Maultier am 18.12.2008 um 22:49 Uhr
Hallo.
Muss man die Privat Haftpflichtversicherung informieren, wenn einer der Vericherten an Allzheimer erkrankt ist?
Hat da jemand erfahrungen, wie die Versicherer reagieren, wenn der Demente Mensch einen Schaden verursacht?
DANKE schonmal für anständige Antworten
LG Muli
An sich gilt doch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn er das da noch nicht hatte, dann Pech für die Versicherung. Sie werden den Alzheimerpatienten dann aber sicher nach dem 1. Schadensfall rausschmeißen!

Wer soll Deiner Meinung nach so einen Schaden dann bezahlen, wenn nicht die Versicherung? Und gibt es eine spezielle Versicherung für "kranke Menschen"? Was ist mit anderen Erkrankungen? Dürfen kranke nicht mal etwas beschädigen? Sollen die Angehörigen dafür aufkommen?
Maultier am 19. Dezember 2008 12:49 Da sich die Privat Haftpflicht ja auch sonst vor allem Möglichen versucht zu drücken, hoffte ich, das jemand da Erfahrungen mit hat. Ich möchte nicht bei der Versicherung direkt nachfragen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.
LG Muli

Machst Du das bei Diabetes auch? Wäre es Dir recht, wenn man die "Dementen" kennzeichnen würde?
Sind diese Menschen nicht schon leidend genug, genau wie deren Angehörige? Ist das nicht eines der "schlimmsten" Erkrankungen unserer Zeit? Warum dann noch zusätzlich Probleme bauen? Warum stigmatisieren?
Deine Frage finde ich sehr eigenartig, entweder steckt dahinter eine Versicherung oder ein sehr dummer Mensch.
Maultier am 19. Dezember 2008 12:47 Weder das eine noch das andere steckt hinter dieser Frage. Das Thema beschäftigt mich, weil mein Opa schon seit fast 10 Jahren an Allzheimer erkrankt ist und jetzt zunehmend abbaut, was sowohl für ihn (in den sog. Lichten Momenten) wie auch für sein direktes Umfeld schwer+ schlimm ist. Ich möchte keinenfalls jemanden einen Stempel aufdrücken oder ihn irgendwie stigmatisieren. Doch für mich steht einfach die Frage im Vordergrund, was z.B. passiert, wenn Opa einfach auf die Fahrbahn tritt,( weil er nicht mehr genau weiss, wie er sich zu Verhalten hat) und derwegen ein Autofahrer ausweichen müsste und in einen anderen PKW reifährt.
Das ist ein ganz alltägliches Beispiel aus dem Leben mit einem dementen Menschen. Und mir ging es wirklich nur darum, wie sich einen Versicherung in solch einem Fall verhalten würde, um nichts Anderes. Ich hoffte, das jemand hier weiss, wie man sich z.B. in solch einem Fall zu verhalten hätte.
Ich hoffe, ich konnte Deine (Berechtigten) Bedenken mit meiner Antwort etwas beruhigen. Wenn nicht, melde Dich bitte nochmal bei mir.
LG Muli

Für die Versicherung steigt das Risiko nicht wirklich. Wer im Zustand der Geschäftsunfähigkeit und fehlenden Einsichtsfähigkeit bei jemandem einen Schaden verursacht, ist dafür nicht haftbar und nicht ersatzpflichtig. Der Geschädigte geht leer aus. Die Haftpflichtversicherung muss nur eintreten, wenn und soweit die versicherte Person ersatzpflichtig ist. Das Haftungsrisko für die Versicherung ist also eigentlich sogar geringer als bei gesunden Leuten.
Maultier am 19. Dezember 2008 12:36 Danke

Sie wird wohl zahlen müssen. Aber nach der Regulierung wird sie wohl den Schutz kündigen.
Maultier am 18. Dezember 2008 23:07 Danke

Also die Frage hab ich mir noch nicht gestellt.Mein Man n ist schon weit. Braucst du Hilfe ??
Maultier am 18. Dezember 2008 22:57 Nein, nicht persönlich. Andererseits wiederum doch. Mein Opa ist schon seit mehreren Jahren an Allzheimer erkrankt. In dem letten Jahr wird der geistige Verfall immer deutlicher, besonders in nicht alltäglichen Situationen. Aber das ist ja nun mal leider eine "Begleiterscheinung" von Allzheimer. Im großen und ganzen behaupte ich mal von mir selbst, das ich über eine ganze Menge an Erfahrungen mit und um Allzheimer habe. Doch man lernt nie aus und manchmal hat jemand anderes einfach noch nne neue Idee. Und das mit der Versicherung ist mir eben so durch den Kopf gegangen.
Aber DANKE für Deinen Nachfrage.
LG Muli

Hallo, also die rein rechtliche Antwort ist: Nein.
Trotzdem ist ab einem bestimmten Stadium der Krankheit eine Betreuung nötig, damit der Betroffene weder sich, noch andere gefährden kann.
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind im Normalfall nicht erlaubt, der Betroffene bleibt so lange er kann selbstbestimmt und autark.
Ein guter Ansprechpartner ist auch die alzheimergesellschaft.de
Alles Gute!
Maultier am 19. Dezember 2008 16:31 Danke.
Genau diese Freiheit und Selbstbestimmung wollen wir so lange nur irgendwie vertretbar, erhalten.
LG Muli
Danke