Folgende Situation:
Eine GbR. 3 Gesellschafter. Davon erhält einer als Geschäftsführer ein monatliches "Gehalt" (Privatentnahme). Die anderen 2 Gesellschafter zahlen monatliche Einlagen, da die GbR noch Verluste macht. Muss der geschäftsführende Gesellschafter sein "Gehalt" versteuern?
Es ist erschreckend, wie leichtfertig steuerlich unter Umständen existensbdrohende Fragen in einem öffentlichen Forum gestellt werden um dann mit rudimentärem Halbwissen beantwortet werden.
Diese Fragestellung gehört eundeutig in die Hand eines Steuerbaraters.
So viel zur Beantwortung : Der (Mit)Gesellschafter einer Gbr kann niemals ein Gehalt oder auch eine Tätigkeitsvergütung bekommen da er sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Steuerrecht als Unternehmer behandelt wird und ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Die Tätigkeit des Mitgesellschafters ist im Rahmen des GbR-Vetrages mt seinen Mitgesellschafter zu regeln.
Ich denke schon. Für das Finanzamt spielt es ja keine Rolle, ob dieses Einkommen aus dem Gewinn der Firma erwirtschaftet wird ... oder aus den Zuschüssen der Gesellschafter kommt.
DerAufbereiter am 10. Juni 2009 18:38 Ich denke nein. Es bezieht sich immer auf die Firma. Wenn er Gesellschafter ist, kann er auch nur anteilig den Gewinn versteuern, so wie es im Vertrag festgesetzt ist. In diesem Fall entsteht aber gar kein Gewinn. Also was soll er versteuern ? Die beiden anderen Teilhaber sollten sich mal ernsthafte Gedanken machen...
regideur am 10. Juni 2009 18:43 Die Firma muss Gewinne versteuern. Fallen die nicht an brauchen sie die auch nicht zu versteuern. Privatentnahmen sind aber keine Unternehmensgewinne sondern Einkommen der Gesellschafter die diese zu versteuern haben.
Die Frage war ob der entnehmende Gesellschafter Steuern auf sein Einkommen zu entrichten hat. Das hat nichts mit den Steuern der Firma zu tun.
DerAufbereiter am 10. Juni 2009 20:06 Aber die Gesellschafter sind doch die Firma. Sollen also die anderen beiden Ihre Verluste von irgendeinem 2. Einkommen absetzen, oder wie ? Also diese Regelung ist mir schleierhaft. Nur an Angestellter würde doch Geld bekommen, obwohl die Firma Verluste macht. Aber doch kein Gesellschafter.....sehr sonderbar
Wago1956 am 11. Juni 2009 12:41 Wenn Du KEINE AHNUNG HAST, dann antworte doch bitte überhaupt nicht !!!!!!!!!!!!!!!1
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 14:44 Auf wen bezieht sich Deine schreierei ???
regideur am 11. Juni 2009 16:32 Sein Kommentar steht unter der Antwort von EGon42...
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 16:59 Wärend einer vernünftigen Diskussion, kann man mehr lernen, als wenn man sich trockenes Material nur durchliest. Also hat das hier alles einen Sinn. Sinnlos ist allerdings, hier rumzuschrein. Das heftigste habe ich mal zu spüren bekommen, als ich jemandem mit einem Computerproblem helfen wollte, der hat doch wirklich geschrieben : wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten !!! Das hat mich doch sehr wütend gemacht.
Danke für die Blumen.
Was ist eigentlich besser - keine Ahnung oder keine Umgangsformen?
regideur am 11. Juni 2009 18:10 Also ehrlich gesagt ist es egal was fehlt...man wird nicht weit kommen! Zum Glück kann man aber beides ändern in dem man an seinen Fehlern arbeitet. ;-)
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 22:30 Ist es denn ein Fehler, etwas über Steuern nicht zu wissen, was einen als Angestellten gar nicht interessieren brauch ? Also ich denke da wird man genauso weit kommen.
regideur am 12. Juni 2009 06:37 Dann wirst Du wesentlich weiter kommen!!! Du bist Dir ja dann bewusst das Du dieses Wissen nicht hast und wirst diese Lücke schließen. Entweder indem Du es lernst oder es einen anderen machen lässt.

Es gibt immer nur einen Gewinn, oder halt keinen Gewinn, bei Gewinn wird entsprechend versteuert, ansonsten halt nicht. Entnahmen sind interne Absprachen, die mit der Steuer nichts zu tun hat. Es gibt nur die Firma.Was Ihr auszahlt, ist euer Ding.

Schade, mal wieder habe ich hoffnungslos auf eine Stellungnahme des Frage-Stellenden gewartet...
Oder auf ein DH. Ja, so machts Spaß.

Natürlich muss ER das versteuern. Es ist ja seine Einnahme.
DerAufbereiter am 10. Juni 2009 20:22 Nein, denn er ist die Firma, genauso wie die anderen, und es gibt keinen Gewinn.
regideur am 10. Juni 2009 20:34 Er ist nur ein Teil der Firma. Was aber egal ist denn selbst wenn ihm die Firma komplett alleine gehören würde gilt: Wenn die Firma keinen Gewinn macht braucht sie den nicht erziehlten Gewinn auch nicht zu versteuern. Wenn eine Privatperson etwas aus der Firma entnimmt auch wenn es ein Gesellschafter ist und es muss auch kein Geld sein, ist es zu versteuerndes Einkommen dieser Person.
Wolfi0410 am 10. Juni 2009 23:02 Falsch!
DerAufbereiter am 10. Juni 2009 23:20 Genau, ist falsch ! Ich habe seit 12 Jharen eine Firma, und das wäre mir neu. Du zahlst Steuern auf den Gewinn, und auf sonst gar nichts !Egal wie hoch du dein konto überziehst, um dir was zu zahlen, völlig egal...
regideur am 11. Juni 2009 08:46 Und dann machst Du keine (private) Steuererklärung??? Das Deine Firma eine macht ist schon klar!
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 14:48 Privat und Firma macht keinen Unteschied. Also, mal angenommen, meine Firma macht 20000 Euro Gewinn, die Umsatzsteuer ist schon Quartalsweise abgegeben, spielt ja auch keine Rolle. Dann zahle ich noch keine Gewerbesteuer, weil wenig Gewinn, aber ich zahle Einkommensteuer, Kirche etc. auf diese 20000 Euro. Nicht viel, weil ja auch wenig Gewinn. PUNKT. Ob ich mir "Privat" von meinem Firmenkonto 15000 oder 25000 abgebucht habe, ist mein Problem, das interessiert das FA nicht.
regideur am 11. Juni 2009 16:33 ok.
Vielen Dank für den Kommentar.
Kann es sein das ich Personen- und Kapitalgesellschaft durcheinander gebracht habe????

Also : es wird immer nur das versteuert, was auch als Gewinnüberschuss eingenommen wurde. Punkt.
Wago1956 am 11. Juni 2009 12:52 so einfach ist das nicht, siehe meine Antwort unten.

Die GbR gibt eine Steuererklärung ab und nicht die Gesellschafter für die GbR.
Je nachdem Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wird erhalten die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile die Gewinn- oder Verlustzuweisung durch das gesonderte Formular FE 1 und das fügen sie ihrer persönlichen Steuererklärung bei.
Die Beteiligungen die die Gesellschafter in die GbR einzahlen können sie ja auch nicht steuermindernd in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Nur die Verlustzuweisung wirkt sich steuermindernd aus.
Was da für Gelder über die Privatkonten hin und her geschoben und gezahllt werden ist nicht relevant.
Wago1956 am 11. Juni 2009 12:53 Grundsätzlich hast die recht, Wolfi0410, aber mir riecht die Fragedarstellung nach einer Tätigkeitsvergütung, warum sollten sonst zwei einzahlen und einer entnehmen ?
Am Jahresende wird der Gewinn oder der Verlust ermittelt. Bsp: Es entsteht ein Verlust von -1.000 €. Es wurden aber 5.000 € von den Gesellschaftern entnommen, somit entsteht ein steuerlicher Gewinn von 4.000 € der nach der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafter verteilt wird und von ihnen versteuert werden muss.
Wago1956 am 11. Juni 2009 12:54 völliger nonsens. Eine Entnahme beinflußt bei einer GbR NIE die Gewinn.

also, mehr Unsinn, als von den vorher hier Schreibenden habe ich schon langen nicht mehr gelesen.
Liebe Leute, wenn ihr keine Ahnung habt, dann anwortet doch bitte einfach NICHT, statt hier ..ich meine, ...ich denke, ...es müsste und am allerbesten ...ich weiß zwar nicht, aber... zu schreiben.
Zur Sache:
Ob er seine sogenannte Entnahmen versteuern muß, ist von Gesellschaftsvertrag abhängig.
Grundsätzlich ist es bei einer GbR zwar so, dass der Gewinn, oder Verlust auf alle gleichmäßig entfällt. Sind also keine Regelungen getroffen, so handelt es sich um bei den Zahlungen Entnahmen oder Einlagen, die selbstverständlich nicht steuerpflichtig sind.
ABER: Die GbR kann Gewinnverteilungsabreden treffen. Üblich sind Tätigkeitsvergütungen für einzelne Gesellschafter. Die werden zwar als Privatentnahmen verbucht, steuerlich sieht die Endabrechnung dann aber zum Beispiel so aus.
Verlust: 30000 Tätigkeitsvergütung Gesellschafter A 12000
Gesamtverlust jetzt 42000 : 3 = 14000 je Gesellschafter Gesellschafer A versteuert T-Vergütung 12000 hat Verlustanteil 14000, steuerliches Ergebnis also -2000
Probe : Gesellschafter A -2000 Gesellschafter B -14000 Gesellschafter C -14000 Summe = -30000
Nun hat der Gesellschafter A sein Quasi Gehalt von 12000 versteuert. Aufgrund des Gesamtverlustes zahlt er aber im Beispiel keine Steuern.
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 14:52 Du gehst von einem Vertrag aus, ist doch gar keine Rede davon, und ausserdem, bleibe bitte höflich ! So wie die anderen hier auch.
Lieber Wago1956,
obwohl ich Deinen Ärger in Teilen nachvollziehen kann, möchte ich Dich dennoch bitten, Beleidigungen zu unterlassen. Ein freundlicher Ton, Respekt und Höflichkeit gegenüber den anderen Community-Mitgliedern sind uns wichtig. Das gilt natürlich für alle hier Beteiligten.
Vielen Dank für Dein / Euer Verständnis.
Liebe Grüße
Klaus vom gutefrage.net-Support
Da du ja soviel schlauer bist: was passiert dann, wenn der Verlust der Gesellschaft deutlich unter dem "Gehalt" liegt.
Verlust: 15000, Vergütung: 12000 Gesamtverlust: 27000 ... macht dann einen Wert von -9000 + 12000 = +3000 für A
Und jetzt?
DerAufbereiter am 11. Juni 2009 22:27 Nicht "Gehalt" sondern die besagte "Tätigkeitsvergütung". Habe ich zwar auch noch nichts von gehört, aber wago scheint schon Ahnung zu haben(jedenfalls aus seinen anderen Antworten ersichtlich.

Hallo nochmal, ich wollte und will hier niemanden bestimmtes beleidigen, es regt mich halt nur auf, wenn Antworten, die völlig daneben sind gegeben werden. ICH SCHWEIGE DANN lieber. Das sollten sich halt viele zu Herzen nehmen.
Lieber Aufbereiter:
Da ich ja soviel schlauer bin, folgendes:
Tun sich zwei zusammen, um ein Geschäft zu betreiben und haben keinen Vertrag, so gilt das BGB.
Dort ist geregelt, was eine BGB-Gesellschaft, also die GBR so darf und soll und nicht darf.
Nur wenn ich davon abweichen will, was sowieso schon Gesetz ist, benötige ich einen Vertrag.
Wenn einer was erhält und zwei andere was zahlen, dann haben sie sich darüber auseinandergesetzt und somit einen mündlichen Vertrag hinsichtlich der Tätigkeit geschlossen. Beweis dafür ist ihr kongluentes Handeln.
AUCH und GERADE in Verlustjahren zeigt sich ja die dringend notwendige Installation einer Tätigkeitsvergütung !!!
Das Gesellschaftsergebnis ist VÖLLIG egal, weil der Gesellschafter ja seine TÄTIGKEIT vergütet bekommen soll.
Im Beispielsfall hier lebt er ja letztlich von dem was er für seine Arbeit erhält.
Darüber hinaus ist er als Mitinhaber am Gesellschaftsergebnis und den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt.
Soviel jetzt hier von mir als Steuerberater kostenlos.
DerAufbereiter am 22. Juni 2009 23:03 Ich habe nie behauptet, das Du schlauer bist als ich...unfreundlicher...ok, aber sonst...ich kenne Dich ja gar nicht !
...also, auch von mir noch kostenloser Steuerberatersenf.
Diese Tätigkeitsvergütung zählt steuerlich zum Gewinn der GbR, § 15 (1) Nr. 2 EStG. Dies lernt man schon in der Fachangestelltenausbildung.
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Falls es sich zivilrechtlich um eine betriebliche Ausgabe handelt, ist die Ausgabe für steuerliche Zwecke wieder zuzurechnen.
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Es ist mir unerklärlich, wie eine solche Eierei zu einem wirklich simplen Thema entstehen kann.
Vor allem, weil der Fragesteller noch nicht mal Stellung nimmt, zu den Antworten. Allerdings bin ich mir sicher, das im Endeffekt ein Steuerberater das ganze aufklären wird. Trotzdem ist es nicht schlecht, das in diesem öffentlichen Forum darüber gesprochen wird.