Ich wohne in einem Einfamilienhaus,wo unten ein risörsalon ist mit 3 Parkplätzen.Nun parkt eine Nachbarin immer dort ausserhalb der Öffnungszeiten und meint,sie dürfe dies.Ständig blockiert sie den Parkplatz,wenn ich Besuch bekomme.Nun meine Frage:Ich weiss,ich darf sie nicht einfach abschleppen lassen,aber darf sie einfach da parken?

Das verstehe ich nicht. Euch beiden gehören die Parkplätze nicht, richtg?
Deine Nachbarin "darf" damit genau so dort parken wie Du.
Oder parkt sie auf dem von Dir angemieteten Platz? Dann lass sie auf Deine Kosten abschleppen und hol Dir das Geld im Klageweg wieder.

Mit welchem Recht solltest du das dürfen?
Ist in meinem Mietvertag vereinbahrt,ich darf ausserhalb der Geschäftszeiten die Parkplätze nutzen.Schliesslich darf ich auch nicht ausserhalb der Öffnungszeiten zB.bei Aldi parken...
Felix820 am 13. Juni 2009 18:09 achso na dann würde ich schon das Ordnungsamt rufen wenn alle Parkplätze belegt sind
Das solltest Du mit dem Besitzer des Friseursalons abklären.
Aber ich darf da parken,ist mit der Vermieterin des Frisörsalon so vereinbahrt,diese ist auch die Vermieterin meiner Wohnung.
Die Vermieterin kann Dir kein Recht an einem anderweitig vermieteten Platz gewähren. Die Verfügungsgewalt hat der Frisörsalon.
Die Vermieterin kann Dir so etwas also gar nicht explizit gestatten.
Somit "darf" dort auch ein anderer Wagen parken.
Natürlich darf sie das,schließlich wohne ich in diesem Haus...
Du verstehst es nicht. Die Vermieterin hat den Platz an den Frisörsalon vermietet. Damit hat sie die Nutzungsrechte an diesen abgetreten und kann nicht Dir weitere Nutzungsrechte geben. Völlig egal, ob Du dort wohnst oder nicht.
Nee,verstehe ich in der Tat nicht...Das Haus gehört meiner Vermieterin,also gehören ihr auch die Parkplätze vor dem Haus...deshalb kann doch nicht jeder da parken,wie er gerade lustig ist.Ich kann doch auch nicht einfach auf einen fremden Parkplatz parken,oder sehe ich das falsch?
Ach so,meine Vermieterin ist auch die Frisörladen Inhaberin!
Oh Mann, wieder kommen die wichtigsten Informationen tröpfchenweise :-))
Dann hat sie natürlich das Weisungsrecht, soll der anderen Mieterin das Parken dort noch einmal ausdrücklich untersagen. Und dann kannst Du abschleppen lassen. Du musst es allerdings erst einmal bezahlen.