Privathaftlichversicherung lehnte Leistung für einen Schaden ab,der durch meinen 12 Jährignen Sohn verursaht wurde(Zerstörung von 15 Vögelhäuser).

Wie ist denn Dein Sohn erzogen, wenn er 15 (!) Vogelhäuser zerstört??? Da würde ich auch nicht zahlen...

Zu recht lehnt die Versicherung den Schaden ab, aber wie wäre es damit, wenn Jungelchen den Schaden wieder gut machen würde?

Mit welcher Begründung wurde die Regulierung des Schadens abgelehnt? Tritt der Geschädigte an Sie als Eltern heran erst mall eine Regulierung auf privater Basis ablehnen. Wenn die genauen Sachverhalte klar sind, könnte man zu den Regressansprüchen mehr schreiben.

Die Frage ist, hat Dein Sohn diese 15 Vogelhäuser versehentlich oder mutwillig zerstört? Wenn er sie einfach so aus Langeweile kaputt gemacht hat, dann gibts von der Versicherung auch kein Geld. Ist es z. B. in Folge eines Unfalls zu diesem Vorfall gekommen, muß die Versicherung diesen Fall nochmals prüfen.

naja is a biserl verzwickt is jetzt die frage wie die vogelhäuser kaputt wurden mutwilig oder war er unschuldig so als ob ein ball beim fußballspielen in eine auslage kracht das wird schon bezahlt ,aber wenn er das kaputt gemacht hat aus laune naja lg
kann man euch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen?