gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Privathaftlichversicherung ,Elternhaftung

gefragt von batek am 21.05.2009 um 19:38 Uhr

Privathaftlichversicherung lehnte Leistung für einen Schaden ab,der durch meinen 12 Jährignen Sohn verursaht wurde(Zerstörung von 15 Vögelhäuser).

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Versicherung x 5.662

anonym
beantwortet von rogber am 21. Mai 2009 19:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Haftpflicht zahlt nie bei Vorsätzlichkeit


anonym
beantwortet von rebew am 21. Mai 2009 19:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielleicht weil es mutwillige Zerstörung war?


treckers
beantwortet von treckers am 21. Mai 2009 19:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie ist denn Dein Sohn erzogen, wenn er 15 (!) Vogelhäuser zerstört??? Da würde ich auch nicht zahlen...


StefanMadre
beantwortet von StefanMadre am 21. Mai 2009 19:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu recht lehnt die Versicherung den Schaden ab, aber wie wäre es damit, wenn Jungelchen den Schaden wieder gut machen würde?


malli
beantwortet von malli am 25. Mai 2009 11:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

tja das kommt darauf an wie sie zerstört wurden!


paps1959
beantwortet von paps1959 am 21. Mai 2009 23:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit welcher Begründung wurde die Regulierung des Schadens abgelehnt? Tritt der Geschädigte an Sie als Eltern heran erst mall eine Regulierung auf privater Basis ablehnen. Wenn die genauen Sachverhalte klar sind, könnte man zu den Regressansprüchen mehr schreiben.


dana2806
beantwortet von dana2806 am 21. Mai 2009 19:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage ist, hat Dein Sohn diese 15 Vogelhäuser versehentlich oder mutwillig zerstört? Wenn er sie einfach so aus Langeweile kaputt gemacht hat, dann gibts von der Versicherung auch kein Geld. Ist es z. B. in Folge eines Unfalls zu diesem Vorfall gekommen, muß die Versicherung diesen Fall nochmals prüfen.


selina789
beantwortet von selina789 am 21. Mai 2009 19:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja is a biserl verzwickt is jetzt die frage wie die vogelhäuser kaputt wurden mutwilig oder war er unschuldig so als ob ein ball beim fußballspielen in eine auslage kracht das wird schon bezahlt ,aber wenn er das kaputt gemacht hat aus laune naja lg


anonym
beantwortet von mausi4646 am 21. Mai 2009 19:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann man euch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Versicherung nach Hausverkauf

    Versicherung ? HANDY?

    frage zur versicherung

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.