naddelinsky am 19.05.2009 um 22:34 Uhr
gestern hat mir meine mutter ihren nasssauger (neuwert etwa 190euro) geliehen. heute habe ich die teppiche gereinigt, musste mehrmals die düse wechseln. dabei ist mir ein kleines teil zum einrasten der spritzdüse abgebrochen.
ohne halterung funktioniert der nasssauger nicht mehr. wie gehe ich jetzt mit der versicherung vor? antrag auf kostenübernahme schreiben oder einfach hingehen und abwarten?
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innerhalb der familie nacht man sowas und belästigt nicht die vers. damit! kopfschüttel...

Geliehen? Nein, die meisten Versicherungen schließen das aus.
naddelinsky am 20. Mai 2009 14:01 bei meiner versicherung sind geliehene sachen mitversichert
gargamel111 am 20. Mai 2009 14:24 Also, dann noch schauen, was die Versicherung zum Thema "Familie" sagt und ob es einen Selbstbehalt gibt. Dann schauen, was die neue Düse kostet bzw. ob der ganze Sauger ersetzt werden muss und dann der Versicherung melden.
Dein Versicherer muss die "Leihe und Gefälligkeitsklausel" mitversichert haben. Lies dir die Bedingungen dazu durch oder suche deinen Versicherer aus der Liste der Anbieter unter Privathaftpflicht http://www.freier-berater.com/Versicherungsvergleich/vergleich.html

also nach allgemeinen vers. bedingungen sind geliehene und geborgte gegenstände nicht versichert da musst du in die versicherungsbedingungen schauen! lg malli

Welche Versicherung mit welchem Bedingungswerk haben Sie denn? Die meisten Versicherer haben, wenn geliehene Sachen eingeschlossen sind, einen Selbstbehalt oder eine Mindestschadenhöhe. Also wenn der Schaden laut Bedingungen mitversichert ist: melden. Wenn nicht: selber zahlen. "hingehen und abwarten" hilft eher nichts. Viele Grüße Thomas