Privater Autoverkauf - Käufer droht mit Anwalt

13 Antworten

Der Ausschluss der Gewährleistung betrifft nur Mängel, die NACH Kauf des Fahrzeugs auftreten.

Mängel, die bereits bei Verkauf vorhanden und bekannt sind, müssen auch angegeben werden, sonst werden sie arglistig verschwiegen...

Allerdings muss der Käufer das Vorhandensein von Mängeln beim Kauf auch prüfen und belegen können. Ansonsten gilt die Kaufsache als mangelfrei übergeben und die (nicht gewährte) Gewährleistung tritt in Kraft. Ein solcher Beleg könnte z.B. eine solche Frage im Internet sein, wenn Sie mit dem getätigten Geschäft in Verbindung gebracht werden kann...

Weil im Übergabeprotokoll die Mängel nicht erwähnt wurden scheinen sie doch erst bei dem neuen Eigentümer aufgetreten zu sein. Von daher hat er das Problem nicht Du. Bei Übergabe war das Fahrzeug doch in dem Zustand "mängelfrei". Deswegen steht im Kaufvertrag üblicherweise "gekauft wie gesehen". Lass Ihn Klagen für 950 Euro lohnt das sicherlich. Schon beim ersten Sachverständigengutachten wird er feststellen das nachträgliche Beweisführung nicht sehr billig ist.

Keine Angst haben und zeigen, auf das hat er, dieser Schlawiner abgesehen. Wenn er keine Probefahrt gemacht hat, die angeblichen Funktionsstörungen erst im nachhinein bekannt wurden, dann ist es seine Sache - wozu ist eine Probefahrt da? Bei Autos unter 2000 kann man eh nichts perfektes erwarten, aber auf diese Tour zu kommen ist es dann auch nur billig... Lass' dich nicht einschüchtern, sein Anwalt hat ihm wohl geraten, Nachdruck "mit Anwalt kommen wollen" zu erzeugen, seine Absichten sind zutiefst aussichtslos und nicht durchsetzbar. Sollte er mit Schlägertrupps aufdrohen, dann kannst du ihn anzeigen.

Nein.Beruhige Dich.Denn da er ja keine Probefahrt gemacht hat,heißt es gekauft wie gesehen.Kennst du die Serie der Checker? Der kauft für eine Kunden ein Fahrzeug,der prüft es natürlich sehr intensiv.Diese Mängel was du hier angiebst,das sind wirklich lapalien.Denn sie haben keinen Einfluß auf das Fahrverhalten und Funktionstauglickeit des Fahrzeuges.Er ist selber schuld,wenn er keine Probefahrt gemacht hat.Außerdem ist ihm die Mängel erst bei ein paar Tagen aufgefallen.Die könnte er auch selber verursacht haben.Das ist wie beim Wechselgeld.Da wird auch darauf hingewiesen sofort nachzuzählen,da es später keine Reklamation gibt.Ich habe den Verdacht,hier ist ein Betrüger am Werk.Für 950€ kann man nicht erwarten,dass alles einwandfrei funktioniert wie bei einem Neuwagen.

Gekauft wie gesehen. Er hätte vor dem Kauf alles testen müssen. Bei Privat hat er keine Garantie oder Gewährleistung. Soll er seinen Anwalt holen, eigentlich hat er keine Chance.

  • schon,wenn es sich um sog. "verschwiegene mängel" handelt.