bemitleiden. Scheinbar wissen noch nicht alle, dass man auch in eine Schuldenfalle geraten kann, wenn man nicht "bestellt oder gekauft" hat. Vielleicht hat man die Schulden ja hinterlassen bekommen oder man ist vom Gläubiger so hinters Licht geführt worden, dass man gegen diesen - nach 12 Jahren Vollrückzahlung - vor dem Gericht verliert, weil man keine Kohle hat, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen und diesem nicht einen Cent mehr in den "Hintern" stecken will als nötig. Sogar die Verbraucherzentrale bezeichnet diese Firma als "Haie" und kann nichts dagegen tun. Also, wer von diesen Schulden und seinen Wirkungen auf das ganze Leben keine Ahnung hat, der sollte sich lieber zurückhalten. Sei lieber froh, dass Ihr nicht in so eine Situation gekommen seid, wie wir.
HerrLich am 17. Dezember 2007 10:04 SteffiHobbylos: Deine Meinung ist doch für die Beantwortung nicht wichtig. Auch die Frage zum guten Ton hast Du sehr "exotisch" beantwortet. Sorry, dass ich mal kritisiere. Aber von Dir kommt fast nur sowas.

Am besten redet Ihr mit Euren Insolvenzverwalter. Der kann Euch anhand Eurer persönlichen Daten Genaues erklären.

In der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz muss man ALLE Einkünfte angeben - da gibt es keine legale Möglichkeit, nebenbei etwas dazu zu verdienen, was NICHT berücksichtigt werden würde.
Oder geht es Dir hier nur darum, Dich an die Pfändungsfreigrenze "ran"zuarbeiten, ohne dass Eure Gläubiger einen Cent davon abbekommen?
Das wäre dann allerdings eine extrem egoistische Zielsetzung!
Hm. Aus meiner Sicht ist die Frage doch berechtigt, oder?
Ich habe da eine andere Ansicht. Die Frage an sich ist berechtigt, habe nur meine Meinung dazu kund getan.
wenn man in der privatinsolvenz steckt und nach 6 jahren wohlverhaltensphase eine restschuldbefreiung bekommt,heißt das ja nicht das man jetzt 6 jahre die beine auf den tisch legt und wartet das die zeit vergeht,sondern das man intensiv im rahmen des möglichen versucht die schulden zu tilgen.
So sollte es sein. Die Frage klingt aber nicht danach.
Finde ich auch vollkommen richtig. Die gestellte Frage endet doch mit der Pfändungsfreigrenze. Ich finde auch vom Betrag der in die Pfändungsfreigrenze fällt sollte ein Teil zur Rückzahlung verwendet werden. Hier wird doch wohl nicht bewusst die Rückzahlung vermieden?