AllEyezOnMe am 05.02.2009 um 13:56 Uhr
Ich will das nächste Jahr den 12. Jahrgang in meiner Schule wiederholen, hab schon im Dezember als einer der ersten Wiederholer, wenn nicht sogar als erstes, einen Antrag gestellt! Jedoch gibt es immer Komplikation, falls es "alle" aus dem diesjährigen 11. Jahrgang schaffen weiterzukommen, also in die 12. im nächsten Jahr, dann dürfte ich aus Platzmangel nicht wiederholen. Jedoch zeigt die Statistik, dass es nie soweit kommt und dass es immer freie Plätze gibt, schon seit 20 Jahren, es gibt immer welche, die es nicht schaffen^^
Jetzt gehen wir davon aus, dass es freie Plätze gibt im nächsten Jahr und ich theoretisch wiederholen könnte, jedoch es noch weitere Anträge gegen Ende des Schuljahres dazukommen. Habe ich nicht einen größeren Anspruch darauf zu wiederholen, weil ich als erstes den Antrag gestellt habe ? Auch falls die anderen Antragsteller die besseren Noten haben, aber trotzdem erst nach mir einen Antrag gestellt haben...
Ich habe Angst, dass mir einer in der Schulleitung dann dazwischen kommt und sagt, es gäbe kein Platz, weil der mich nicht leiden kann (das ist aber jetzt ein anderes Thema)

ich habe damals auch die 12 freiwillig wiederholt einmal weil ich dann viel bessere lehrer hatte und dadurch auch ein besseres abi bekommen hab.
aber zurück zur frage: bei mir war es halt so, dass die anträge nach der zeit zu der die abgegeben bearbeitet wurden, dh. da du deinen antrag ja sehr früh abgegeben hast würde dem auch stattgegeben werden. dein schulleiter dürfte dir da auch rein theoretisch gar keinen strich durch die rechnung manchen.

Zuerst wiederholen die eine Klasse, die das Klassenziel nicht erreicht haben => Sitzenbleiber.
Warum willst Du unbedingt wiederholen? Das ist ein Jahr Verdienstausfall!!
AllEyezOnMe am 5. Februar 2009 14:00 Ich bin grad in der 12. und will dieses Jahr wiederholen^^
Äh,verstehe ich das richtig? du willst freiwillig eine Klasse wiederhohlen?? Weshalb?
AllEyezOnMe am 5. Februar 2009 13:58 Weil meine Noten schlecht sind und ich ein besseres Abi haben will, das ist aber nicht das Thema
ja,und warum lernst du dann nicht feste fürs Abi?? kopfschüttel
AllEyezOnMe am 5. Februar 2009 14:00 Muss ich mich hier rechtfertigen?
Nein natürlich nicht,...aber gut,nur auch der Rechtschutz wird dir nicht helfen,wiederholen wo nichts zum wiederholen ist,nur weil man persönlich will,kann man nicht einklagen...
wolfgang1956 am 5. Februar 2009 14:00 Dann solltest Du was für die Schule machen und nicht hier Deine Zeit vertrödeln!