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Privathafpflichtversicherung: wer legt Widerspruch ein, Versicherungsnehmer oder Geschädigte?

gefragt von jb3691 am 06.06.2009 um 17:17 Uhr

Ein Bekannter hat bei mir zu Hause Schaden verursacht. Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung gemeldet. Ich bin aber mit der Höhe der Entschädigung von der Privathafpflichtversicherung nicht einverstanden. Wer legt Widerspruch bei der Versicherung ein: ich oder mein Bekannter?

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versicherung x 5.647 privathafpflichtversicherung x 1

anonym
beantwortet von mig112 am 6. Juni 2009 17:18
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Du bist Anspruchsteller, also widersprichst du auch. Im Haftpflichtrecht ist das anders als beispielsweise bei einer Hausrat. Der Haftungsanspruch ergibt sich aus dem BGB und nicht aus dem Vers.vertrag.


Immotom
beantwortet von Immotom am 6. Juni 2009 17:20
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Du bist der Geschädigte, also musst Du begründet Widerspruch einlegen


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 6. Juni 2009 17:18
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Du natürlich, denn Du bist ja mit der Summe nicht einverstanden.


kieljo
beantwortet von kieljo am 6. Juni 2009 17:20
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Du musst natürlich widersprechen wenn Du nicht mit der Höhe einverstanden bist.


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 6. Juni 2009 17:22
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Der Geschädigte - contra Versicherung - womit wurde die Minderung begründet

Der Verursacher ist da raus - wäre natürlich noch privatrechtlich haftbar zu machen für den nicht erstateten Rest. v- Will man das?

Wenn Versicherung nicht einlenkt, müsste man ein Gegengutachten erstellen lassen und wahrscheinlich vor dne Kadi ziehen, kostet alles erst eignes Geld, undn nur wenn man Rechte bekommt, werdne diese Kosten, sofern sie im Rahmen waren, ersetzt

Noch Fragen

Kommentar von jb3691 am 6. Juni 2009 18:21

Keine Begründung, nur Information dass sie auf mein Konto den Betrg XXX überweisen


anonym
beantwortet von AnMout am 6. Juni 2009 17:50
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So wie du den Fall beschreibst, ist dein Bekannter der Versicherungsnehmer von der Haftpflichtversicherung. Du stellst berechtigter Weise Ansprüche auf Deckung des Schadens, den dein Bekannter verursacht hat. Da du mit der Höhe der angebotenen Entschädigung nicht einverstanden bist, musst du innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch an die Haftpflichtversicherung versenden und deinen konkreten Schadensersatzanspruch genau benennen und begründen. Dein Bekannter ist zwar der Versicherungsnehmer, aber du bist der Betroffene, also die Schadensersatz fordernde Person in diesem Versicherungsfall.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 6. Juni 2009 17:18
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der Versicherte/Versicherungsnehmer

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 17:20

Falsche Antwort.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 6. Juni 2009 17:18
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der Versicherte

Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 6. Juni 2009 17:24

falsch, da die Versicherung ja den Versicherungsnehmer vertritt und der kann sich nicht selbst widersprechen


kiralee
beantwortet von kiralee am 6. Juni 2009 17:18
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Dein Bekannter - denn er ist der Verursacher und auch der Versicherungsnehmer

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 17:19

Falsche Antwort.

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 6. Juni 2009 17:21

ok - dennoch ist es der Bekannte, der den Schaden gemeldet hat

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 17:27

Ja, ähem..., natürlich...! Und??


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