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Privathaftpflichtversicherung schaden an LCD-TV

gefragt von getbusy79 am 12.10.2008 um 16:22 Uhr

Hallo,

wie ist es wenn ich einen schaden über eine Privathaftpflichtversicherung mache... mein LCD:TV hat ein riesen Kratzer abbekommen beim Transport, wenn der schaden beglichen wird muss ich dann meinen Kaputen TV bei der Versicherung abgeben..?? Und wie viel wird von neupreis erstattet..??


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wernilein
beantwortet von wernilein am 12. Oktober 2008 16:24
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die priv.Haftpflicht bezahlt den schaden nicht


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Oktober 2008 16:25
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Wenn dein TV bei deinem Umzug einen Schaden erlitten hat, dann ist das dein Problem.

Wenn dir ein Kumpel beim Kratzer geholfen hätte, dann würde seine Haftpflicht den Schaden regulieren.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 12. Oktober 2008 16:25
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Über deine Privathaftpflicht geht GAR NICHTS.


Leeli
beantwortet von Leeli am 12. Oktober 2008 16:27
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Also ich meine dass du bei der Privathaftpflicht den Schaden, den DU anderen zufügst ersetzt bekommst, nic<ht deinen Schaden. Wenn es beim Transport passiert ist, ist es doch nicht deine Schuld, da haftet doch der Transporteur... In vielen Fällen wird der Schaden mittlerweile wirklich kontrolliert (wegen zunehmenden Betrugsfällen), also rechne damit, dass du den angegebenen Schaden wirklich vorweisen musst...

Lg


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Oktober 2008 16:28
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Das kommt darauf an.

Im Prinzip funktioniert das wie bei einem Autounfall: Es werden die Reparaturkosten bzw. der Zeitwert erstattet. Wird der Zeitwert des Gerätes erstattet, erwirbt die Versicherung theoretisch einen Anspruch auf Übereignung des kaputten Fernsehers.

Ist das Gerät fast neu (die Grenze vermag ich jetzt aber nicht zu benennen), wird der Neuwert erstattet, auch wenn das Gerät reparabel wäre.

(Damit das klar ist: Ich spreche von der Privathaftpflicht des Schädigers.)


anonym
beantwortet von docbde am 12. Oktober 2008 16:28
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Die PH zahlt nur Schäden, die du ANDEREN schuldhaft, aber nicht vorsätzlich zugefügt hast.

Und der Trick mit dem Kumpel funktioniert auch nicht mehr so gut: Nach der aktuellen Rechtsprechung sind sogenannte "Gefälligkeiten" idR haftungsfrei, weil Du als Auftraggeber einen Mehrwert (Gratis-Umzugshilfe durch Freund) hast. Daher schließen die meisten Versicherungen "Gefälligkeitsschäden" aus. -Ich hab die bei mir extra mitversichert.


anonym
beantwortet von getbusy79 am 12. Oktober 2008 19:57
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also mein kumpel hat mir den schaden verursacht und läuft über seine versicherung.. das müsste klappen das die versicherung für den schaden aufkommt. Meine frage war eigentlich gewesen ob mein lcd mit dem kratzer behalten kann oder es die versicherung einbehält..??


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