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privater Stellplatz

Frage von pusteblume14 pusteblume14

Ich wohne in einem Einfamilienhaus,wo unten ein risörsalon ist mit 3 Parkplätzen.Nun parkt eine Nachbarin immer dort ausserhalb der Öffnungszeiten und meint,sie dürfe dies.Ständig blockiert sie den Parkplatz,wenn ich Besuch bekomme.Nun meine Frage:Ich weiss,ich darf sie nicht einfach abschleppen lassen,aber darf sie einfach da parken?

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Antworten (3)

  • 10
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Das verstehe ich nicht. Euch beiden gehören die Parkplätze nicht, richtg?

    Deine Nachbarin "darf" damit genau so dort parken wie Du.

    Oder parkt sie auf dem von Dir angemieteten Platz? Dann lass sie auf Deine Kosten abschleppen und hol Dir das Geld im Klageweg wieder.

    Kommentar von pusteblume14 pusteblume14

    Aber ich darf da parken,ist mit der Vermieterin des Frisörsalon so vereinbahrt,diese ist auch die Vermieterin meiner Wohnung.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Die Vermieterin kann Dir kein Recht an einem anderweitig vermieteten Platz gewähren. Die Verfügungsgewalt hat der Frisörsalon.

    Die Vermieterin kann Dir so etwas also gar nicht explizit gestatten.

    Somit "darf" dort auch ein anderer Wagen parken.

    Kommentar von pusteblume14 pusteblume14

    Natürlich darf sie das,schließlich wohne ich in diesem Haus...

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Du verstehst es nicht. Die Vermieterin hat den Platz an den Frisörsalon vermietet. Damit hat sie die Nutzungsrechte an diesen abgetreten und kann nicht Dir weitere Nutzungsrechte geben. Völlig egal, ob Du dort wohnst oder nicht.

    Kommentar von pusteblume14 pusteblume14

    Nee,verstehe ich in der Tat nicht...Das Haus gehört meiner Vermieterin,also gehören ihr auch die Parkplätze vor dem Haus...deshalb kann doch nicht jeder da parken,wie er gerade lustig ist.Ich kann doch auch nicht einfach auf einen fremden Parkplatz parken,oder sehe ich das falsch?

    Kommentar von pusteblume14 pusteblume14

    Ach so,meine Vermieterin ist auch die Frisörladen Inhaberin!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Oh Mann, wieder kommen die wichtigsten Informationen tröpfchenweise :-))

    Dann hat sie natürlich das Weisungsrecht, soll der anderen Mieterin das Parken dort noch einmal ausdrücklich untersagen. Und dann kannst Du abschleppen lassen. Du musst es allerdings erst einmal bezahlen.

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    Antwort von Felix820 Felix820

    Mit welchem Recht solltest du das dürfen?

    Kommentar von pusteblume14 pusteblume14

    Ist in meinem Mietvertag vereinbahrt,ich darf ausserhalb der Geschäftszeiten die Parkplätze nutzen.Schliesslich darf ich auch nicht ausserhalb der Öffnungszeiten zB.bei Aldi parken...

    Kommentar von Felix820 Felix820Felix820

    achso na dann würde ich schon das Ordnungsamt rufen wenn alle Parkplätze belegt sind

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Diese Vereinbarung ist unwirksam, da sie gar nicht über den Platz verfügen kann. Der Frisörsalon hat siche rnicht nur in bestimmten Zeiten die Rechte.

    Kommentar von Felix820 Felix820Felix820

    das mag sein

  • 0
    Antwort von tucan tucan

    Das solltest Du mit dem Besitzer des Friseursalons abklären.

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