Ein Bekannter hat bei mir zu Hause Schaden verursacht. Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung gemeldet. Ich bin aber mit der Höhe der Entschädigung von der Privathafpflichtversicherung nicht einverstanden. Wer legt Widerspruch bei der Versicherung ein: ich oder mein Bekannter?
Du bist Anspruchsteller, also widersprichst du auch. Im Haftpflichtrecht ist das anders als beispielsweise bei einer Hausrat. Der Haftungsanspruch ergibt sich aus dem BGB und nicht aus dem Vers.vertrag.
Du bist der Geschädigte, also musst Du begründet Widerspruch einlegen

Du natürlich, denn Du bist ja mit der Summe nicht einverstanden.

Du musst natürlich widersprechen wenn Du nicht mit der Höhe einverstanden bist.

Der Geschädigte - contra Versicherung - womit wurde die Minderung begründet
Der Verursacher ist da raus - wäre natürlich noch privatrechtlich haftbar zu machen für den nicht erstateten Rest. v- Will man das?
Wenn Versicherung nicht einlenkt, müsste man ein Gegengutachten erstellen lassen und wahrscheinlich vor dne Kadi ziehen, kostet alles erst eignes Geld, undn nur wenn man Rechte bekommt, werdne diese Kosten, sofern sie im Rahmen waren, ersetzt
Noch Fragen
Keine Begründung, nur Information dass sie auf mein Konto den Betrg XXX überweisen
So wie du den Fall beschreibst, ist dein Bekannter der Versicherungsnehmer von der Haftpflichtversicherung. Du stellst berechtigter Weise Ansprüche auf Deckung des Schadens, den dein Bekannter verursacht hat. Da du mit der Höhe der angebotenen Entschädigung nicht einverstanden bist, musst du innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch an die Haftpflichtversicherung versenden und deinen konkreten Schadensersatzanspruch genau benennen und begründen. Dein Bekannter ist zwar der Versicherungsnehmer, aber du bist der Betroffene, also die Schadensersatz fordernde Person in diesem Versicherungsfall.
der Versicherte/Versicherungsnehmer
Falsche Antwort.
der Versicherte
falsch, da die Versicherung ja den Versicherungsnehmer vertritt und der kann sich nicht selbst widersprechen

Dein Bekannter - denn er ist der Verursacher und auch der Versicherungsnehmer