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Privatinsolvent! Wieviel darf man dazuverdienen?

gefragt von Nana77Nana77 am 13.12.2007 um 12:38 Uhr

Hallo. Wir sind seit knapp 2 Jahren Privatinsolvent. Mein Mann ist z. Zt. noch Alleinverdiener und meinen Kindern und mir unterhaltsverpflichtet. Wieviel darf ich als Ehefrau dazuverdienen, ohne dass ich aus der Unterhaltsverpflichtung meines Mannes rausfalle und ihm wohlmöglich noch was gepfändet wird. Z. Zt. sind wir ein sog. "0"-Fall, es darf also nur das gepfändet werden, was über 1.800,--€ geht. Vielen Dank für die Antworten.


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 13. Dezember 2007 12:42
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Ich finde es ja schon interessant, dass ihr keinen Cent Eurer Schulden zurück zahlen wollt. Ich wünsche Euch, das ihr auch einmal Gläubiger werdet und die Schuldner sich dann auf Eurem Geld ausruhen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 13. Dezember 2007 12:45

Hm. Aus meiner Sicht ist die Frage doch berechtigt, oder?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Dezember 2007 13:03

Ich habe da eine andere Ansicht. Die Frage an sich ist berechtigt, habe nur meine Meinung dazu kund getan.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 13. Dezember 2007 13:21

wenn man in der privatinsolvenz steckt und nach 6 jahren wohlverhaltensphase eine restschuldbefreiung bekommt,heißt das ja nicht das man jetzt 6 jahre die beine auf den tisch legt und wartet das die zeit vergeht,sondern das man intensiv im rahmen des möglichen versucht die schulden zu tilgen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Dezember 2007 13:23

So sollte es sein. Die Frage klingt aber nicht danach.

Kommentar von C2d76d130b169b15aa34788b2715c353smallgerhanss am 13. Dezember 2007 14:35

Finde ich auch vollkommen richtig. Die gestellte Frage endet doch mit der Pfändungsfreigrenze. Ich finde auch vom Betrag der in die Pfändungsfreigrenze fällt sollte ein Teil zur Rückzahlung verwendet werden. Hier wird doch wohl nicht bewusst die Rückzahlung vermieden?


Juliette2007
beantwortet von Juliette2007 am 13. Dezember 2007 12:48
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Na, da freut sich der Gläubiger! Bloss keine Verantwortung übernehmen, sondern gucken, wie man das Beste für sich rausholen kann.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 13. Dezember 2007 13:37

Ich bin überzeugt, dass 99% genauso handlen würden.

Kommentar von Simple_avatar1smallJuliette2007 am 13. Dezember 2007 14:03

Du hast bestimmt recht - umso schlimmer. Ich mach's anders, und das ist ein gutes Gefühl!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Dezember 2007 12:48
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Im Prinzip seid Ihr verpflichtet, soviel von den Schulden zurückzuzahlen, wie es nur geht. Sinniger Weise daurf Ihr auch beliebeig viel verdienen, damit ir mehr abbazahlen könnt. Alles andere, z.B. das ablehnen einer Annehmbaren Arbeit ist ein verstoß gegen die Wohlverhaltensregeln.

Also Dazuverdienen ja, aber alles, was über die pfendunggrenze hinaus geht, wird verpfändet!


Tippse
beantwortet von Tippse am 13. Dezember 2007 12:48
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schurke hat recht. wenn man schon viele schulden macht, dass man in die privatinsolvenz gehen muss, dann sollte man wenigstens so viel wie möglich zurückzahlen...


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 13. Dezember 2007 13:12
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Solche Menschen sind genau der Grund für die hohen Steuern. Bestellen, kaufen ohne Kohle zu haben oder sich ein Haus bauen ohne einen Plan zu haben, wiviel man da reinsteckt. Schulden machen ist einfach und kostet nix. Unverbindliche Preisempfehlung! Macht weiter so!




Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 13. Dezember 2007 13:28

was haben solche menschen mit steuererhöhungen zu tun?

Kommentar von 9f621ae68389bf99d315d39d9c89bf79smallNana77 am 14. Dezember 2007 06:08

Die, die mit Ihren "dämlichen" Antworten nicht zu Hause bleiben können, die muß ich leider nur bemitleiden. Scheinbar wissen noch nicht alle, dass man auch in eine Schuldenfalle geraten kann, wenn man nicht "bestellt oder gekauft" hat. Vielleicht hat man die Schulden ja hinterlassen bekommen oder man ist vom Gläubiger so hinters Licht geführt worden, dass man gegen diesen - nach 12 Jahren Vollrückzahlung - vor dem Gericht verliert, weil man keine Kohle hat, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen und diesem nicht einen Cent mehr in den "Hintern" stecken will als nötig. Sogar die Verbraucherzentrale bezeichnet diese Firma als "Haie" und kann nichts dagegen tun. Also, wer von diesen Schulden und seinen Wirkungen auf das ganze Leben keine Ahnung hat, der sollte sich lieber zurückhalten. Sei lieber froh, dass Ihr nicht in so eine Situation gekommen seid, wie wir.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 17. Dezember 2007 10:04

SteffiHobbylos: Deine Meinung ist doch für die Beantwortung nicht wichtig. Auch die Frage zum guten Ton hast Du sehr "exotisch" beantwortet. Sorry, dass ich mal kritisiere. Aber von Dir kommt fast nur sowas.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Dezember 2007 13:22
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Am besten redet Ihr mit Euren Insolvenzverwalter. Der kann Euch anhand Eurer persönlichen Daten Genaues erklären.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. Dezember 2007 13:30
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In der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz muss man ALLE Einkünfte angeben - da gibt es keine legale Möglichkeit, nebenbei etwas dazu zu verdienen, was NICHT berücksichtigt werden würde.

Oder geht es Dir hier nur darum, Dich an die Pfändungsfreigrenze "ran"zuarbeiten, ohne dass Eure Gläubiger einen Cent davon abbekommen?

Das wäre dann allerdings eine extrem egoistische Zielsetzung!


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