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privathaftpflicht: geliehener nasssauger defekt. zahlt die versicherung?

gefragt von naddelinskynaddelinsky am 19.05.2009 um 22:34 Uhr

gestern hat mir meine mutter ihren nasssauger (neuwert etwa 190euro) geliehen. heute habe ich die teppiche gereinigt, musste mehrmals die düse wechseln. dabei ist mir ein kleines teil zum einrasten der spritzdüse abgebrochen.

ohne halterung funktioniert der nasssauger nicht mehr. wie gehe ich jetzt mit der versicherung vor? antrag auf kostenübernahme schreiben oder einfach hingehen und abwarten?


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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 19. Mai 2009 22:36
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innerhalb der familie nacht man sowas und belästigt nicht die vers. damit! kopfschüttel...


anonym
beantwortet von linda76 am 19. Mai 2009 22:40
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am besteten den Schaden sofort telefonisch melden.


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 20. Mai 2009 08:27
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Geliehen? Nein, die meisten Versicherungen schließen das aus.

Kommentar von 301667c6beee7317bd37533b2652a3dbsmallnaddelinsky am 20. Mai 2009 14:01

bei meiner versicherung sind geliehene sachen mitversichert

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 20. Mai 2009 14:24

Also, dann noch schauen, was die Versicherung zum Thema "Familie" sagt und ob es einen Selbstbehalt gibt. Dann schauen, was die neue Düse kostet bzw. ob der ganze Sauger ersetzt werden muss und dann der Versicherung melden.


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 20. Mai 2009 08:27
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anonym
beantwortet von manolo123 am 20. Mai 2009 09:39
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Dein Versicherer muss die "Leihe und Gefälligkeitsklausel" mitversichert haben. Lies dir die Bedingungen dazu durch oder suche deinen Versicherer aus der Liste der Anbieter unter Privathaftpflicht http://www.freier-berater.com/Versicherungsvergleich/vergleich.html


malli
beantwortet von malli am 20. Mai 2009 11:27
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also nach allgemeinen vers. bedingungen sind geliehene und geborgte gegenstände nicht versichert da musst du in die versicherungsbedingungen schauen! lg malli


thowie
beantwortet von thowie am 20. Mai 2009 14:11
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Welche Versicherung mit welchem Bedingungswerk haben Sie denn? Die meisten Versicherer haben, wenn geliehene Sachen eingeschlossen sind, einen Selbstbehalt oder eine Mindestschadenhöhe. Also wenn der Schaden laut Bedingungen mitversichert ist: melden. Wenn nicht: selber zahlen. "hingehen und abwarten" hilft eher nichts. Viele Grüße Thomas


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